"Wie verschlüsselt man einen Patienten, der zur Nasengerüst-Korrektur-OP kommt und als Nebendiagnose einen Diabetes mit ausschließlich Nephrophathie ohne Insuffizienz hat. Für die Verschlüsselung ist weiterhin anzunehmen, daß der Dm mitbehandelt wurde (spritzen/Diät etc.), aber die Nephropathie keine Behandlungsrelevanz hatte (keine Untersuchung oder Medikamente).
Nimmt man nun als ND eine E11.20+ ohne N08.3* ???
Oder eine E11.60+ ohne weiteren Code?
Oder eine E11.80
Wie verschlüsselt man eine Wundheilungsstörung durch Dm? Als Kreuz-Code ist E11.60+ gut, aber was für eine Stern-Diagnose??"
Hallo Herr Mehlhorn,
beide Fragen sind mit DKR (so unsinnig ich dieses auch gerade hinsichtlich des für rein klinisch arbeitende Ärzte unverständliche Diabetes-Teil halte) und ärztlichem Zuordnen lösbar:
1. bei der Korrektur-OP ist die Komplikation des Diabetes nicht behandlungsbedürftig und entspricht damit eindeutig dem Beispiel 2 in der Kodierrichtlinie 0401b. Damit ist hier als ND anzugeben E11.60 ohne weitere Nebendiagnose.
2. die Wundheilungsstörung ist nicht eine Komplikation des Diabetes, sondern eine Komplikation der Operation. Der Diabetes wirkt hier nur begünstigend bzw. erschwerend. Sofern keine (sonstigen) Komplikationen des Diabetes vorliegen, ist die E11.90 richtig, mit (nicht behandelten Komplikation wie Retinopathie o.ä.) die E11.60.
Ich denke, wir alle sollten aber für eine Vereinfachung aller, gerade aber auch dieser Kodierrichtlinie eintreten, zumal für den CCL-Wert fast egal ist, welche dieser Nummern nun wirklich dort steht. Was nutzt denn eigentlich ein Code wie für das Lungenödem, wenn man den ohnehin fast nie anwenden darf?!? Ich betrachte ein Lungenödem mit I50.1 oder I50.0 eigentlich nicht als ausreichend dokumentiert, es erhöht den Behandlungsaufwand ja doch ganz erheblich.
Viele Grüße und Erfolg! M.Lorenz