Beiträge von Cardiot

    Guten Morgen Herr Trump,

    hmm, das mit dem Tafelspitz hätten Sie nicht sagen dürfen - da werde ich ja neidisch!

    Danke für Ihren post. Auf CPAP schalten wir auf unserer internistischen Intensiv am Vision praktisch nie um. Dennoch habe ich jetzt die 136h codiert.

    Beste Grüße

    Guten Abend allerseits,

    genau Herr Horndasch, es geht um die immer wiederkehrende und m.E. auch in der aktuellen Fassung der DKR nicht eindeutig geklärte Frage.

    Die NIV erfolgte mit dem Gerät BiPap Vision der FA Respironics. Getriggerter Modus mit Wechsel zwischen zwei Druckniveaus (IPAP/EPAP). Es werden daher Gase maschinell in die Luftwege geblasen. Vom Prinzip also identisch wie bei einem intubierten Patienten der im ASB-Modus atmet (und bei dem kein MDK eine Beatmung anzweifeln würde), nur das der Patient keinen Tubus sondern eine Maske hat.

    Die Crux ist nur: das steht in den DKR so nicht explizit da.

    By the way: wenn man Haarspalterei betreiben will ist jede Beatmung heute CPAP (continuous positive airway pressure, also ein kontinuierlicher, auf den Patienten einwirkender Atemwegsdruck) seit es die Unterdruckbeatmung nicht mehr gibt - egal ob mit Tubus oder Maske. In praxi verwenden wir den Begriff CPAP (Atemunterstützung ohne Beatmung) zwar nur dann wenn das Druckniveau gleichbleibt und sprechen sonst - bei wechselnden Druckniveaus - von Beatmung. Aber auch diese Abgrenzung steht so nicht in den DKR.
    Da das NIV-Thema seit Jahren abendfüllend ist habe ich mich schon länger gefragt, warum nicht seitens der Fachgesellschaften beim InEK ein Vorschlag eingebracht worden ist, dies ein für allemal nachvollziehbar zu klären.

    Dennoch freut mich die Diskussion, spiegelt sie doch auch unser tägliches Dilemma recht gut wieder.

    Einen schönen Abend & schöner WE (Schwarzwald, Regen, +8°)

    Guten Tag Herr Stark & Forum

    ja, genau so würde ich es codieren. Die Frage ist, sieht das der MDK genauso? Die reine nichtinvasive Beatmung als alleinige Beatmungstherapie ist in den DKR ja nicht explizit erwähnt. Es handelt sich um einen Analogschluss.

    Vielleicht bleibt ja der eine oder andere Krankenkassen-/MDK-Vertreter im Forum an dem Thread hängen :)

    Oder jemand hat bereits eine Anfrage an seinen MDK gestartet?

    Einstweilen beste Grüße

    Guten Abend Forum,

    Duplizität der Fälle (fast): Wie\'s der Zufall will bekomme ich heute noch eine Akte zum Thema Beatmung/Weaning auf den Schreibtisch. Diesmal folgende Konstellation:

    Der Patient wurde bei respiratorischer Insuffizienz ausschließlich nichtinvasiv (NIV) beatmet.
    An den Tagen 1-6 jeweils 12-16 Stunden/Tag.
    An Tag 7: 3h (Abstand zur letzten Beatmungsepisode am Vortag: 22,5h).
    An Tag 8: 2h, dannach respiratorisch stabil.

    Wie steht es mit den beatmungsfreien Intervallen? Kann man da die DKR zum Thema Weaning analog zu einer invasiven Beatmung auslegen?

    Will heißen:
    1.
    Ein Tag NIV mit >6h am Gerät wird als \"Beatmungstag\" gezählt.

    2.
    Wenn die auf einen \"Beatmungstag\" (nach o.g. Definition) folgende NIV-Episode (bei bis zu 7 Beatmungstagen) <24h nach der Vorausgehenden notwendig ist und selbst >6h dauert gilt die beatmungsfreie Zeit als Weaning (d.h. wird mit codiert)

    Anderenfalls wird nur die reine Beatmungszeit der späteren, kurzen Episode codiert.

    Stimmen Sie meiner Auslegung zu oder würden Sie anders argumentieren/codieren - im letzteren Fall: warum?

    Besten Dank im Voraus und einen schönen Feierabend!

    Guten Tag Herr Selter & Forum,

    ich beziehe mich auf Ihren Beitrag in diesem Thread vom 25.9.08 und dort das Beispiel 3 das Sie aus den DKR 2009 zitieren.

    Das Ende der \"langen\" Beatmungsepisode (11.7. 22:00 Uhr) ist gemäß den DKR eindeutig festgelegt. Meine Frage: Wie werden die späteren 4 Stunden nichtinvasive Beatmung (in dem Beispiel am 12.7.) codiert? Als separate Episode einer Beatmung mit 4 Beatmungsstunden oder gar nicht?

