Guten Abend...und sorry, falls meine nachfolgende Frage blöd klingen mag:
Welche Motivation sollte ein KH überhaupt haben, eine Behandlung "tagesstationär" durchzuführen? Ich sehe eigentlich nur Nachteile: geforderter Beleg einer mindestens 6-stündigen ärztlichen oder pflegerischen "Bespaßung", nach wie vor MD-Prüfung dieser Fälle möglich, ob nicht vielleicht doch ambulant/AOP möglich gewesen wäre, juristische Verantwortung für die geeignete Auswahl solcher Fälle liegt beim KH - falls zuhause doch mal etwas passiert, bei dem sich hinterher herausstellt, es hätte besser oder zumindest schneller behandelt werden können, wäre der Pat. doch stationär über Nacht geblieben usw...
Auf häusliche Übernachtung drängende Patienten mit dennoch weiter bestehendem stationären Behandlungsbedarf nach medizinischen Kriterien (nur eben ausschließlich tagsüber) dürften zumindest in einem internistischen Patientengut eher selten sein. Die Lauterbach'sche Idee, mit Tagesstationär könnte man Personal entlasten/einsparen, indem z.B. der Nachtdienst (pflegerisch/ärztlich) nicht mehr anfiele, scheint mir arg konstruiert. Und über allem: viel mehr Gesprächs- und Abklärungsbedarf (was tun bei häuslichen Problemen? An wen wenden? Häusliche Versorgung für jede einzelne Nacht adäquat gewährleistet?).
Andererseits ist Tagesstationär kein "Muss"; MD kann nicht Tagesstationär statt Vollstationär verlangen.
Last but not least ist - wenn man es machen würde - auch ein "Mix" nicht undenkbar: einige häusliche Übernachtungen (ergo Tagesstationär), dann doch dazwischen - z.B. wegen punktuell besonderem Überwachungsbedarf - Vollstationär, dann wieder Tagesstationär. Scheint mir herausfordernd, das in handelsüblichen KIS abzubilden.
Wozu also?
Freue mich auf Ihre Erfahrungen.
Beste Grüße.