Beiträge von EWille

    Hallo Forum,

    Wir hatten kürzlich ein kleines Projekt mit dem MDK (bis zu 10 ärztliche MDK-Kollegen haben eine Woche lang 180 Akten "evaluiert" um herauszubekommen, ob sie überhaupt im Stande sind, dem Auftrag der Kassen zur "Abrechnungsprüfung" anhand unserer Akten gerecht zu werden.

    Zusammengefasstes Ergebnis:
    1. von den 180 Fällen hatten wir 35 mit angeblich falschem DRG-Ergebnis (zu hoch, zu niedrig - alles dabei incl. einiger hundert vergessener Beatmungsstunden).

    2.ca. 25.000 Euro zu hoch und ca. 21.000 Euro zu niedrig kodiert - in der Inneren hauptsächlich zu niedrig.

    3. Von den 35 Fällen haben wir uns die in unseren Augen strittigen Fälle nochmal vorgenommen und mit dem MDK besprochen (vergessene Beatmungsstunden sind natürlich unstrittig falsch kodiert).

    4. Von den in unseren Augen strittigen Fällen konnten wir ca. die Hälfte in der Fallbesprechung wieder auf unsere Kodierung zurückführen. Hier hat der MDK entweder Dinge übersehen, falsch interpretiert oder DKR's nicht beachtet.:isnihn:

    Wir haben auch über die nach Entlassung eintrudelnden Patho-Befunde gesprochen. Tenor: wenn ich bei Entlassung noch keine Histo habe, wird als "unsichere Neubildung" verschlüsselt!!!!!

    Gesamtergebnis: MDK-Kodierprüfungen nie glauben - Akten ziehen - nachkodieren!!

    Hallo Herr Winter,

    besten Dank für die schnelle Antwort!![hr]
    Wissen Sie vielleicht auch, wie man am besten den Einbau eines Cache im HWS Bereich kodiert??

    Und "Wechsel einer intrathekalen Schmerzpumpe bei Funktionsdefizit"??

    Vorerst beste Grüße aus Neumünster,

    Ekhard Wille

    Hallo Forum!
    [hr]
    Wer kennt 'was besseres als 5-839.x für eine Vertebroplastie??

    Op-Bericht (für Internisten) I) :
    "In ITN und Bauchlage unter AP und seitlicher Bildwandlerkontrolle Positionierung der Kanülen durch die Pedikel in das vordere Drittel des gesinterten Wirbelkörpers LW4. Es kann dann bds. 4,5 ml Knochenzement eingefüllt werden, der sich nach kranial bis an die Deckplatte in das untere Drittel des Wirbelkörpers und nach lateral extravertebral erstreckt, jedoch nicht nach dorsal.- Entfernen der Kanülen. Sterile Wunderbände. Abschließend nochmals röntgenologische Dokumentation."
    [hr]
    Gruß aus dem hohen Norden,

    E. Wille

    Ja - so ist es - ich wollte es so drastisch nicht formulieren (wieso eigentlich nicht?).[hr]

    Wir haben natürlich nicht für die einzelnen Fachabteilungen vereinbart, mußten aber, wie alle anderen auch, nach Haupt- und Belegabteilungen differenzieren. Die Frage nach der unterjährigen Zuordnung der Patienten für interne Verlegungen ist dabei nicht ganz uninteressant. Bisher ist (z.B. im IMC-Benchmark) jeweils die Abteilung als HFA ausgewiesen worden, die den Patienten anteilig am längsten geführt hat. Danach hätte unser Neurologe gewonnen und es hätte (vielleich) keinen Streit mit der Kasse gegeben. Wir haben die Zuordnung der HFA nun aber umgestellt und teilen die DRG's jeweils den entlassenden Fachabteilungen zu. Das macht natürlich auch intern einigen Chefärzten Kopfschmerzen, wenn Sie an die künftige interne Budgetierung denken (auch wenn einige daran noch gar nicht denken mögen). Somit steht nun auch auf unseren Entlasscheinen die jeweils entlassende FA als HFA (oder DRG-FA) ausgewiesen. Natürlich ist das alles Quatsch- aber Alltag auf meinem Schreibtisch, dessen Oberfläche ich seit einiger Zeit nicht mehr gesehen habe. Es ist zum aus der Haut fahren.
    Gruß ans Forum,

    Ekhard Wille, FEK Neumünster

    Hallo Forum,

    eine kleine Anmerkung sei mir gestattet:

    Wenn der Patient (wie oben beschrieben) wegen der Begleiterkrankungen stationär untersucht wird, warum dann nicht die Begleiterkrankung zur HD machen??

    Das erspart einem die Z03.1, Z08,- oder eben die leidige Z12, die ja allesamt so wunderschön "ambulant substituierbar" sind. Schließlich hätten Sie den Pat. ohne Begleiterkrankung gar nicht erst aufgenommen. Somit kommt man doch auch eigentlich nichtmal mit der HD-Definition in Konflikt:
    [hr]
    "Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich war."
    [hr]
    Ich weiß, das ist etwas gewagt - aber es erspart einem (zumindest auf den ersten AOK-Blick) die sonst so gerne mißgönnte "Nachsorge-DRG". Der Ehrlichkeit halber müßte man dann natürlich die Z... als ND kodieren. Das macht es der Kasse dann wieder leicht, den Fall an den Fallberater durchzureichen.
    :besen:

    Hallo Frau Mügge,

    ja ja, man/frau hat es nicht leicht.
    [hr] Pflegesatzvereinbarungen??
    [mark=blue]Wen interessiert das?[/mark]
    Wir haben in unserer AEB die DRG's B03A und B03B vereinbart. Die A war im Bereich der Hauptfachabteilungen gelistet (Neurologie), die passende B-Variante hat jedoch "nur" der belegende Neurochirurg erbracht (oder besser : kodiert. Operiert hat er sie ohnehin alle selber). Die passende Rechnung über eine B03A kam nun mit dem Bemerkung zurück, dass wir diese Leistung nicht vereinbart hätten. Die Durchsicht des Falles zeigt: der Neurologe hatte den Patienten aufgenommen, der Neurochirurg entlassen. Die Kasse bat dann auch noch gleich um eine neue (andere?) Rechnung. aber um welche?? Soll ich den Patienten rückwirkend wieder in die Neurologie verlegen? Soll ich anders kodieren? (soll man lügen - downcoden?? :kr: ) [hr] Spannend wird es werden, wenn die Kassen erstmal dahinter kommen, dass sie eine Vielzahl von DRG's bezahlt haben, die wir nicht vereinbart hatten. Wie auch, bei der schlechten Datenlage 1.HJ 2002.

    Herzlichst aus dem hohen Norden,
    E. Wille