Beiträge von Janus-MK

    Hallo Forum

    Wenn ich es recht verstanden habe ist die Argumentation wie folgt.

    Vorstationäre Behandlung innerhalb der gesetzlichen Fristen (3 mal in 5 Tagen vor Aufnahme), dann werden die vorstationären Behandlungen nicht extra berechnet, sondern sind mit der Fallpauschale für die stationäre Behandlung abgegegolten.

    Erfolgt die vorstationäre Behandlung ausserhalb dieser Fristen, dann sind sie gesondert abrechenbar. Da Frage ich mich aber wie?

    Als vorstationäre Behandlung ohne nachvollgende stationäre Behandlung? Das kann ich bei Aufnaheme 10-20 Tage später meinem MDK nicht plausibel machen (Stichwort Organisationsverschulden).

    Ambulant? Da habe ich keine KV Ermächtigung für. Wenn ich Glück habe ist es eine ambulante OP.

    Ich kann da für das KH kein Lösung finden. Es soll Häuser geben, die die Leistungen auf einen fristgerechten Termin dokumentieren, aber das ist sicherlich genauso ungesetzlich wie prakmatisch, oder?

    Glück auf wünscht

    Jan Helfrich aus Hamburg

    Guten Tag Forum

    bei uns wird von Seiten der Neurologen gerade mächtig Druck gemacht um eine zertifizierte stroke unit zu etablieren.

    Argumentiert wird damit, dass nur so die (ab 2006 gruppierungsrelevante und ab 2009 erlössteigernde) neurologische Komplexbehandlung bei akuten Schlaganfällen zu erbringen sei.

    In der Definition des Kodes

    8-981 Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls

    sehe ich jedoch keinen Hinweis darauf, dass eine Einheit, die eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls erbringt als stroke unit zertifiziert sein müsste. Weiß jemand ob hier Bestrebungen im Gange sind, den Kode so auszulegen bzw. ggfs. anzupassen?

    Weiterhin argumentieren unsere Neurologen eine Zertifizierung müsse unbedingt noch in diesem Jahr angestoßen werden, da sie bald nicht mehr genehmigt werde. Auch das kann ich so nicht nachvollziehen. Auch hier die Frage, weiß jemand mehr darüber?

    Fröhliche Grüße aus dem Norden und eine arbeitsreiche und produktive Restarbeitswoche wünscht

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Um die Sachlage für Hamburg einmal kurz darzustellen.

    Die KV HH teilte mir telefonisch mit, dass Krankenhäuser grundsärtzlich keinen Überweisungsschein ausstellen können und auch nicht müssen.

    Um dem nachbehandelnden Facharzt mitzuteilen welcher postoperative Komplex in Ansatz zu bringen sei, sollten wir den Komplex einfach in den Entlassbrief schreiben.

    Wenn der Patient seine \"Praxisgebühr\" bei uns entrichtet habe, sollten wir ihm eine Kopie des Einzahlungsbeleges für den Facharzt geben. Der müsse dann bei sich für die Stelle wo die Parxisgebühr entrichtet wurde den Schlüssel 8033 eintragen.

    So machen wir es denn auch.

    Grüsse aus dem Kath. Marienkrankenhaus in HH

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Alle Jahre wieder. Hat jemand die Texte der Basis-DRG\'s computerlesbar aufbereitet? Gibt es diese irgendwo offiziell (nicht kommerziell?)

    Die Ecxel-Tabelle weiter oben ist soweit ich sehen kann der komplette Katalog, ich suche nur Basis DRG\'s.

    Grüsse aus HH

    Jan Helfrich

    Hallo Herr Mollin

    Open Source bedeutet in der Tat das die Sourcen (resp. der Source Code) offen sind. Das ist bei Ihrem Angebot nicht der Fall. Das was auf Ihrer Web-site zu sehen ist, ist soweit weg von einem KIS, das Sie jedem der Ihre Dienstleistung in Anspruch nimmt, bezahlen müssen.

    Die Idee die Software (selbst wenn man eine hat) zu verschenken und die Dienstleistung zu berechnen hatten wahrlich schon genug \"Dienstleister\" vor Ihnen.

    Ich halte Ihr Angebot schlichtweg für irreführend und unlauter.

    Mfg

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Heute erhielt ich ein Schreiben einer KK indem mir mitgeteilt wurde, dass ein Harnwegsinfekt nach einer Operation (Prostatektomie) nicht mit

    N39.0 Harnwegssinfekt, Lokalisation n.n.bez. sondern mit

    N99.8 sonstige Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen n.n.bez. zu kodieren sei.

    Ist das so ? Es erscheint logisch, ich finde den Kode N39.0 aber irgendwie spezifischer.

    Was ist nun richtig?

    Grüße aus Hamburg

    Jan Helfrich

    Hallo DRamme

    Bei einer Umstellung / Einstellung von Marcumar auf Heparin zum Zwecke der nachfolgenden OP wg. Schildrüsenkarzinom würde ich

    Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert

    Z92.1 Antikoagulanzientherapie

    C73 Bösartige Neubildung der Schilddrüse kodieren.

    Das führt dann in die

    DRG: Z63Z Andere Nachbehandlung
    MDC: 23 Faktoren, die den Gesundheitszust. beeinfl., u. andere Inanspruchn. des Ges.wes.

    Komplexitätsstufe PCCL: 0
    Kostengewicht: 0,941 (Deutsche Kalkulation, KFPV 2004 vom 15.10.2003)

    Am Titel der DRG (Nachbehandlung) würde ich mich nicht stören. Der Anruf der Krankenkasse ist wohl zu 70% sicher. Aber, so ist das nun einmal im lernenden System.

    Grüsse aus dem halbsonnigen Hamnburg

    Jan Helfrich

    Moin (Hochdeutsch : Sehr geehrtes Forum)

    Vieleicht hatten wir das Thema schon, aber ich konnte nicht so recht etwas finden. (Trotz Suchfunktion)

    Frage: Patient kommt zur Chemotherapie. Im Labor Leukopenie, deshalb wird der Zyklus ausgelassen. Verschlüsseln Sie nun

    1.)
    HD Cxy - irgendein Malignom
    ND Z53 - Personen die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen
    spezifischer Massnahmen aufgesucht haben..., die NICHT
    stattgefunden haben
    ND D70.6 Leukopenie nach Chemotherapie

    Oder

    2.)
    HD D70.6 Leukopenie nach Chemotherapie
    (wenn Therapie der Leukopenie erfolgt)
    ND Cxy - Malignom


    Ich bin irgendwie für 1. Was raten Sie mir ?

    Grüsse aus Hamburg

    Jan Helfrich

    Hallo Herr Konzelmann

    Ich bin ein grosser Fan Ihrer Postings. Ich halte jedoch das \"wegkodieren\" von DRG\'s für problematisch. Bei uns stellte sich bei der AEB Erstellung genau das gleiche Problem. Auch wir haben einen Versorgungsauftrag, der Versorgung von akut Rückenmarksverletzten oder augenheilkundlichen Patienten nicht vorsieht.

    Gleichwohl, haben wir diese Fälle in der AEB gelassen, weil sie im Rahmem der Notfallversorgung nun einmal auftreten. Es handelt sich aus meiner Sicht somit um nicht elektive aber planbare Fälle. Diese geplanten Fälle sollten meiner Meinung nach auch in mit den entsprechenden Gewichten und Fallzahlen auftauchen. Der Versorgungsauftrag schreibt per se ja keine DRG\'s vor (es sei denn wir erlauben den Kostenträgern ihn so aufzufassen).

    Es grüsst freundlich

    Jan Helfrich