Beiträge von Susanne

    Hallo,

    da für 2006 leider keine Klärung erfolgt, muss ich diesen Fall nochmal aufwärmen: Die DKR sagt auch 2006 weiterhin:
    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden
    Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu
    notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie,
    sonstige Therapie)sowie zur Diagnostik (z.B. Staging)
    anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen
    ist, ...

    Ist die palliative, symptomorientierte Therapie nicht als \"sonstige Therapie\" zu sehen, wenn alle Symptome als Folge des Malignom zu sehen sind? Es bestehen ja, wie in diesem Fall, meist mehrere Probleme. Da ist es doch willkürlich, eines rauszunehmen. Und die Resourcen verbrauche ich für den Patienten, nicht für einzelne Symptome.
    Wenn auch das Inek hier diese Kodierregel anbringt, denke ich, dass es gerechtfertigt ist, sie zu wählen und damit das Malignom als HD zu kodieren. Sollten die Symptome auf eine Metastasenlokalisation zurück zu führen sein, ist analog die Metastasierung HD.

    Das mit dem Symptom ist m. E. nicht eindeutig: \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren.\" Problem ist hierbei, dass Tumorpatienten selten mit einem Symptom kommen. Deshalb denke ich weiterhin, es ist gerechtfertigt, bei Palliativpatienten den Tumor als HD zu wählen - und ehrlich gesagt, hat das noch kein MDK beanstandet (ca. 500 Pat. pro Jahr)

    Schade finde ich, dass für 2006 hier keine Klärung erfolgt ist.
    Gruß aus München
    Susanne :roll:

    Hallo, Nike,
    der Tumor bleibt HD bis die Behandlung - in diesem Fall durch Tod des Patienten - abgeschlossen ist. Ausnahme nur, wenn ausschließlich eine einzige Metastasenlokalisation therapiert würde. Man könnte also darüber diskutieren, wenn z.b. ein Primärtumor schon lange her ist und kein Problem macht, aber ausschließlich Lebermetastasen zur Aufnahme und (lokalen) Therapie führen. In Ihrem Beispiel ist aber mehr los, damit - unterm Strich recht einfach - HD=Primärtumor.
    Auch in Oberbayern
    Susanne :roll:

    Hallo, Herr Selter,
    vielleicht liegt die fehlende Flut an Antworten an dem missverständlichen Titel. Ich dachte nämlich erstmal, Sie suchen nach p.o. = per os Schmerztherapie.
    Die Kostenkalkulation ist schwierig, da ja verschiedene Medikamente eingesetzt werden. Nicht in allen Häusern werden post op Opiate gegeben. In einigen laufen Projekte (Schmerzfreise Krankenhaus), die die Kosten in sofern beeinflussen, als Präparate zu sehr günstigen Preisen zur Verfügung gestellt werden. Die reinen Medikamentenkosten sind p.o. oder i.v. bei wirkäqivalenten Dosen in der Regel gleich (betonen zumindest die Firmen. PCA-Pumpen sind leider noch nicht Standard. Und \"persönlich\" vom Pflegepersonal verabreichte Bedarfsgaben nicht standardisiert. Da bestehen z.B. große Unterschiede zwischen Intensivstationen und \"normalen\" chirurgischen Stationen. Daher lassen sich die Kosten nur sehr schwer kalkulieren. Aus meiner Erfahrung kann ich aber eines sagen: eine sofortige, wirksame Schmerztherapie postoperativ senkt die Risiken, damit die Verweildauer und damit die Kosten.
    Vielleicht wirkt diese Antwort ja als Dammbrecher ,obwohl solche Bilder derzeit eher makaber sind.
    Gruß aus München
    Susanne :roll:

    Hallo, Forum

    früher gabs ein Blatt Papier, auf dem AU oder AF angekreuzt wurde, heute bietet der Computer ca 30 verschiedene Zahlenkombinationen für Entlassarten an. So ganz verstanden habe ich die Unterschiede nicht und auch bisher keine Auswirkungen auf den Erlös gesehen. Dennoch müssen die Angaben ja stimmen, und eine 95jährige wird ja wohl selten AF entlassen. Bisher wurde von den Kollegen bei uns im Haus da relativ wenig Augenmerk darauf gelegt. Deshalb soll ich eine Fortbildung gestalten. Gibt es irgendwo dazu was schriftliches. Z.B. welche Relevanz hat \"gegen ärztlichen Rat entlassen\"? Wie verschlüssle ich \"disziplinarisch entlassen\"? Wird auch ein Pat., der seit Jahren im Pflegeheim lebt und dort schon zuhause ist, mit der Ziffer \"ins Pflegeheim entlassen\" kodiert? Wann tritt \"wechsel zuständiger Kostenträger\" ein? Und muss ich bei Verlegungen in die Psychiatrie oder in eine gesonderte Einrichtung \"normal entlassen\" oder \"verlegt in anderes KHS\" eingeben?
    Fragen über Fragen? Wer weiß Rat
    für Susanne? :roll:

