Beiträge von Tuschke

    Hallo Zusammen,
    ich häng mich mal an diese ältere Frage.
    Ist dieser Sachverhalt noch aktuell? Also, ist es so, dass die HD bei Verlegung bleibt?
    Kann mir bitte jemand die Quelle dazu nennen?
    Meine Frage bezieht sich auf folgende zwei Sachverhalte:
    Verlegung zur Weiterbehandlung bei:
    - Z.n. Klappenoperation: Ist im Haus B die Klappeninsuffizienz weiterhin HD obwohl sie bereits in Haus A operiert wurde?
    - Sepsis: Ist im Haus B die Sepsis HD obwohl dort keine BK abgenommen wurden (Sepsiskriterien nicht erfüllt!). In Haus A wurden die Sepsiskriterien erfüllt. Behandlung dort 10 Tage. Dann Verlegung zur Weiterbehandlung.
    Ich freue mich über jeden Hinweis und danke recht herzlich im Voraus.
    tuschke

    Hallo
    probieren Sie es bei Google mal mit "TAPSE Echo". Da springt bei mir etwas raus. Ein Parameter, um die Funktion des rechten Herzens zu beurteilen.
    Aber was die Parameter angeht stimme ich Herrn Horndasch zu; am Einfachsten ist es sicher, kurz bei Ihren Ärzten nachzufragen.
    Gruß
    tuschke

    Hallo Frau Brand,
    ich denke schon, dass das Problem der kausale Zusammenhang ist. Die Kasse möchte, wie Dr. Breitmeier schon schrieb, dass Ihr Haus die Portimplantation im stationären Aufenthalt berücksichtigt und eine dementsprechende DRG abrechnet. Es gibt besagtes BSG-Urteil, nachdem der Port nicht als AOP unmittelbar nach stationärem Aufenthalt abgerechnet werden darf, wenn die Diagnose im Zusammenhang mit der Portindikation steht. Es geht um die zusätzlichen (Sach-)kosten, die entstehen. Wie immer...für die Kasse ist es in einer DGR günstiger. Wirtschaftlichkeitsprinzip.

    Hallo Alex,
    die therapeutische Konsequenz würde ich in dem Fall dann auch als Gegeben ansehen.
    Unter R73.0 steht der Prädiabetes. ich würde den nehmen, auch wenn eigentlich der abnorme GTT in der Überschrift steht.

    Gruß
    Tuschke

    Hallo
    So richtig sicher bin ich nicht, aber was genau war denn der Aufwand?
    Es ist ja ein abnormer Befund und dafür hat die DKR D004 ja den Passus, dass diese nur kodiert werden dürfen, wenn sie ´klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik´ haben. Ist das überhaupt bei Ihrem Patienten gegeben?
    Gruß und schönes WE
    tuschke

    Hallo
    Ich würde nehmen:
    S27.4 - wenn die Verletzung am Bronchus in irgend einer Art behandelt wurde
    R04.8 - wenn die S27.4 nicht behandelt wurde, um den Aufwand der Blutung darzustellen
    T81.0 - in diesem Fall gar nicht, weil ich die R04.8 mit der Y69! am spezifischsten finde (Ursache und Lokalisation)

    Gruß
    tuschke

    Hi
    Im aktuellen Fall kam die Patientin mit einem riesigen Hämatom, angeblich ohne Sturz, unter recht frisch angesetzter Marcumarisierung.
    Aber mich würden alle Varianten interessieren. Dann könnte man mal für alle im Haus eine Art Leitfaden machen. Denn, welcher Kode richtig ist, ist bei uns immer mal wieder Thema. Sowohl beim Hämatom als auch bei der GI-Blutung.
    Gruß

    Hallo,
    leider hilft die WA-Regelung ja nicht weiter, da der zweite Aufenthalt wohl nicht operativ war, oder?
    Ich glaub, die Frage von MissB bezieht sich eher darauf, ob der HI noch als akut zu bezeichnen ist.
    Allein von den Tagen würde ich sagen, dass der Tag, an dem das Akurereignis war auch Tag 1 ist. Daher ist es bei WA Tag 29.
    Sonnige Grüße