Beiträge von helmutwg

    Hallo Achilles,

    der OPS ist hier erfreulich klar: "Aufklärung (Kind/Jugendlicher und Bezugspersonen), Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie"

    Diese Zeiten dürfen also eindeutig als TE kodiert werden. "Abgerechnet" werden allerdings die Tage entsprechend der PEPP oder auch Ergänzende Tagesentgelte.

    Was verstehen Sie unter "Service"?

    grüße, helmutwg

    Hallo Suse,

    Sie haben Recht, die genannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dokumentieren entsprechend ihrer Grundberufe.

    In den jeweilgen Kodes sind die Berufsgruppen definiert. Zusatzausbildungen kommen hier nicht vor.

    Grüße, helmutwg

    Hallo Peppy,

    die PA18Z ist eine unbewertete PEPP, deren Vergütung und Anzahl Sie in den Bugdetverhandlungen festlegen müssen.

    Die genannten Diagnosen kommen bei uns als hauptdiagnose nicht vor. Ich kann mir die daraus entstehende Indikation für eine stationäre psychiatrische Behandlung auch nicht wirklich vorstellen. Was sind denn das für Patienten?

    Grüße, helmutwg

    Hallo PEPP Koordinatorin,

    ja im Prinzip die von Ihnen genannten Dinge. Das wird entsprechend im Verlauf dokumentiert. Die OPS Kodes werden auch gleich angelegt und nach Entlassung dann im Medizincontrolling nur nochmal geprüft.

    Die Mitteilung der DKG habe ich als Email vom 03.11.2016:

    "...Die Zusammenführung mehrerer stationärer Aufenthalte zu einem Abrechnungsfall führt dem Grunde nach dazu, dass es sich auch nur um einen stationären Aufenthalt im übertragenen Sinne handelt. Die einzelnen EKT-Sitzungen (OPS 8-630.3) können dann so oft angegeben werden, wie die Leistung im Rahmen der zusammengeführten stationären Aufenthalte in Summe erbracht wurde. Die Fallzusammenführung dient somit dem Zweck, zusammengehörige einzelne stationäre Aufenthalte zu einem durchgängigen stationären Aufenthalt wieder zusammenzuführen...."

    Durch die Kürzung der Fristen bei den Fallzusammenlegungen wird diese Konstellation in 2018 dann wahrscheinlich etwas seltener vorkommen.

    Grüße, helmutwg

    Hallo PEPP Koordinatorin,

    wir kodieren je Aufenthalt einmal die Grundleistun g und die Therapieleistung je nach Anzahl der Behandlungen.

    Wenn Fälle zusammengeführt werden müssen und damit ggf. zwei Grundleistungen vorliegen, muss eine davon in eine Therapieleistung umgewandelt werden. Es handelt sich zwar immer noch um verschiedene "Aufenthalte" aber um einen Abrechnungsfall.

    Das ist zumindest die Auskunft der DKG.

    Grüße, helmutwg

    Wenn ein kostendeckender Pflegesatz nicht zu vereinbaren ist, kann man das Angebot ja wieder einstellen.

    Ich sehe hier ein eher begrenztes Risiko.

    Die "Budgeterhöhung" ist sicher optimistisch.... :)

    helmutwg


    Ein Optimist ist ein Mensch, der ein Dutzend Austern bestellt, in der Hoffnung, sie mit der Perle, die er darin findet, bezahlen zu können.
    (Fontane)