Hallo & schönen Rosenmontag!
Es ging anfangs nur um die Frage, welche Daten für die Meldung gem. §21 relevant sind.
Dass man die Daten, die man für interne Auswertungen nutzt, kennen und beherschen muss, steht natürlich ausser Frage.
Helau!
Hallo & schönen Rosenmontag!
Es ging anfangs nur um die Frage, welche Daten für die Meldung gem. §21 relevant sind.
Dass man die Daten, die man für interne Auswertungen nutzt, kennen und beherschen muss, steht natürlich ausser Frage.
Helau!
Hallo,
wenn ich mich nicht täusche gibt es auf der Seite des InEK eine aktualisierte Fassung der \"Anlage 2\" mit Datum 9.3.2007 oder sogar 28.9.2007.
Schönes Wochenende
NiR
Hallo Frau Zabi,
ein altbekanntes und letztendlich ungeklärtes Thema.
Ich halte es wie mit dem IQ (\"Intelligenz ist, was der Intelligenztest misst\"). Soll heißen: §21 ist, was der §21-Report ausspuckt.
Bei uns (SAP) sind rein vorstationäre Fälle enthalten. Ebenso Überlieger am Jahresbeginn, aber nicht am Jahresende. Der Report selektiert nach dem Entlassdatum. Nebulös wird es bei Fallzusammenführungen aus Inlieger und Überlieger ...
(Achtung Meinungsäußerung! ->)
Da der §21-Datensatz sowieso viele Unschärfen enthält, ist es mehr oder weniger wurscht, was drin ist. Hauptsache das InEK ist glücklich...
(<- Achtung Meinungsäußerung!)
Viele Grüße
NiR
Hallo Herr Merguet,
Hallo Herr Rembs,
vielen Dank für die Antworten und das sehr hilfreiche Zitat!
Gibt es die Hinweise der DKG evtl. zum Download? Auf der DKG-Seite konnte ich sie nicht finden.
Viele Grüße
NiR
Hallo Forum
und ein gutes neues Jahr!
Und gleich 1 Problem: wir haben in 2007 eine Mindestmenge nicht erreicht.
Was hat das für Konsequenzen?
Müssen wir die in 2007 abgerechneten Fälle zurückzahlen?
Dürfen wir die Leistung in 2008 tatsächlich nicht mehr erbringen?
(Wir werden natürlich versuchen, vom zuständigen Ministerium eine Ausnahmegenehmigung gem. §5 (2) der Mindestmengenvereinbarung zu erhalten).
Viele Grüße
NiR
Hallo Herr Lindenau,
klingt recht aufwendig! Bei der Frage der Komplikation ist da sicher auch ein bißchen Spielraum....
Danke für die Auskunft.
Viele Grüße
NiR
Hallo Herr Lindenau,
wie machen Sie das rein technisch, die unterschiedlichen Fallzusammenführungen aus dem §21-Datensatz zu generieren? Lassen Sie die Einzelfälle aus dem System laufen, gruppieren diese und suchen dann (manuell? mit einem Tool? ) nach möglichen FZ?
Grüße
NiR
Hallo zusammen,
der MDK-Gutachter greift ja nicht in die ärztliche Behandlung ein, weil diese zum Zeitpunkt der Begutachtung längst abgeschlossen ist.
Er weiß nur hinterher einfach alles besser und findet zwingende medizinische Gründe, warum eine stationäre Behandlung rein zufällig einen Tag vor der oGVD nicht mehr länger erforderlich war.
Dagegen ist doch nichts einzuwenden....oder?
Viele Grüße
NiR
Hallo,
die Fallzahl bleibt nicht unbeedingt gleich, denn durch veränderte Übergangsgruppierung könnte eine Fallzusammenführung entstehen, wo vorher keine war.
Auch die Zu- oder Abschläge können sich durch Veränderungen bei den Grenzverweildauern ändern, ohne daß die Fälle tatsächlich kürzer oder länger gelegen hätten. Das bleibt bei der Verwendung des Standardcasemix außer acht.
Es besteht also Konsens, daß der effektive Casemix der Fälle mit bewerteten DRGs heranzuziehen ist... ?
Bleibt die Frage, wie mit Fällen verfahren wird, die regulär gruppiert eine DRG mit RG haben, nach Zwischengruppierung allerdings eine unbewertete DRG oder die dann nicht gruppierbar sind (961Z). Aus beiden Datensätzen rauslassen?
Viele Grüße
NiR
Hallo Forum,
eine banal erscheinende Frage mit ungeahnten Fallstricken:
Wie wird der (hausindividuelle) Katalogeffekt berechnet?
- effektiver CM oder std.- CM? (oder ...CMI)
- mit / ohne Fallzusammenführung?
- mit/ohne teilstationäre(n) Fällen?
- mit/ohne unbewertete(n) §6-DRGs?
Gibt es irgendwo eine verbindliche Vorschrift zur Ermittlung dieses Wertes?
Viele Grüße & ein schönes Wochenende
NiR