Beiträge von helmutwg

    Hallo zusammen,

    ich meine das war schon mal Thema im Forum. Nach jetzt über 3 jahren MDK/PEPP Wahnsinn hat der MDK in einem Fall die ETE für die Einzelbetreuung nach OPS 9-640 u.a. mit der Begründung gestrichen, dass die Qualifikation und das Vergütungsverhältnis der einzelbetreuenden MA nicht nachgewiesen wurde.

    Mir ist klar, dass man das aus dem OPS herauslesen kann, bisher war es hier aber kein Thema gewesen.

    Wie ist das in anderen Kliniken? Werden diese Infos dem MDK zur Verfügung gestellt? Sind persönliche Vergütungsverhältnisse überhaupt vom MDK-Verfahren abgedeckt?

    Danke, helmutwg

    Hallo Suse,

    ich kenne keine anderen Hinweise, finde aber den o.g. text der Psych-PV aber eigentlich klar. Mit KJ1-KJ7 soll nur in "Einrichtungen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie" eingestuft werden. Welchen Fachabteilungsschlüssel hat der Bereich in dem sie die Jugendlichen behandeln? Ich nehme an 2900, KJP wäre die 3000.

    Welches KIS nutzen Sie?

    Grüße, helmutwg

    Hallo Suse,

    wir stufen Patienten die minderjährig sind, aber z.B. auf einer speziellen Drogenstation der Erwachsenenpsychiatrie behandelt werden ebenfalls in den Behandlungsbereich S ein (Drogenabhängige = S2).

    In der Psych-PV ist von "Einrichtungen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie" (KJ1-KJ7) und "Einrichtungen für Erwachsene" (A1-G6) die Rede.

    Da die Patienten eben in einer "Einrichtung für Erwachsene" sind, scheint mir das korrekt.

    Grüße, helmutwg

    Hallo Drea

    um den genannten Hauptkode auszulösen reichen drei TE, egal wie sie zustande kamen.

    Bei der Formulierung "Einzel- und Gruppentherapie" ist es z.B. beim Kode 9-647 Qual. Entzugsbehandlung" der Fall, dass der MDK den Kode ggf. streicht wenn nur Gruppen oder nur Einzeltherapie erbracht wurde (Hatten wir schon....).

    Da die o.g. Komplexkodes nicht erlösrelevant sind, werden sie aber auch nicht geprüft.

    Grundsätzlich würde ich aber das Therapieprogramm ausschließlich daran ausrichten, was gut für die Patienten ist .

    Grüße, helmutwg

    Hallo Drea,

    für die psychosomatischen / psychotherapeutischen Komplexbehandlung die zählen nur ärztliche und psychologische Leistungen (Einzel und Gruppen), keine Leistungen von Spezialtherapeuten.

    "Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen"

    Grü´ße, helmutwg

    Hallo Anyway,

    wenn wir Streichungen der Kodes akzeptieren, also nicht klagen, werden sie im System korrigiert um dann eine angepasste Rechnung zu schreiben.

    Die 21-Datensätze für die Kalkulation eines Jahres gehen meist erst Mitte des darauffolgenden Jahres abschließend an das InEK. Damit enthalten sie auch einen Großteil der korrigierte Fälle, aber tatsächlich nicht alle. Bei geprüften Patienten aus dem letzten Quartal kommen die Gutachten teilweise erst im Spätsommer, damit liegen sie dem INEk nicht vor.

    Grüße, helmutwg