Hallo Herr Siefert
Die 24 Stunden Regel ist für aufnehmende Krankenhäuser wirklich schwer umzusetzen. Zum Glück helfen uns da die Kostenträger, indem sie uns die entsprechenden Sachverhalte nicht lange vorenthalten (Rechnungskürzung)?!
Aber in Ihrem Fall ist die Lösung trivialer. Die Geburt ist der Zeitpunkt der Aufnahme in das \"Geburtshaus\".
Wenn also Geburtsdatum = Ihr Aufnahmedatum dann war die VWD < 24 Stunden.
Wenn Geburtsdatum - Aufnamedatum > 1 dann müssen Sie ggfs. (Nur bei unterschreiten der Mittleren Verweildauer) Abschläge kalkulieren.
Wenn Wenn Geburtsdatum - Aufnamedatum = 1, dann müssen Sie in Nachsehen was die Geburtszeit ist .
Ich wünschte, dass wäre auch bei den anderen Patienten möglich.
Graue Grüsse aus dem MK
Jan Helfrich