Hallo Forum
....und wenn die vorstationäre Behandlung länger als 5 Tage zurück liegt??
spätstationäre Grüße
J.Lieser
Hallo Forum
....und wenn die vorstationäre Behandlung länger als 5 Tage zurück liegt??
spätstationäre Grüße
J.Lieser
Hallo Forum und B61-Spezialisten !
Wenn ich es richtig verstanden habe, können bei der B61 2004 noch einige dazu kommen:
für die Eingruppierung in die B61 reicht die Angabe der im Definitionshandbuch angegebenen Codes als NEBENdiagnose
G99.2 , G95.1 Myelopathie
G32.0 subakute Rückenmark-Degeneration
G95.8 sonstige nb KH Rückenmark
G95.2 Rückenmarkkompression nnbez
G95.9 KH Rückenmark nnbez
Wenn zB bei der Hauptdiagnose lumale Spinalkanalstenose M48.06 die claudicatio spinalis mit G95.1 als Nebendiagnsoe kodiert wird resultierte mit Spondylodese als OP bisher die DRG I09, in 2004 B61.
Daraus ergeben sich auch ungeahnte Perspektiven für die OPs bei pathologischen Wirbelfrakturen mit Querschnittlähmung, wenn man die G95.2 als ND angibt.
Bisher führten die Paraplegie/Tetraplegie Codes ja in die B60.
Falls ich völlig falsch liege, bitte ich um Aufklärung.
Gruß
J Lieser
hallo forum, insbesondere Herr Mies
ZitatAlles anzeigen
Beispiel 1
2 Tage Splintlegung bei Harnleiterstein
2 Tage geplante Wiederaufnahme zur ESWL innerhalb GVD
1 Tag geplante Wiederaufnahme zur Splintentfernung außerhalb der OGVAbrechnungsmöglichkeit A in 2003
3 eigene DRG`s wird so vom MDK Nordrhein vorgeschlagenAbrechnungsmöglichkeit B in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und alle ICD und OPS und Tage zusammen groupen. So sehe ich das zur Zeit. Der dritte Aufenthalt liegt oberhalb der OGVD und ergibt eine neue DRG.Abrechnungsmöglichkeit C in 2003
Erster und zweiter Aufenthalt verknüpfen und nur die ICD und OPS des ersten Aufenthaltes groupen, plus den eventuellen Zuschlag für die weiteren Tage. So möchte es eine Kasse.
ich denke, der MDK hat (ausnahmsweise) recht. Keine Komplikation, drei Fälle.
Möglichkeit B würde mE in 2004 in Betracht kommen, dann
allerdings auch mit dem dritten Fall (30Tage)
:bombe: aus drei wird eins = Fallzahlen 2004 ? :bombe:
Möglichkeit C ist Unsinn, es liegt keine Komplikation vor.
Mich würde interessieren, ob die zur Zeit gültige
Nichtbeachtung der Codes des Wiederkehrerfalls bei
WA wegen Komplikationen allgemein so gehandhabt wird ?
Zitat
Dramatisch wird die Variante C in 2003 bei Wiederkehrern, die dann ein Rectumcarcinom oder eine Endoprothetik im 2. Aufenthalt bekommen,
oder wie ist es bei einem Appendizitisverdacht im ersten Aufenthalt und der OP im zweiten Aufenthalt.
Das sind zwei Fälle in 2003, die Frage bleibt, ob die
präoperative stationäre Behandlung erforderlich war..........
Gruß
J Lieser
Guten Tag Forum,
zumindest in BaWü wird meines Wissens eine Neu-Gruppierung
bei Wiederaufnahme wegen Kompl. derzeit nicht akzeptiert,
dh ICD und OPS des Wiederkehrerfalls bleiben unberücksichtigt.
Dies steht so im KHEntgG: „darf eine Fallpauschale
nicht erneut berechnet werden“. Berechnet werden nur
eventuelle Langliegerzuschläge aufgrund der DRG des
Vorgängerfalls.
Dies ist auch das in ISH eingepatchte Vorgehen.
In 2004 wird das natürlich anders, aber ich glaube
nicht das T Werner schon Anfragen für das nächste Jahr beantwortet.:rotate:
Andere Erfahrungen in anderen Bundesländern
(und in Bad Wildungen) ?
Schöne Grüße
J. Lieser
Hallo Ortho-Forum
Zitat
Da es sich bei einer Fraktur durch das Einbringen eines Implantates nun mal eindeutig um eine Komplikation handelt, würde ich hier die T84.0 vorziehen. Die M96.6 würde ich nur verschlüsseln, wenn es nach der Implantation ohne adäquates Trauma zu einer Spontanfraktur im Implantatbereich kommt, beispielsweise weil dort die Knochendurchblutung geschädigt ist (mit Trauma würde ich einen S-Schlüssel verwenden).
:no: Ich sehe es anders:
intraop Fraktur beim Einbringen des Schaftes: T81.8
Fraktur ohne Trauma bei liegender TEP: M96.6
Fraktur nach Trauma bei liegender TEP: S.. und Z..
Lockerung/Perforation nach TEP-Implantation (auch nach Jahren): T84
Ich denke die T84 steht für eine Komplikation der Prothese und nicht für ein intraoperative Komplikation beim Einbrigen.
Trotzdem noch unbefriedigend ?
mfG
und ich dachte schon ich stelle eine dumme Frage....
nach altem Recht ein neuer Fall
nach neuem Recht ein alter Fall
Der Kostenträger wird die preiswerte DRG-Lösung favorisieren,
zumal es sich um eine 89jährige Patientin mit traumatischer
Querschnittlähmung und 5 Monaten Verweildauer handelt,
davon 3 Monate nach Rückverlegung...
oder Kassenfürst ?
schöne Pfingsten
Jürgen Lieser
Hallo Forum
Folgendes "Langlieger-Problem" in einem Optionshaus seit 1.1.:
Überlieger aus 2002 wurde in ein anderes KH verlegt und rückverlegt. Ab jetzt DRG-Fall oder weiter Pflegsatz?
Sonnige Grüsse :dance1:
Jürgen Lieser
Hallo Forum
Die Erstimplantation einer zementierten Hüftendoprothese
mit gleichzeitigem Einbau einer Gelenkpfannenstützschale
kodieren wir
5-820.01 + 5-820.50
das wird dann in I01Z mit cw 3,201 gegroupt.
Nur HTP ergibt ja I03C mit cw 2,110 (ohne CCs)
Kodierung gut, Grouping gut, cw supergut ?
oder machen wir was falsch ?
Jürgen Lieser