Beiträge von raguss

    Hallo, Herr Lückert,
    ich denke, die Fälle werden in keinem Fall zusammengeführt, immer vorausgesetzt, der Patient war zwischenzeitlich länger als 24 Stunden entlassen.
    Die Spielregeln, die uns das BMGS für die WA vorgegeben hat, sind doch relativ eindeutig und lassen kaum Platz für Auslegungen.
    mfg

    Guten Morgen zusammen,
    ich denke, die Antwort von Heike ist richtig und möchte nur noch zu bedenken geben, dass es kein so genannter "BG-Fall" mehr wird, also keine Kostenträgerwechsel innerhalb der DRG vorgenommen wird. Die Kasse hat zunächst den vollen Fall zu bezahlen und muss sich dann von der BG die anteiligen Kosten einfordern.
    Hartmut

    Hallo Forum, habe neuerdings auch das gleiche Problem, deshalb freue ich mich über die Diskussion.
    Ich bin der Meinung, dass selbst nmach dem neuen Vertrag zu §115b ab 01.01.04 die therapeutischen Arthroskopien nicht unbedingt unter die zwingend ambulant durchzuführenden leistungen gehören (kein Sternchen).
    Hinsichtlich der SPA bin ich auch inm Konsens mit unseren Anästhesisten der Meinung, dass es dem durchführenden Arzt überlassen bleiben sollte, welches Anästhetikum er nutzt, lang- oder kurzwirksam. Bei den langwirksamen haben wir uns jetzt so verständigt, dass die Patienten nach Möglichkeit über Nacht im KH bleiben sollten und dann entlassen werden. Dazu ist die Diskussion mit dem MDK aber noch nicht beendet.