    Da dieses Thema bei uns immer wieder für Verwirrung sorgt freue ich mich über Ihre Hilfestellung.

    Besten Dank und Grüße

    Hallo Forum,

    zu der 7 Tage-Grenze hätte ich mal eine Frage:
    Hat jemand von Ihnen eine Idee, ob hier 7x24h (=168h), 7 \"Mitternachts-durchgänge\" oder 7 volle Kalendertage gemeint sind? Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieser Punkt - trotz der sehr lobenswerten, lange fälligen Klarstellung - dennoch im Einzelfall strittig bleiben dürfte, da es sich doch um größere Geldbeträge handelt.

    Viele Grüße,

    Guten Morgen Herr Sommerhäuser,

    einen jungen Mann mit WPW und Tachykardien würde ich - den Leitlinien der Fachgesellschaften folgend - abladieren. Sie schreiben \"Tachyarrhythmie\", meinen Sie damit Vorhofflimmern oder eine AV-Reentrytachykardie unter Einbeziehung der akzessorischen Bahn? Unabhängig davon wäre m.E. die I45.6 im Falle einer Ablation die HD. Nur für den Fall, dass lediglich die (anhaltende) Tachykardie med-konservativ oder mittels Kardioversion behandelt wurde wäre die I47.0 in meinen Augen die HD.

    Viele Grüße

    Hallo liebe Mitstreiter,

    hat jemand von Ihnen Erfahrung was die Abrechnung von Kurzliegern betrifft, welche mit Thoraxschmerzen auf einer Chest pain unit (CPU)aufgenommen und nach Durchführung der Diagnostik (Labor, EKG, Echo, ggf. Ergometrie) binnen 24h wieder entlassen werden?

    Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie hat ja kürzlich ein Positionspapier veröffentlicht, in dem ausführlich auf die Ausstattung und die Abläufe in einer CPU eingegangen wird. Ferner der Hinweis, dass hierdurch Versorgungsqualität verbessert und Liegedauern verkürzt werden können. DRG-technisch scheint mir das aber primär nicht sehr lukrativ zu sein wenn man den Erlös dem doch erheblichen Aufwand gegenüberstellt.

    Prinzipiell dürfte es kein Problem geben, gemäß AEP-Kriterien (V.a. myokardiale Ischämie und Monitorüberwachung) die stat. Aufnahme zu begründen. Der Fall würde dann - bei Entlassung <24h - wahrscheinlich in der F74Z landen (HD Thoraxschmerz R07.2). Das ergäbe bei einem Tag stationär knapp € 500,-.

    Hat jemand von Ihnen das für sein Haus schon mal durchgerechnet? Gibt es ggf. Modelle/Vereinbarungen mit den Kostenträgern, das ganze wenigstens außerhalb des Budgets laufen zu lassen? Leider habe ich im Internet oder in diesem Forum nichts darüber gefunden.

    Schon mal vorab besten Dank für Antworten/Verweise & herzl. Grüße

    Hallo Forum,

    aus kardiologischer Sicht würde mich mal der Enzymverlauf des Zweitaufenthaltes interessieren. Bei einem Stent-VERSCHLUSS (der nach diesem Zeitraum in der Regel thrombotisch bedingt ist) würde ich einen lupenreinen (re-)Infarkt erwarten (Hauptdiagnose I22.-). I25.16 und T82.8 würde ich natürlich zusätzlich als Nebendiagnosen codieren.

    Hochsommerlich warme Grüße :i_drink:

    Guten Morgen liebe Mitstreiter,
    sehr geehrter Herr Horndasch,

    an einem Satz in Ihrem Beitrag bin ich hängen geblieben - dem mit der Verantwortung für einen Teil-/Funktionsbereich innerhalb der Abteilung.
    Bekanntermaßen ist ja die (nirgends verbindlich festgelegte) Definition, was ein eigenständiger Teil-/Funktionsbereich innerhalb einer Abteilung/Klink ist, strittig und wird von Arbeitgeberseite sehr stringent ausgelegt. Kennen Sie (oder sonst jemand im Forum) denn Kliniken, welche die Funktion des DRG-Beauftragten innerhalb einer Abteilung als Funktionsbereich im Sinne der Entgeltgruppe III akzeptieren? Gemeint ist dabei nicht der für das gesamte Krankenhaus zuständige Med-Controller sondern etwa der (auch klinisch vollzeitlich tätige) Oberarzt, welcher die DRG-Meldungen seiner Abteilung kontrolliert, korrigiert und gegenzeichnet, MDK-Anfragen bearbeitet, Strategien entwickelt usw.

    Mit brennendem Interesse an Ihren Antworten und vielen Grüßen