Beiträge von Tanja

    :sonne: :sonne: :sonne:
    Sehr geehrter Herr Sommerhäuser

    Eigentlich wurde hier ja schon alles gesagt, und ich kann mich nur anschließen.
    Meine Kollegin und ich sind häufig und gerne in myDRG um und zu informieren oder um Fragen loszuwerden.
    Mittlerweile habe ich auch eine Reihe von Ärzten dazu gebracht das Forum aufzusuchen und sich über spezielle Probleme in Sachen Kodierung zu informieren , was meine Arbeit als Kodierer/Controller doch dann erleichtert. :sterne:
    Auch ich schließe mich mit dem Angebot an,etwas zur Finanzierung beizutragen.
    Geben Sie doch den Mitgliedern die Chance sich auf diesem Wege bei Ihnen zu bedanken.( Klassenkasse???????? :d_zwinker: )

    Vielen Dank und :i_respekt:

    Grüße Tanja :sonne: :sonne:

    Moin moin liebe Frau Uphoff

    :dkr: 0215a .....Bei Lymphomen sind folgende Kodes nicht[/u]zuzuordenen
    C77.-
    C78.8
    C79.5 Sekundäre bösart. Neubildung d. Knochens u.
    Knochenmarks

    Daraus folgt für Sie daß zu C90.00 die M90.7.-* zuordenen müssen.

    Die von Ihnen angegebene M49.5.-* wird in Zusammenhang mit C79.5+(Wirbelfraktur infolge von Metastasen )kodiert.
    Aber wir wissen ja ,dass bei Lymphomen keine Metastasen verschlüsselt werden. :d_zwinker:

    Hoffe dass ich helfen konnte

    Grüße aus dem kühlen ( 14° )Norden

    Tanja :roll: :roll:

    Moin moin Herr Huth ,Dr.Sander

    Vielen Dank für die prompte Hilfe. Aber mein Hauptproblem liegt immer noch darin dass das Rechenzentrum ,trotz korrekter Eingabe unsererseits,behauptet ,wenn es zwei versch. Auswärteige Häuser sind ,müsste man nicht alle Fälle zusammenlegen.( Kann es an einem Systemfehler liegen? :teufel: :d_gutefrage: )
    Ich kann hierzu keine gesetzl. Grundlage finden.

    Also,es wurden die Verlegungsziffern korrekt einegeben,aber das System will/kann die Fälle nicht zusammenlegen.

    Ach übrigens Ziffer 16 (Krieg :lach: )so schlimm ist es noch nicht :d_zwinker:

    Danke und Grüße
    Tanja :roll: :roll:
    Ich wußte gar nicht das es das :sonne: noch gibt :a_augenruppel:

    Moin moin liebes Forum

    Habe hier eine dringende Frage bezgl. Fallzusammenführung.
    Hatten eine Pat. der mit Infarkt nach einem Tag in KH A verlegt wurde.
    2Tage später Rückverlegung -Aufenthalt 4 Tage,dann Verlegung in KH B
    von dort am nächsten Tag ( 36 Std. )zurück ,5Tage Aufenthalt dann erneute Verlegung in KH A.
    Nach ca 30 STd zu uns zurück und nach 27 Tagen dann E von uns.

    Alle Fälle Innerhalb der OGVD des ersten Falles.

    Abrechnungssystem sagt, es sind immer nur 3 Fälle miteinander zu verbinden ,da unterschiedliche externe Krankenhäuser.
    KK sagt -alles muss zusammen.
    Geht aber nicht !!!!!!!!!!


    HIIlfe!!!!

    Hoffe auf rasch Antwort Danke
    Tanja :erschreck:

    :sonne: :sonne: Moin moin lieber Herr Hirschberg

    Laut Kodierleitfaden 2004 von DRG AG der DGHM in Zudsammenarbeit mit ....

    genau so wie Sie gedacht haben.Bewertung : CC&CC

    Einen schönen Tag noch und die Hoffnung auf Sonne

    Grüße Tanja aus dem zunehmend freundlicher werdenden Norden :roll: :roll:

    Moin moin Dr. Sander

    vielen Dank für den Gedankenschub.
    Im übrigen lasse ich Sie das gerne wissen falls wir in diesem Fall vor das SG gehen,denn dann lade ich Sie herzlich ein und ich hätte auch Spaßß dort das übrige Forum versammelt zu sehen.Das geballte Wissen des Forums gegen klagende KK , natürlich als \" Fachleute \"vor Gericht hinzugezogen. :teufel:
    Stelle mir das so vor: §§§(Gericht)-kk
    GEGEN
    :d_niemals: :d_gutefrage: :d_pfeid: :d_neinnein:
    :i_baeh: :deal: :jaybee: :dkr: :icd: :k_biggrin: :boese:
    GLEICH Urteil:
    :i_respekt: GEWONNEN

    Einen schönen Tag wünscht Tanja aus dem Norden (jetzt scheint auch die Sonne )

    Lieber Dr. Sander

    Vielen Dank für die schnelle Antwort ,ich kam leider nicht dazu sie umgehend zu beantworten.