    Hallo,

    es lag nicht an der Dehydration. Eher noch die Frage: ändert sich etwas, wenn der Infarkt nur eine Verdachtsdiagnose war und die Verlegung zur KLärung dieses Verdachts geschah? Greift dann die Kodierregel \"Verdachtsdiagnosesn\"?
    Danke für die raschen Antworten

    Es regnet in München
    Susanne :roll:

    Liebes Forum
    hier darf man ja auch (scheinbar) banale Fragen stellen: Pat. kommt wegen Exsikkose zur Aufnamhem. Nach 5 TAgen erleidet er einen Herzinfarkt und wird zur (therapeutische) Intervention in eine andere Klinik verlegt. Ich meine, HD bleibt die E86 - wer liefert mit Argumentationshilfen?
    Münchner Dank von Susanne :roll:

    Hallo, Forumsteilnehmer,
    wegen einer solchen - in der damaligen Situation sogar freiwillig geleisteten Unterschrift - stand ich mal im Rahmen eines Prozesses vor dem Kadi mit dem Vorwurf der Nötigung. Nur eine sehr gute und glaubhafte Dokumentation des Gesprächs, in der unter anderem auch die Freiwilligkeit der Unterschrift dokumentiert war, rettete mich. Es blieb dann der Vorwurf der Mißachtung der Schweigepflicht, da der Tatbestand der Entlassung gegen ärztlichen Rat an den Hausarzt im Arztbrief mitgeteilt wurde. Den hat der Richter dann jedoch mit der Bemerkung, es wäre zum Wohle des Patienten geschehen, abgeschlossen. Der Hausarzt hatte im Brief die noch ausstehnde Diagnostik genannt bekommen, mit der Bitte, diese zu veranlassen und hat den Pat. dann gehörig \"abgekanzelt\". So stand auch er vor Gericht.
    Fazit: Nie unterschreiben lassen, aber immer alles gut dokumentieren.
    Das müssen auch die Kassen so anerkennen - oder haben die andere Richter?
    Im Gewitter in München
    Susanne :roll:

    Hallo, Herr Selter und Forum,
    behandelt wurden Fieber, Somnolenz, Hämoptoe und vieles anderes mehr: Für welches Symptom möchten Sie sich dann entscheiden? Ursache all dieser Symptome, die alle behandelt wurden, ist der Tumor. Also ist er - auch nach den Kodierempfehlungen der DGR - Hauptdiagnose. Es sei denn, es wären alles Symptome, die auf eine Metastasenlokalisation zurück zu führen sind, z.b. die Peritonealkarzinose. Dann wäre diese HD, der Tumor und (relevante) Symptome ND. Aber wie an anderer Stelle schon gesagt: Die KAsse wird nur dann eine Korrektur wünschen, denn eine andere HD weniger Erlös bedeuten würde. Damit ist es sehr wahrschceinlich, dass die Kasse ein Symptom nicht als HD zulassen wird - ich spreche da aus der Efahrung mit über 1000 Palliativpatienten - sobald eine Metastasenlokalisation oder - wahrscheinlicher - der Primärtumor als HD \"billiger\" wird. So ist die Ralität. Die Kodierregeln werden von den Kassen immer nur dann hinzugezogen, wenn es darum geht, nahc unten zu korrigieren.
    Wir kodieren nach o.g. Empfehlungen und sind 2005 sehr gut damit gefahren: weniger Kassenanfragen, alle erfolgreich diskutiert.
    Gruß aus dem schwarzen München
    Susanne
    :roll:

