Beiträge von Rheinländer

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung folgender Frage, für die ich keine Antwort im Forum gefunden habe:

    Kann eine Abklärungsuntersuchung eines ambulanten Patienten abgerechnet werden, wenn keine ambulante OP durchgeführt wird? Mit anderen Worten: gibt es für den Bereich "Ambulante OP" ein Äquivalent zur Abklärung einer stationären Behandlungsbedürftigkeit, die man ja durchführen und abrechnen kann, wenn der Patient mit einer stationären Einweisung in die Klinik kommt?

    Weiterhin:


    • Falls möglich, wie ist diese Abklärung zu erbringen, welche Informationen müssen der KK mitgeteilt werden?
    • Wie wird diese Leistung abgerechnet/ wie wird sie vergütet?
    • Benötigt der Patient hierzu eine Überweisung oder ein anderes Formular, bzw. ist überhaupt ein Schriftstück erforderlich?


    Herzlichen Dank für die Mühe!