Beiträge von helmutwg

    Hallo rokka,


    Ihr Beitrag verwirrt mich. Im PEPP System gibt es keine UGVD und sowohl Aufnahme- als auch Entlassungstag sind Berechnungstage.

    Das ist doch gerade der Kern des Problems . Beim Wechsel auf PEPP wurden die Erlöse je Fall auf einen Tag mehr verteilt. GKV und DKG haben vereinbart, dass daraus keine zusätzlichen inhaltlichen oder medizinischen Anforderungen entstehen dürfen. Genau das macht der MDK bei uns aber, es wird gefordert, dass der Entlassungstag ein "vollwertiger Behandlungstag" sein müsse.

    Grüße, helmutwg

    Hallo an alle,

    in der PEPP Vereinbarung von 2015 wurde zwischen DKG und GKV festgelegt, dass die Abrechnung des Entlassungstages "...lediglich eine neue Form der Verrechnung der Behandlungskosten auf die Behandlungstage..." sei und damit "...keine Änderungen der inhaltlichen oder medizinischen Anforderungen an den Entlassungstag verbunden..." seien.

    Die DKG wird das Thema nochmal mit dem GKV klären. In diesem Zusammenhang wäre es interessant in welchen Regionen bzw. Bundesländern der MDK noch mit der Begründung "Kein vollwertige/vollständiger Behandlungstag" die Entlassungstage streicht.

    In Rheinland-Pfalz wird der E-Tag fast regelhaft gestrichen, wenn die Entlassung vormittags erfolgte.

    Danke, helmutwg

    Hallo noskill,

    nein, eine solche Vorgabe gibt es nicht. Der MDK begründet diese Forderung einfach damit, dass der E-Tag jetzt ein Berechnungstag ist und damit auch ein "vollwertiger Behandlungstag" zu fordern sei.

    Grüße

    helmutwg

    Hallo Achilles,

    ich finde es stellt sich nicht die Frage ob man einen Kode anwendet oder nicht. Die Frage ist doch, haben sie in Ihrer Klinik Erhöhten Betreuungsbedarf bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen und erfüllen sie die Mindestmerkmale.

    Wenn dem so ist müssen Sie den Kode auch kodieren.

    Die meisten ihrer Fragen sind im Text des Kodes selbst beantwortet. Die Zeiten sind für den Tag kumulierbar, es gibt hier auch keine Mindestdauer wie z.B. in der Erwachsenenpsychiatrie (9-640). Der Kode kann auch zusammen mit der Regelbehandlung kodiert werden. Wenn Einzel- oder Kleinstgruppenbetreuung notwendig sind, sollten aber meist auch Intensivmerkmale erfüllt sein.

    Der Kode der Einzelbetreuung und Kleinstgruppenbetreuung ist hoch erlösrelevant und wird deshalb auch intensiv vom MDK geprüft. Die Dokumentation der Zeiten muss sehr genau sein. Für die 1:1 Betreuung bei Selbst- und Fremdgefährdung werden Überwachungsbögen mit einer 15minütigen Dokumentation erwartet.

    Bedenken Sie auch, dass die Kodes auch bei der Einstufung in die Schwereklassen und die Prä-PEPP eine wichtige Rolle spielen.

    Grüße, helmutwg

    Hallo zusammen,

    Grundproblem ist doch das differenzierte PEPP System, das dem MDK jede Menge "Angriffspunkte" bietet um den Erlös zu reduzieren.

    Die Erg. Tagesentgelte mögen inhaltlich gut sein und ggf. auch Aufwände korrekt abbilden, die zugrundeliegenden OPS Kodes sind aber nicht genau genug definiert und verursachen einen enormen Dokumentationsaufwand. Ich wäre dafür in einem ersten Schritt die ETEs wieder abzuschaffen!

    Skandalös finde ich auch die bei uns verbreitete MDK Praxis, den Entlassungstag mit der Begründung zu streichen, dass kein "vollwertiger Behandlungstag" erbracht worden sei, weil der Patient z.B. schon vormittags entlassen wurde.

    Der E-Tag ist zwar im PEPP System ein Berechnungstag, die Budgets wurden aber neutral übergeleitet. D.h. das Geld wurde einfach auf mehr Tage verteilt. Die Forderung nach einem "vollwertigen Behandlungstag" bedeutet eine Leistungsausweitung bei gleichem Budget.

    Grüße, helmutwg

    Nachtrag: Bei nahtlos in die Entwöhnungsbehandlung verlegten Drogenabhängigen hat der MDK jetzt in mehreren Fällen die Notwendigkeit der nahtlosen Verlegung bestätigt, aber den Entlassungstag mit o.g. Begründung gestrichen. Es macht einen fassungslos....

    Hallo zusammen,

    in Rheinland-Pfalz haben sich die Prüfquoten nach Umstieg auf PEPP teilweise bis auf 20% erhöht. Geprüft wird alles was den Erlös zugunsten des Krankenhauses steigert. Die sekundäre Fehlbelegung ist fast immer zusätzlich mit dabei. Das PEPP System bietet den Kassen und damit dem MDK viel mehr "Angriffspunkte" als die alten Pflegesätze. Der Entlassungstag als Berechnungstag sowie Begriffe wie Zusatzentgelte oder Ergänzende Tagesentgelte implizieren, dass die Kliniken etwas zusätzlich bekommen. Das ist aber ja durch die Budgetüberleitung nicht der Fall.

    Der MDK erwartet jetzt z.B. , dass Patienten am Entlassungstag einen "vollwertigen" Behandlungstag bekommen, da der E-Tag ja Berechnungstag ist. Dass das gleiche Geld nur auf mehr Tage verteilt wurde, will man nicht verstehen oder wahrhaben.

    Auch die Erlöse durch Zusatzentgelte und ergänzende Tagesentgelte waren früher im Misch-Pflegesatz mit drin, jetzt müssen wir uns diese Gelder durch zusätzliche Dokumentation verdienen.

    Eigentlich bildet das PEPP System die verschiedenen Aufwände (KJP, Sucht, Gerontopsychiatire, Akutpsychiatrie...) für die interne Verteilung von Budget meiner Ansicht nach gut ab. Trotzdem wäre ich mittlerweile dafür zumindest die Ergänzenden Tagesentgelte wieder komplett abzuschaffen. Durch die Praxis der MDK Prüfungen ist das PEPP System meiner Meinung nach zu einem Rabattsystem für die Krankenkassen verkommen.

    Schöne Grüße, helmutwg