Beiträge von Cardiot

    Hallo bewe,

    jaja, das Problem kenne ich sehr gut! Meiner Ansicht nach entscheidend ist (neben den AEP-Kriterien), was vor der Coro als Differentialdiagnose in Frage kam. Hinterher ist man schließlich immer klüger (meistens jedenfalls). Hatte der Patient Angina pectoris (oder ein zum A.p.-Äquivalent erklärtes Symptom, zB Dyspnoe bei Frauen u/o Diabetikern), ein positives Belastungs-EKG usw? In dem Fall hätten Sie mit einer PTCA gerechnet (für die zumindest die Dt Gesellschaft für Kardiologie eine 24h Nachbeobachtung empfiehlt). Aus dem Grunde haben Sie so einen Patienten stat. aufgenommen. Dafür, das er hinterher freie Kranzgefäße hatte können Sie ja nichts, Sie können schließlich nicht hellsehen ;-).

    Bei mir hat dieses Argument bisher ganz gut gezogen sofern Anamnese und Vorbefunde in die gleiche Richtung wiesen.

    Grüße

    Hallo Forum,

    bei dem Code \"mit stenosierten Bypassgefäßen\" dürfte das kein Problem darstellen. Um zu wissen das der Bypass stenosiert ist dürfte vorher eine Coro gelaufen sein. Die dauert a) länger als eine gewöhnliche und b) verbraucht mehr Kontrastmittel (sowie ggf einen zusätzlichen Bypass-Katheter).

    Viele Grüße

    Hallo Forum,

    ich denke, Vitien rheumatischer Genese dürften trotz vermehrter Migration in unseren Breiten eher selten anzutreffen sein. Die meisten verkalten Klappen sind degenerativer Genese und somit nicht rheumatisch.

    Wenn nur ein transthorakales Echo gemacht wurde das bei einer Herzinsuffizienz ohnehin dazugehört, codieren wir das Vitium nicht. Was als Mehraufwand bezogen auf die Klappenerkrankung zählt und somit ihre (zusätzliche) codierung rechtfertigt lässt sich sicher unterschiedlich auslegen. Eine (dokumentierte) Beratung des Patienten zur Endokarditisprophylaxe oder ein zusätzliches TEE zur genaueren Quantifizierung des Vitiums stellen meiner Ansicht nach einen solchen Aufwand dar. Hier verschlüsseln wir auch das Vitium und hatten damit bisher selten Probleme.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Staender, darth coder & Forum,

    ich denke man kann eine Endoskopie (oder ein TEE) durchaus auch ohne Propofol o.ä. machen (wobei ich selbst schon gern welches hätte). Ob die Ausnahmedefinition auf das einzelne Haus oder die Prozedur im Allgemeinen beschränkt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Ich frage mich nur, was bringt\'s die 8-900 mit zu codieren? Gibt es eine DRG bei der die Anästhesie wirklich Split-Kriterium ist? Wenn nicht wird sich der MDK kaum die Mühe machen.

    Schönen Abend&Grüße

    Hallo Toku,

    genauso läuft\'s wenn Sie ein Krankenhaus, das nicht schon prospektiv eine perfekt und gewinnbringend organisierte Ambulanzstruktur geschaffen hat aushungern wollen. Die Kassen werden in den von Ihnen genannten Fällen kaum andere Argumente als die AEP-Kriterien gelten lassen. Die kleinen Kassen machen es schon zum Teil so, die großen halten sich - meiner Erfahrung nach - zurück, wenn sie sich des Versorgungsauftrages eines KH für ihre Versicherten vor Ort bewusst sind. Dies ist natürlich regional unterschiedlich und kann(wird?) sich in nächster Zeit wohl ändern.
    Ob es Sinn macht, solche Fälle bis zum BSG auszufechten halte ich für fraglich zumal die aktuelle Marschrichtung ja auch politisch gewollt ist.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Rost,

    Wenn ich Sie richtig verstanden habe: Aufnahme in KH A, Verlegung nach B, Rückverlegung nach A und Entlassung von A unterhalb der MVD.

    In disem Fall teilen sich ja zwei Krankenhäuser den Kuchen (=das Geld für die DRG), daher scheinen mir die Verlegungsabschläge plausibel. Wenn Ihr Haus keinen Abschlag bekäme, würden Sie ja die komplette DRG abrechnen und das Haus in dem der Pat. nur kurz lag zusätzlich Geld bekommen. Dies will das System vermeiden.

    Viele Grüße

    Hallo Herr Vogel-Sührig & Forum,

    wir haben bei uns pragmatischerweise die 24h-Grenze bzw. das Verlassen der Intensivstation als Grenze für den vorangehenden Beatmungszyklus gewählt. D.h. erneute Beatmung nach einer Pause von >24h wird als neuer Zyklus gezählt, die Zeit dazwischen addieren wir nicht zu den Beatmungsstunden.

    Wäre sehr an dem Konsens der genannten Kommission interessiert (sofern einer gefunden wird). Könnten Sie, Herr Stern, uns hierzu im Forum auf dem Laufenden halten?

    Viele Grüße

    Hallo DaVinci,

    an und für sich eine sinnvolle Funktion, sach\' ich mal aus ärztlicher Sicht. Wenn ich Sie richtig verstanden habe geht Ihre Aufgabe über die eines medizinischen Dokumentationsassistenten (die es ja schon an mehreren Kliniken gibt) hinaus.
    Ich kann mir aber kaum vorstellen, das Kliniken außerhalb privater Trägerschaft so etwas anbieten; dort heisst es verwaltungsseitig zu den Chefärzten nämlich nicht selten \"geben Sie mir eine Arztstelle dann bekommen Sie einen FlowManager (oder was auch immer)\" - der kostet dann in der Regel weniger. Ich würde mich an Ihrer Stelle daher vorwiegend an die Zentralen der privaten Klinikträger wie Rhön, Helios usw wenden und dort mal nachfragen.

    Grüße

    Guten Morgen casapietra,

    da alle eingegebenen ICD und OPS, egal von wem codiert, ärztlicherseits gegengezeichnet werden müssen haben wir das in meinem Haus wie folgt geregelt:

    Pflege und Ärzte geben ihre Codierung in die EDV-Entlassmeldung ein. Der behandelnde Arzt zeichnet dies als Erstunterschreiber, der Fachabteilungscontroler als Zweitunterschreiber ab. Dabei können doppelt oder falsch eingegebene Diagnosen/Prozeduren gelöscht werden.

    Viele Grüße.

    Guten Abend,

    da die Gabe von Reopro oder Aggrastat nicht zu den routinemäßig bei einer Koronarangioplastie gegebenen Medikamenten gehört muß ich D.Duck widersprechen.

    Schönes WE