    Hallo, Frau Zierold,
    bisher finanzieren sich nur wenige Palliativstationen über die DRG - genaugenommen wohl keine, denn das ist nicht möglich. Aber es rechnen einige darüber ab. Hierzu gibt es Empfehlungen der DGR, wie bei den meist komplexen Diagnosen vorgegangen werden kann:
    Falls ein Pat. mit mehreren Symptomen, verursacht durch mehrere (mehr al 2) Metastasenlokalisationen und oder Primärtumor behandlet wird, ist der Primärtumor HD, alle Metastasenlokalisationen ND, ggf. auch einzelne Symptome, falls diese ND-Definition erfüllen. Dies trifft auf die meisten Palliativpatienten zu, z.b. exulceriertes Mammaca mit Leber- Lungen- und Peritonealbeteiligung, Atemnot, Leberausfall und Subileus sowie große Wunde.
    Falls zwei Metastasenlokalisationen oder Primärtumor und eine Metastasenlokalisation Symptome verursachen, gilt die Auswahl nach Resourcenverbrauch. Z.b. Exulceriertes Mammaca mit Hirnmetastasen (und Krampfanfällen)
    Falls nur ein Symptom behandelt wird - und der Pat. damit wirklich stationär auf einer Palliativstation ist (selten) wird die dafür verantwortliche Metastasenlokalisation kodiert. Z.B. exulceriertes Mammaca.
    Immer aber die Z515 mitkodieren (um die Pat. hinterher herausfischen zu können).
    Die Kasse hakt immer dann nach, wenn eine andere HD weniger Erlös bringen würde. Ich habe es bei über 1000 Fällen noch nie erlebt, dass eine Korrektur hinterher mehr Erlös bedeutet hätte - es geht also nie um die Sache.
    Rechnen tut sich das, wenn Sie mehr als 20 Betten haben und sehr gut dokumentieren bzw. kodieren. Die meisten kleinen Palliativeinheiten (weniger als 8 Betten) werden mit 20 - 30% Verlust rechnen müssen. Ob das über Spenden finanzierbar ist, weiß ich nicht. Es gibt einige Einrichtungen, die den Weg der \"gesonderten Einrichtung\" gegangen sind. Da weiß ich leider nicht, ob die am Ende besser dastehen.
    Problem der Palliativpatienten ist, dass die Aufenthaltsdauer nicht oder kaum beeinflussbar ist. Bei einem Anteil von 50 - 60% Sterbenden - Herr Selter möge bitte den zynischen Ausdruck entschuldigen- ist die DRG-verträgliche Verweildauer schwer kalkulierbar. Seit 2005 kommt noch die noch weniger kalkulierbare Gruppe der \"Kurzlieger\" dazu (bei uns ca. 10 - 15 %, die innerhalb 24 h versterben, und wo wir dann mit den Kassen über eine ambulante Abrechnung streiten müssen).
    Mann kann genau erkennen, dass im DRG-System die Onkologen wenig zu sagen hatten. Beispiel: Pat. mit Ileus - schwer krank, viel Aufwand (z.B. häufiges schwallartiges Erbrechen, Bett frisch, Antiemetika, usw) - eine \"konservative Therapie\" ist da nicht vorgesehen, das Relativgewicht relativ tief und die MVD auch. So jemand wird in den Köpfen der DRG-Väter entweder operiert, oder er hat keinen Ileus, denn wo gibts denn sowas, dass ein Ileus nicht operiert wird! Dieses Dilema ist übrigens unabhängig von dem Primärtumor. Und da die Palliativpatienten (fast) alle nicht operiert werden, greift das Argument der Fallpauschale nicht, denn es pauschlisiert sich nichts. Wir haben eine \"Negativselektion\" an Patienten - was die DRG betrifft.
    Ähnlich ist das mit den konservativ onkologischen Patienten. Da auf Palliativstationen keine Chemotherapüie mehr gemacht wird, gibt es nie Zusatzentgelte. Die Basis-DRG der Tumordiagnosen wurde allerdings 2005 um eben diese Zusatzentgelte gekürzt. Seither ist der Erlös nochmal um ca. 10% gesunken.
    Die DGP ist an der Arbeit und versucht entweder eine entsprechende Gewichtung der OPS 8-982.- zu erreichen (Richtwert mindestens 3!) oder die Palliativmedizin komplett rauszunehmen.
    Womit wir dann ein anderes Problem hätten: Was ist Palliativmedizin? Welche Stationsflure mit Schild \"Palliativstation\" sind auch wirklich eine? Wo sind denn die \"Palliativmediziner\" (es gibt meines WIssens erst 12 anerkannte!), die das Qualitätskriterium einer Palliativstation erfüllen?
    Die OPS ist ja leider schon so \"abgebröckelt\" im Vergleich zu der Vorgabe der DGP, dass wahrscheinlich in vielen Häusern die Ziffer kodiert wird, ohne dass Palliativmedizin gemacht wird. Das ist eben das Problem einer Disziplin, die erst etabliert werden muss.
    Bis dahin versuchen wir, so Kodierregelkonform wie möglich zu arbeiten, dokumentieren so gut wie möglich und hoffen auf Nachbesserung 2006. Der einzige Vorteil: Da die Pat. oft bereits tot sind, wenn die Kasse anfragt, kommen wir m it unserem Widerspruch oft durch.
    Also, nicht verzagen ...
    Gruß aus dem verregneten München
    Susanne
    :roll:

    Hallo, Herr Duck,
    eine Harninkontinenz ist bei Glioblastom nicht \"normal\" und erfüllt somit in o.g. Fall ganz klar die Kriterien der ND und auch die Voraussetzungen für die Harninkontinenz als Symptom (7 Tage und bei Entlassung bestehend).
    Und das ist auch gut so, denn selbt mit RG 1,5 ist dieser Pat. m.E. nicht adäquat eingestuft.
    Gruß
    Susanne :roll:

    Hallo, Forum,
    wir haben in den letzten Tagen eine neue Variante der Zusammenarbeit mit der Kasse erlebt: Wenige Tage nach Aufnahme erhalten wir ein Schrieben, in dem grundsätzlich die Kostenübernahme in Frage gestellt wird mit der Bemerkung, die könne erst nach Erhalt eines Abschlussberichtes geprüft werden. Sollen wir also in Zukunft mal munter aufnehmen und behandeln und das Risiko in Kauf nehmen, dass die Kasse dann irgenwann zu dem Schluss kommt, nichts zu zahlen.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen?
    Gruß aus dem kalten München
    Susanne

    :roll: