Guten Tag,...
§39 SGB V Abs. 2: \"Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.
§76 SGB V Abs. 2: \"Wird ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der nächsterreichbaren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte oder ärztlich geleiteten Einrichtung in Anspruch genommen, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.\"
Wieso die Patientin, das nachfolgenden Krankenhaus bekommt den Aufenthalt nicht bezahlt. Es geht nicht um Mehrkosten, die durch Verlegung entstanden sind.
Die Mehrkosten die durch Krankentransport u.ä. entstehen sind vom Versicherten zu tragen, das leuchtet mir ein. Aber das die Kasse den kompletten Aufenthalt nicht bezahlt erscheint mir nicht richtig. Ohne Wunschverlegung hätte die Patientin in unserem Haus entbunden, die höher bewertete \"Geburts-DRG\" hätten wir der Kasse in Rechnung gestellt. Jetzt stellt es sich so dar, dass die Krankenkasse nur die vorgeburtliche DRG bezahlt. Das kann doch so nicht richtig sein????
Freue mich über weitere Hinweise.
Danke!!
MFG
Johanna