Guten Morgen.
Wenn mich nicht alles täuscht sagt unsere KG genau das Gegenteil.
"Lediglich der Zuschlag für den nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals nach § 8 Abs. 11 KHEntgG bzw. § 8 Abs. 7 BPflV ist gemäß DTA-Vereinbarung i.H.v. 0,42 % auf den Gesamtrechnungsbetrag aller ENT-Segmente außer dem Segment mit dem Zuschlag selbst zu berechnen."
Schön, wenn sich alle so einig sind
erfreulich diese Einigkeit ; )