Liebe Andrea,
dieses Wocheende findet eine Vorstandssitzung der DGP statt. Dort werden die DRG Tagesordnungspunkt sein. Es gilt vor allem zu definieren, was „Z51.5“- Patienten sind. Sollte diese Ziffer die entsprechende Gewichtung bekommen, könnten m: E. die Palliativpatienten im DRG-System drin bleiben. Momentan ist es so, dass Palliativpatienten nach Kodierrichtlinien oft nicht verschlüsselbar sind, da die Prozeduren nicht zur HD passen
(HD meist Symptom, ND Malignom, Prozedur teils nicht passend, so dass eine Fehler-DRG gemeldet wird). Mit Z51.5 als HD können alle Fälle verschlüsselt werden, nur passt der Erlös dann nicht zum Aufwand!
Also, erstmal munter weiter kodieren und hoffen, dass die Option durch den Bundesrat kommt - wir sind bisher auch optional.
Gruss aus München Susanne