Beiträge von PrivatPatient
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ich muss mich leide korrigieren. Es gab noch ein Deckblatt wo das in die Rechnung gestelltes Code B03B angegeben ist.
Dieser beruht auf folgendem:
Diagnosen:
HD 12 C72.0 Bösartige Neubildung des Rückenmarks
ND 12 U50.30 Mittelschwere motorische Funktionseinschränkung: Barthel-Index: 40-55 Punkte
ND 12 U51.10 Mittlere kognitive Funktionseinschränkung: Erweiterter Barthel-Index: 20-65 Punkte
ND 12 D48.9 Neubildung Verhalten unsicher oder unbekanntProzeduren:
5-031.20 Zugang zur Brustwirbelsäule: Hemilaminektomie BWS: 1 Segment
5-984 Mikrochirurgische Technik
5-035.0 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rückenmarkes und der Rückenmarkhäute: Intramedulläres Tumorgewebe
3-823 Magnetresonanztomographie von Wirbelsäule und Rückenmark mit Kontrastmittel
8-561.1 Funktionsorientierte physikalische Therapie: Funktionsorientierte physikalische MonotherapieDas Problem ist nur: C72.0 ist nicht zutreffend, im Arztbrief werden lediglich ein gutartiger Tumor (Melanozytom) und komplikationslose Eingriff und postoperative Behandlung erwähnt.
Ich kann nur nicht finden wer für die Korrektur zuständig sein soll, es wird Ping-Pong gespielt, jeder verweist auf jemand anderen...
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Vielen Dank für alle Hinweise. In der Tat soll ich wohl nicht voreilig zum Anwalt rennen...
Ich habe nun gefunden, dass Benennung der ICD/OPS-Kodes auch im Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (KHEntgG), § 8 Berechnung der Entgelte vorgeschrieben ist :
Zitat(9) Die Rechnungen des Krankenhauses für selbstzahlende Patientinnen oder selbstzahlende Patienten sind in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form zu gestalten. Dabei sind die Fallpauschalen und Zusatzentgelte mit der Nummerierung und den vollständigen Texten aus dem jeweils anzuwendenden Entgeltkatalog, den maßgeblichen Diagnose- und Prozedurenschlüsseln sowie bei Fallpauschalen den effektiven Bewertungsrelationen und dem Landesbasisfallwert auszuweisen. Zu den Diagnose- und Prozedurenschlüsseln sind außerdem die entsprechenden Textfassungen anzugeben. Weitere Entgelte sowie Zu- oder Abschläge sind mit kurzen verständlichen Texten zu bezeichnen.
Somit gehe ich erst mal davon aus dass die Rechnungsstelle dies auch entsprechend umsetzen soll und nicht etwa an behandelndet Arzt verweisen darf.
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Danke für die Codes, ET.gkv . Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass während der Op noch Komplikationen gab, uns wurde aber davon nichts mitgeteilt, auch im Arztbrief steht nichts dazu. Das einzige postoperative Kompikation war leichtes, für sie unübliches Kopfweh während wenigen Tagen.
Jedoch wurde die Motorik nicht zu 100% zum vorerkrankten Zustand wiedererwacht, das kann aber nicht als Komplikation gelten, oder?
Desweiteren wurde die preopative Diagnose "extramedullär" währen der Op auf "intramedullär" geändert, gilt etwas das als Komplikation?
Ansonste ist sie körperlich fit, hat keine weitere Erkrankungen, macht ab und zu Spaziergänge über mehrere Kilometer.
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Danke, papiertiger_2.
In der Rechnung ist in der Tat lediglich nur das DRG Kode enthalten, keine ICD/OPS Ziffern. Das würde ich schon erkennen - ich habe mal probeweise mit dem Webgrouper gespielt.
Es ist auch befremdlich, das auf mein Schreiben auf Deutsch eine Antwort in English kommt.
Histologie-Bericht sowie Arztbrief liegen vor, im beiden steht es, dass der Tumor gutartig sei.
