Hallo Rokka,
wir reden über stationäre Patienten nehme ich an (DRG-System, wie Sie schreiben).
Als Daumenregel kann man sagen, dass bei diagnostischer Herzkatheteruntersuchung (also ohne Koronarintervention) der Fall mit IVUS in die F49F (RGnominal 0,826) eingruppiert wird, wenn Sie einen IVUS verwenden. Ohne IVUS würde der Fall normalerweise in der F49G (RGnominal 0,551) landen. So rechnen Ihnen die Firmen das vor. In die F49F kommen Sie allerdings (ohne IVUS) zB auch mit einem Druckdraht oder einer Kardioversion "on top" zur reinen Coro.
Bei der Koronarintervention (PTCA/Stent) kann man grob sagen, dass der IVUS aus einer "komplexen" eine "hochkomplexe" Intervention macht, sofern die Intervention nicht ohnehin schon "hochkomplex" (zB mit mehr als 2 Stents) ist. Außerdem gilt das nicht bei Hauptdiagnosen wie Infarkt (I21._). Dort geht der IVUS generell "auf's Haus".
Ein Reimbursement für den IVUS ist also im System schon da, aber halt nicht in jeder Konstellation. Wenn Sie Ihr effektives Reimbursement wissen wollen, dann groupen Sie einfach alle Ihre 21er Daten, einmal mit und einmal ohne die 3-05g.0. Die Differenz ist Ihr eff. Reimbursement als Haus. Den Mat-Preis bekommen Sie in praxi leider nie refinanziert, allenfalls die Hälfte.
Hilft das?
Beste Grüße