    Um auf Ihre frage des Grundes der Aufnahme zu kommen: Der Patient wird zu uns verlegt da wir eine Palliativstation haben.
    Der Pat. war in einem anderen haus ,dort mit Pneumonie ,nun soll er bei uns auf einen w.o.g.\"Heimplatz \"warten.Wird aber Dauerbeatmet. Er wird nicht auf die Intensiv gelegt sondern auf die Palliativ .

    Die Frage war :\"Kann ich hier Beatmungsstunden angeben ,auch wenn Pat. ein von der KK gestelltes Gerät hat?\"Mit der Z99.1 komme ich seitens der Erlöse nicht sehr weit. :sterne:

    Auf die Frage/Feststellung nach einem anderen Gerät bin ich leider nicht in der Lage zu Antworten. :noo:

    Ich bin aber weiterhin für jeden Hinweis Dankbar :hasi:

    Einen schönen Tag an alle

    Grüße Tanja :sonne:

    Liebes Forum

    Heute habe ich ene Frage zu enem Thema das für mich gänzlich neu ist.

    Unser Haus hat eine Palliativstation, und nun sollen wir einen Pat. übernehmen mit Amyotropher Lateralsklerose.Der Pat ist Beatmungspflichtig und hat zudem eine Tetraplegie ,PEG-Sonde ,Tracheostoma und diverse Nebenerkrankungen.
    Der Pat kommt nun zu uns da er vorübergehend bei uns versorgt werden sol bis sich ein geeigneter Platz in einem entspr. Zentrum für ihn findet. Die Versorgung zu Hause ist nicht möglich.

    Nun kommt der Patient mit einem \"Twin Air Gerät\" welches die KK stellt und wird von uns versorgt.

    Meine Frage ist nun ob ich in einem solchen Fall die Beatmungsstunden verschlüsseln könnte oder nicht.

    Ohne Beatmungsstunden käme ich nur auf einen sehr geringen Erlös welcher in keiner Relation zu den Kosten stehen würde ,die dieser Pat. sicher verursacht.

    Hat schon jemand Erfahrung in der Abrechnung mit solch einem Fall?
    :(
    Ich würde mich über rasche Antworten sehr freuen
    Grüße aus dem heute leider verregneten Norden
    Tanja :)

    Moin moin liebe Susanne

    Wie sprechen Sie mir doch aus meiner armen Kodiereseele.
    Es ist zeitweise wirklich eine Katastrophe mit den zu suchenden Akten ,den Ärzten ,den unvollständigen ( nein ungenügenden Arztbriefen)
    den zunehmenden Anfragen der Kassen und MDK ,Unterrichten und weiterbildung von Mitarbeitern , nachfragen von allen Seiten bezgl. jeglichen Themas innerhalb der DRG usw.
    Hätte wohl der \"Kodierertag\" mind 26 :lach: Std.so würde er mit Leichtigkeit ausgefüllt.
    ?( Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig als stets an Verbesserungen zu arbeiten und uns den Tag mit morgendlichem Lesen in myDRG zu versüssen.

    :sonne: Eine wunderschönen Tag wünsche ich allen Lesern

    Grüße Tanja

    Bin leider vom Thema abgekommen.Gute Ausbildungen gibts bei Kaysers und Caritas Akademie.Sehr zu empfehlen.Die machen einen FIT
    :kangoo: :roll: :kangoo: :roll:

    Moin moin Frau Mori

    Vielleicht hilft Ihnen folgendes:
    Verordnung zum Fallpauschalengesetz f. KH für das jahr 2004
    Amtliche Begründung zum Referentenentwurf ......
    Seite 9 §2 zu Absatz 2
    Mit der Zielsetzung,Fallsplittings bei der Behandlungsfolge"Diagnostik " und nachfolgende "Operationen" zu vermeiden ,verfügt Satz 1 eine Zusammenführung solcher Fälle,wenn der/die Pat. innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahmedatum erneut aufgenommen wird.Damit wurde ien Abrechnungszeitraum vorgegeben ,der in der Regel länger ist als bei Anwendung der OGVD. Dis wurde als erforderlich angesehen,weil es sich bei einer entsrechenden Fallsplittung meist um elektiv durchführbare Operationen handeln dürfte.....
    Satz1Nr. 2 gibt als maschinell zu verarbeitendes Kennzeichen für die Behandlungsfolge " Diagnostik" und nachfolgende "Opreation" die entsprechenden Partitionen des DRG-Katalogesvor;vgl. Anlage 1 Spalte"Partition".
    Also sind nach meinem Verständnis beide Fälle zusammenzuführen.


    :egypt: Ich "liebe" Paragraphen!!!!
    Grüße aus dem sonnigen Norden bei 2 grad +
    Tanja