Was Schweigepflicht angeht, diese war in meiner Hinsicht schon bei der Aufnahmen aufgehoben (wenn ich mich richtig erinnere). Sämtliche Korrespondenz lief bis jetzt auch über mich.
So wie ich das jetzt sehe es bleibt nur ein Gang über Anwalt. Davor werde ich ein schriftliches Verlangen der Patienteninformationen wohl mit der Frist und per Einschreiben an das Krankenhaus absenden.
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wie ich bereits vermutet habe kam von der Rechnungsstelle die Antwort, dass dies eine Standardrechnung sei und darüber hinaus die nichts mitteilen können.
Dabei sind in der Rechnung lediglich folgede 4 Teilkosten erhalten : DRG-Kode (Gewicht, Verweildauer, Basiswert), ärztliche Leistungen (nur ein Wert, ohne Angabe der Namen und jeweiligen Kosten), Zimmer, Service. Das ist doch viel zu knapp für eine 5-Stellige Rechnung, oder?
Auch wegen der Eisichtsrechts der Patienten sollte man mehr erfahren dürfen denke ich. Nur wie geht das?
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Vielen Dank für die Rückmeldung!
Meine Mutter eine Patientin mit Wahlarrztleistungen, sie wurde vom Cherarzt operiert.
Ich habe um die Zusendung der ICD und OPS Ziffern gebetten, aber ich befürchten, dass die Anfrage unter den Tisch gekehrt wird... Die Auslandspatienten werden mit der Vorkasse behandelt, das Geld ist ja bereits beim Krankenhaus. Daher können Sie sich getost mit der Rückmeldung Zeit lassen...
Gibt es irgend-eine Widerspruchs-Frist die verstreichen kann bis ich auf die ICD und OPS Ziffern warte?
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Hallo,
bei meiner Mutter wurde ein intramedulläres (im Rückenmark) Melanozytom (Melanocytoma) diagnostiziert und herausoperiert (teilweise). Diagnose vor der Op lautete auf "extramedulleres Meningiom".
Für die Abrechnung wurde der DRG-Kode B03B (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder Eingriffe bei zerebraler Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schweren CC, außer bei Para- / Tetraplegie) zur Grunde gelegt.
Melanocytom ist jedoch ein gutartiges Tumor. Es ist zwar extrem selten, aber so wie ich das verstehe auch nicht komplizierter zu operieren, als andere intramedulläre Tumore. Es lag auch keine Lähmung, Muskeldystrophie oder Neuropathie vor.Die Op dauerte 1-3 Stunden, eigentlich etwas kürzer als uns vorausgesagt wurde. Komplikationen traten auch keine auf. Insgesamt blieb sie 9 Tage im Krankenhaus.
Daher gehe eigentlich davon aus, dass DRG-Kode B18Z (Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Revision eines Ventrikelshuntes) richtiger wäre.
Was ist eure Meinung dazu?
Die Kostendifferenz ist nicht unerheblich, da meine Mutter wohnt im Ausland und ist nicht versichert. Ich muss also für die sämtliche Kosten privat aufkommen.
Auch die Abrechnungsform an sich ist ziemlich knapp - es sind weder einzelne IPS/OPS codes, die Beatmungszeit, noch die Wahlleistungen einzelner Ärzte aufgeschlüsselt. Können wir Herausgabe dieser Informationen verlangen?
Desweiteren würde ich gerne wissen wie ich vorgehen soll wenn ein Widerspruch angebracht wäre? Gibt's irgendwo Beschreibung zur Vorgehensweise? Bedarf es einer Schriftform? Geht es nur mit einem Fachanwalt? Gibt es irgendwelche Fristen für den Widerspruch die zu beachten sind?
Auf, last but not least, wie geht man eigentlich am Besten vor um eine Korrektur der Rechnung zu erreichen ohne die Leute vor den Kopf zu stossen?
Vielen Dank für die Hilfe!