Beiträge von Tuschke

    Hallo Herr Hirschberg,

    nach meinem Kenntnisstand bezieht sich der Passus 'pro vollstationäre Woche' nicht auf die weiteren Behandlungsziele sondern auf die Teambesprechung. Sprich; pro vollstationäre Woche muss eine Teambesprechung erfolgen. Wenn der Patient also nur fünf Tage da ist, muss keine erfolgen. Bleibt er 10 Tage, eine Teambesprechung. Es soll eine Klarstellung sein. Aktuell steht 'wöchentlich' im OPS, was so ausgelegt werden kann, dass pro Woche eine stattfinden muss, egal, ob der Patient erst einen Tag da ist oder am Folgetag entlassen wird.

    Gruß

    Hallo Zusammen,

    ich bin mal wieder auf Meinungsfang.

    Folgender Sachverhalt.

    Der Patient ist 2 Tage vorstationär und 2 Tage stationär da. Außerdem 1 Tag nachstationär (mit 2 OPS).

    Bezüglich der OGVD gibt es jetzt eine eher seltene Konstellation:

    - ohne die OPS der nachstationären Behandlung ist die OGVD der DRG 5 Tage Z64B

    - mit den OPS ist sie 4 Tage bei höherwertigen DRG Z64A

    Das bedeutet. Wenn die OPS (noch) nicht drin sind, passt der nachstationäre Aufenthalt in die OGVD. Das würde dann aber die DRG wie gerade erwähnt verändern in die höherwertige ....ABER dann ist die OGVD nur noch 4 Tage. Das bedeutet dann, dass der nachstationäre Aufenthalt nicht mehr rein gehört und eine Pauschale abgerechnet werden müsste

    Meine Frage also: Zu welchem Zeitpunkt wird entschieden, ob der nachstationäre Aufenthalt mit in den stationären 'darf' oder nicht??? Vor eEinfügen der potentiellen OPS oder werden diese mit berücksichtigt?

    Danke für alle Hinweise

    Hallo Zusammen,

    meine Frage bezieht sich auf die Kodierfähigkeit der J98.1 (Dystelektasen). Der Patient hat eine Herzinsuffizienz mit Pleuraerguss. Es fand keine CPAP-Therapie statt. Die Ärzte sind der Meinung, dass die J98.1 kodiert werden darf, weil durch Lasixgabe der Pleuraerguss therapiert wurde, der wiederum für die Dystelektasen verantwortlich war, die somit auch rückläufig waren (quasi mittherapiert wurden).

    Ich bin unsicher. Natürlich weiß ich, dass eine Therapie die Kodierung mehrerer Nebendiagnosen begründen kann, aber in diesem Fall tue ich mich schwer, da das Lasix ja nicht direkt auf die Dystelektasen wirkt. Freue mich auf Meinungen. Viele Grüße und Danke

    Hallo
    Mir wurde mal gesagt, "die Diagnose stellt der Arzt" ;)
    Wenn das Abdomen ansonsten blande war und keine Rede von einer Peritonitis, würde ich es nicht kodieren.
    Wurde die Peritonitis im OP Bericht dokumentiert oder im Arztbrief beschrieben natürlich schon. Und ich bin auch der Meinung, dass eine Peritonitis therapiert gehört. Ein bisschen Antibiose müsste schon im Spiel sein. (meine Meinung)
    Im Zweifelsfall RS mit dem Operateur oder Behandler halte.
    Gruß

    Hallo Zusammen,
    ich reaktiviere den Post einmal, da mich die Antwort auf Hr. GenS Frage interessiert.
    Was ist mit der Addition von Zeiten, wenn zwischen zwei kontinuierlichen Hämofiltrationen zwar keine 24 Stunden aber eine Hämodiafiltration liegt. Werden die einzelnen Zeiten abgerechnet oder müssen die gleichartigen OPS addiert werden?
    Kann Jemand von Ihnen eine Quelle dazu nennen?
    Vielen Dank und eine schöne Woche
    tuschke

    Hallo DRG-Schlumpf,
    ich wüsste nicht, warum das nicht gehen sollte.
    Gehstrecke, Maßband, Pulsoxymetrie, Laktattest....das alles ist sicher nicht an die strukturellen Gegebenheiten eines Krankenhauses gebunden.

    Viele Grüße

    Hallo Zusammen
    -In 5-900 ist ein (eventuell durchgeführtes) Debridement bereits im Kode enthalten. Daher ist es Exklusive.
    Dass der Debridement-Kode in Klammern steht, bedeutet ja nur, dass man diesen nutzen soll, wenn man ein alleiniges Debridement kodieren will.

    Gruß