Beiträge von A_Jaeger

    Sehr geehrtes Forum,

    zu diesem Thema habe ich folgende Frage:
    Eine Patientin wird im November, also in einer Zeit gehäuft auftretender Schweinegrippe-Fälle, mit den typischen Symptomen einer Grippe stationär aufgenommen und entsprechend symptomatisch behandelt. Ein Virusnachweis liegt nicht vor - die Probe ist verloren gegangen.
    Darf hier J09 kodiert werden?

    Vielen Dank

    :sonne:

    Liebes Forum,

    ein Pat. kommt nach zuvor ambulant durchgeführter Bursektomie mit deutlichen Entzündungszeichen zur stat. Aufnahme. Bei der Re-Op. findet sich ein Bursarest, der entfernt wurde.
    Kodiert haben wir:
    HD: M70.2 Bursitis olecrani plus B95.6!
    ND: T81.4 Infektion nach einem Eingriff...
    Die BG kürzt die Rechnung mit der Begründung, T81.4 sei nicht anzugeben, da die Infektion andernorts klassifiziert sei, nämlich mit M70.2 und B95.6.
    Ich finde unsere Kodierung korrekt, die Wahl der Codekombination erfolgte nicht zur Klarstellung, dass es sich um einen entzündlich-entzündlichen Prozess handelte sondern um eine Komplikation nach einem Eingriff.

    Gleiche BG:
    Pat. kommt mit lokalem Infekt nach knöcherner Refixation einer älteren ausgerissenen Supraspinatussehnenruptur.
    Hier haben wir kodiert:
    HD: M00.91 Eitrige Arthritis (nachweisl. entzündl. knöcherne Gelenkbeteiligung intraoperativ)
    ND: T81.4 Infektion nach einem Eingriff...
    Die BG kürzt die Rechnung, als HD sei T81.4 anzusehen ohne weitere sachbezogene Begründung.

    Liege ich falsch?
    Für Rückmeldungen zu dieser Problematik bin ich dem Forum schon jetzt sehr dankbar.

    Viele Grüße
    A. Jäger :d_gutefrage:

    Liebes Forum,

    bei einer 52-jährigen Patientin wurde bei Verdacht auf Rezidiv eines Granulosazelltumors per Laparotomie eine Tumorausräumung im kleinen Becken und mittleren Oberbauch durchgeführt. Der Pathologiebefund bestätigte einen Granulosazelltumor.
    Wir haben den Tumor mit C57.4 kodiert und mit ccl-relevanten ND`s die DRG N02Z abgerechnet.
    Der MDK kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass eine Präzisierung der Hauptdiagnose vorzunehmen sei, C57.4 sei durch C49.9 zu ersetzen.
    Das kann ich nicht nachvollziehen. M.E. ist C49.9 der unspezifischere Code. Ursprünglich war der Tumor von der Adnexe ausgegangen, somit ist doch klar, dass es sich um eine bösartige Neubildung der weiblichen Genitalorgane handelt und somit C57.-kodiert werden muss?
    Bei der geforderten Kodierung des ICD C49.9 gelangt der Fall in eine Fehler-DRG. Hierzu schreibt uns der MDK, \" medizinisch nicht nachvollziehbar ist hier eine entsprechende DRG-Eingrouping durch das System, da bei zugrunde liegendem Ovarialstrumatumor und resultierender operativer Maßnahme der Entferung von Ovarialgewebe unseres Erachtens eine schlüssige ICD-OPS-Kodierung vorliegt).
    Eine Präzisierung durch den Code C49.9 kann ich nicht erkennen, und der Grouper verschluckt sich daran auch.
    Wie ist die Meinung des Forums hierzu?

    Viele Grüße aus Hannover :sonne:
    Hier scheint tatsächlich mal die Sonne!

    Astrid Jäger

    Liebes Forum,
    hierzu habe ich noch eine ergänzende Frage.

    Pat. wurde zum Ausschluss eines AV-Blockes III. Grades eingewiesen.
    Hier keinerlei Auffälligkeit im EKG. Pat. wurde über Nacht am Monitor überwacht, auch hier keine Auffälligkeiten.
    Verdachtsdiagn. hat sich also nicht bestätigt, keine resultierende Behandlungsrelevanz.
    Wir haben Z04.8 kodiert, ich bin allerdings der Ansicht, dass hier Z03.5 spezifischer wäre - obwohl es sich beim AV-Block ja nicht um eine kardiovaskuläre Erkrankung sondern um eine kardio-vaskuläre (Cave Bindestrich !) Erkrankung handelt.
    Liege ich richtig?

    Hallo Herr Overhamm,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Eigentlich war es mir auch klar aber die KK beharrt auf Transfusionsbericht.
    Ebenso ein schönes Wochenende
    :sonne:

    Liebe Forum-Teilnehmer,
    darf die D62 (akute Blutungsanämie) auch dann kodiert werden, wenn nachweislich deutlich erniedrigte Blutwerte postop. (Hb 8,5 g/dl) lediglich zur Therapie mit einem Eisenpräparat geführt haben?


    Viele Grüße :sterne:
    Astrid Jäger

    :sonne: Liebe Forum-Teilnehmer, insbesondere Herr Selter,

    gab es zu diesem Thema seinerzeit eine Stellungnahme vom InEK?
    Ich habe einen strittigen Fall aus dem Jahr 2004 zu klären. Es handelt sich hier um die gleiche Situation: Harnwegsinfekt nach Prostata-OP.
    Wir haben N39.0 plus Erreger kodiert, die Kasse besteht auf N99.8.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Norden
    Astrid Jäger :sonne: