Beiträge von Cardiot

    Liebe Foristen und Blackbelts der ambulanten Abrechnung,

    ich hänge nach Lektüre des aktuellen AOP-Vertrages an einer Frage fest:

    Sind die Regelungen des §11 Abs. (5) zur zusätzlichen Abrechnung der Kosten für nachfolgend aufgeführten Sachmittel (im konkreten Fall: "Röntgenkontrastmittel, diagnostische und interventionelle Katheter einschließlich Führungsdraht, Gefäßschleuse, Einführbesteck und Verschlusssysteme im Zusammenhang mit angiologisch-diagnostischen und -therapeutischen, gefäßchirurgischen und phlebologischen Leistungen" ) auch auf die neu im AOP-Katalog enthaltene PTCA anwendbar, oder gilt dies nur für die (periphere) Angiologie, also die PTA?


    Wie immer herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße

    Hallo MiChu,

    absurd, aber man lernt immer wieder dazu...

    Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass man bei Leistungen wie der Kardioversion vielleicht auf eine andere Interessenlage trifft: Im Gegensatz zu radiolog. Leistungen mit 3 Stakeholdern (ambulanter Zuweiser, radiolog. Praxis, KH) sehe ich bei der Kardioversion nur 2, da der Zuweiser oft auch der (potentiell alternative) ambulante Leistungserbringer ist und eben keine Lust hat, die Leistung selbst zu erbringen. Mal schauen...

    Beste Grüße

    Hallo Jhell,

    merci für die Antwort.

    Machen denn die niedergelassenen Kardiologen in Ihrem Umfeld Kardioversionen? Falls nicht, was könnte die Argumentationslinie der KV dann sein?

    Darüber hinaus frage ich mich, ob es denn "erlaubt" (i.S. von juristisch zulässig) wäre, wenn KH - etwa zur Vermeidung von MD-Prüfungen mit absehbarem Ausgang - eine weder stationär noch ambulant abrechenbare, dafür aber planbare Leistung a priori umsonst erbringen.

    Bei der Ziffer hatte ich mich übrigens vertan - ich meinte die Kardioversion bei Erwachsenen (13552).


    Beste Grüße

    Kardioversion im EBM,

    ok müssen wir also jetzt den vom Kardiologen geschickten Patienten an den Kardiologen zurückschicken, weil er das ja selber machen müsste(kann er ja jetzt abrechnen)? (es sei denn man hätte eine entsprechende Ermächtigung, aber gegen eine solche haben ja die ambulanten Kollegen/KV ja auch oft was dagegen...)

    Eigentlich müsste man schon auf den Einweisungscheinen primär Kontextfaktoren fordern, sonst denken die Patienten nachher auch was das hier alles für Idioten sind...

    MfG

    rokka

    Guten Tag in's Forum,

    darf ich fragen, ob denn jemand von Ihnen im KH Tätigen eine ambulante Ermächtigung für die Kardioversion (EBM-Ziffer 04421) beantragt/erhalten hat?

    Beste Grüße

    Schönen eisigen guten Tag in die Runde,

    ich würde mit meiner Frage gerne die in diesem Thread vom 14-20. Dezember 23 diskutierte Thematik zu den ambulanten PCIs nochmals aufgreifen. Im AOP-Katalog erwähnt sind ja "nur" OPS-Codes (8-837.00 und 8-837.m0 - die unbeschichteten Stents dürfte wohl kaum jemand noch verwenden).

    Abgesehen von der Frage, ob bei einer "einfachen" PTCA (zB homerun bei stabilem, elektiven Patienten mit Belastungsangina ab 150 Watt, 1-Gefäßerkrankung, unkomplexer nicht-Abgangs- oder Bifurkationsstenose, mit 1 Stent behandelt) in bestimmten Fällen ein same day discharge medizinisch verantwortbar ist:

    Ein (N)STEMI-Patient, mit einem Stent behandelt, hat auch die 8-837.m0 codiert und könnte damit im $21-Datensatzfilter der KK als "AOP-sensitiv" hängenbleiben. Dagegen stünde - der selben kruden Logik folgend - der eingangs geschilderte Elektivpatient nicht im AOP-Risiko, sofern ein zweiter Stent (8-837.m1) implantiert wird. Letzteres kann prozedural durchaus erforderlich werden, erhöht die Komplexität aber keinesfalls in gleichem Ausmaß wie das Setting "akutes Koronarsyndrom".

    Hätten Sie Ideen, wie man bereits im Vorfeld die hier ab 1.4.24 m.E. drohenden, absolut absurden Diskussionen mit KK & MD vermeiden könnte?

    Beste Grüße & schönes Wochenende

    Guten Abend!

    Darf ich dieses Thema aus dem Sommer nochmal aufgreifen und um eine Frage ergänzen - hier allerdings aus der somatischen Medizin und dem Bereich des Controllings?

    Welchen Sinn ergibt Ihrer Meinung nach eine Prozesskennzahl „Anteil der Entlassungen vor 12:00 Uhr“, welche einem (vermutlich nicht nur mir) regelmäßig vom Controlling um die Ohren gehauen wird, berücksichtigt man die hier bereits genannten Fakten (u.a. es zählen nur rein medizinische Gründe für einen stat. Aufenthalt, der MD hält Entlassungen auch am Abend für zumutbar usw)?

    Guten Start in die Arbeitswoche und beste Grüße

    Liebe Foristen,

    wie verstehen Sie bei den Strukturanforderungen „Personal“ im NRW-Krankenhausplan die Anzahl der mindestens erforderlichen Fachärzt*innen, wenn zB mehrere verwandte Leistungsgruppen - konkret: interventionelle Kardiologie: 5 VKÄ und Schrittmachertherapie: 3 VKÄ - betroffen sind? Bedeutet das mind. 8 VKÄ oder kann die Angabe „die Anforderungen sind nicht additiv“ so verstanden werden, dass 5 VKÄ für beides reichen? Falls Letzteres: wo verläuft die Grenze, bis welcher keine additive Aufrechnung erfolgt, innerhalb eines Teilgebietes?

    Herzlichen Dank im Voraus und beste Grüße

    Guten Abend!

    Korrigieren Sie mich bitte, sollte ich falsch liegen, aber selbst aus einer konsentierten Nicht-Prüfung des MD auf Übernachtungsnotwendigkeit würde ich nicht ableiten, der MD könnte deswegen nicht trotzdem einen tagesstationär abgerechneten Fall auf ambulant bzw. AOP-Niveau "herunterprüfen". Gerade das, also quasi ein "Schutz" solcher Fälle, wäre aus meiner Sicht aber der einzige theoretische Anreiz, tagesstationär überhaupt in Erwägung zu ziehen. Anderenfalls ist 115e eher eine Totgeburt, denn alle anderen Rahmenbedingungen (Haftungsrisiko, Organisationsaufwand, Umgang mit ungeplanten/notfallmäßigen nächtlichen Wiederaufnahmen wegen Komplikationen, Transportkosten usw - hier bereits diskutiert) sind ja eher unattraktiv. Hierzu passend auch die Resonanz im Auditorium des diesjährigen DRG-Forums auf die Frage "wer plant in seinem Haus tagesstationär?".

    Der Hammer wäre es allerdings in der Tat, wenn in Zukunft MD-Gutachten tages- statt vollstationär fordern könnten, wie Herr Horndasch schreibt, auch wenn die Erfahrungen der Vergangenheit durchaus zeigen, dass mit dem gesunden Menschenverstand Undenkbares durchaus das Potential hat, (juristische) Realität zu werden.

    Beste Grüße