Hallo zusammen,
es geht mir nicht darum eine Diagnose mit CC abzurechnen, aber wenn nun mal der (dringende) Verdacht besteht, dass der Patient Alkoholiker ist und die Anästhesie postoperativ Distra angibt, zusätzlich vermerkt, dass der Patient \"trinken darf (auch Bier)\" und die Pflege in Ihre Bebachtung \"Beobachtung auf Delirzeichen\" vermerkt und entsprechend dokumentiert, so denke ich, dass die Kodierung F10.2 gerechtfertigt ist.
Gruß
Poefi