Beiträge von Tuschke

    Hallo zusammen,
    sowohl in den DKR als auch im Spruch des Schlichtungsausschusses ist immer die Rede von Patienten mit bekanntem Tumor.
    Wie würden Sie folgende Konstellation beurteilen?
    Aufnahme wegen Obstipation; ED von Lebermetastasen in dem Aufenthalt; Primarius bleibt unerkannt.

    Also liegt kein bekannter Tumor bei Aufnahme vor. behandelt wird die Obstipation (2BT), aber Diagnostik zum Auffinden des Primarius mit Fund der Metastasen.

    Die KK möchte gern die Obstipation, da Aufnahmegrund und allein behandelt. KH natürlich die Metastase als Ursache der Obstipation.

    Ich bin sehr gespannt auf Ihre Meinungen - vielen Dank im Voraus

    Hallo Zusammen,
    Gibt es Erfahrungen bezüglich einer Inkontinenz nach Gabe von Abführmitteln im Rahmen einer Obstipation?
    Eigentlich würde ich ja sagen, dass nicht jeder Patient den Stuhl nicht halten kann und R15 daher ok ist.
    ABER: Ist es nicht als normal anzusehen, dass ein älterer Patient, der vielleicht auch noch immobil ist, es nicht rechtzeitig zur Toilette schafft, wenn er Abführmittel erhält (also, im Rahmen der Behandlung als "normal" anzusehen.
    Müsste man also im Einzelfall schauen??
    Ich bin gerade hin und her gerissen.
    Danke und Gruß

    Hallo Bruening,
    Als Erstes ist es entscheident, ob HD oder ND.
    Als ND: E11.40 - die Komplikation wird an der 4.Stelle spezifisch verschlüsselt, auch wenn kein Aufwand da war. Wenn es einen Aufwand gab (Medikation o.ä.), dann kommt der *-Kode dran.
    Als HD und der Diabetes steht im Vordergrund: E11.60, wenn es nur die eine Komplikation gibt (sonst E11.70). Durch die unspezifische Verschlüsselung an der 4. Stelle wird eine Diabetes-DRG angesteuert.
    Als HD und die Komplikation steht im Vordergrund: E11.40 um die organspezifische DRG anzusteuern. Wenn es mehrere Komplikationen gibt, muss man sich für eine entscheiden, die im Vordergrund stand und die anderen werden als ND kodiert. Wenn Sie aber die Nephropathie gar nicht behandelt haben, fällt diese Variante ja eher raus.

    Gruß

    Hallo Riol,
    da das Meshgraft kein Wundverschluss im engen Sinne ist, würde ich den 8-190.3 mit dem Kode für die operative Anlage wählen. Es ist ja eher die Behandlung einer, wie auch immer entstandenen, offenen Wunde. Das VAC hat ja außer dem Schutz auch den Nutzen, das Transplantat auf der Wunde zu fixieren.
    macht es einen Erlösunterschied?? Das würde mich persönlich interessieren?
    Wir nehmen diesen neuen OPS für die eher adipösen Patienten, die nach der Herzoperation den VAC auf die Sternumnaht bekommen, um Wundheilungsstörungen vorzubeugen.
    Ich bin gespannt auf andere Meinungen.
    Gruß
    tuschke

    Vielen Dank für die Antworten.
    Ich bin auch der Meinung, dass wenn überhaupt, die entstandene Organkomplikation die HD sein kann. Die Befürworter der Sepsis argumentieren mir ´fortgesetzter Behandlung´, wie beim Schlaganfall (DKR 0601). Aber man kann die DKR ja nicht willkürlich auf andere Fallkonstellationen übertragen. Allerdings wurde dies ja in der SEG4 mir der ACVB sehr wohl gemacht.
    Meine Meinung steht fest, nur leider fehlt mir so richtig die Argumentationsbasis. Die SIRS-Kriterien liegen ja nicht mehr vor??? Allerdings wurde bei der ACVB-OP ja auch die ursächliche Erkrankung behandelt und ist trotzdem HD bei Verlegung. So richtig klar bin ich damit nicht.

    hallo Findus.
    Super, vielen Dank. Das Beispiel habe ich nicht gesehen. Das erklärt für mich auf jeden Fall den Fall mit der Klappen-OP.
    Wie würden Sie es denn einschätzen, wenn die Sepsiskriterien nach 10 Tagen nicht mehr erfüllt sind? Ist dies dann nebensächlich, da trotzdem Weiterbehandlung?