Beiträge von Janus-MK

    Hallo Herr Siefert

    Die 24 Stunden Regel ist für aufnehmende Krankenhäuser wirklich schwer umzusetzen. Zum Glück helfen uns da die Kostenträger, indem sie uns die entsprechenden Sachverhalte nicht lange vorenthalten (Rechnungskürzung)?!

    Aber in Ihrem Fall ist die Lösung trivialer. Die Geburt ist der Zeitpunkt der Aufnahme in das \"Geburtshaus\".

    Wenn also Geburtsdatum = Ihr Aufnahmedatum dann war die VWD < 24 Stunden.

    Wenn Geburtsdatum - Aufnamedatum > 1 dann müssen Sie ggfs. (Nur bei unterschreiten der Mittleren Verweildauer) Abschläge kalkulieren.

    Wenn Wenn Geburtsdatum - Aufnamedatum = 1, dann müssen Sie in Nachsehen was die Geburtszeit ist .

    Ich wünschte, dass wäre auch bei den anderen Patienten möglich.

    Graue Grüsse aus dem MK

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Die Koloskopie ist Bestanteil des Kataloges Stationsersetzender Massnahmen / ambulantes Operieren.

    Kann ein Krankenhaus nun auch sogenannte "Vorsorge"-Koloskopien erbringen ? Bisher galten da von Seiten der KV'en besondere Regeln bezüglich der Qualitätssicherung etc. . Es bedurfte für diese Koloskopien auch einer besonderen Ermächtigung.

    Habt Ihr da Ideen ?

    Grüsse aus Hamburg

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Ich habe noch keine 2004 Daten, aber die Daten aus 2003 im 2003/2004 Grouper ergeben einen nur marginal gesunkenen CMI (3te Nachkommastelle).

    Die Aussagen des AOK Regionaldirektors sind Aussagen eines AOK Regionaldirektors.

    Zu bedenken ist dabei auch die besondere sog. Risikoverteilung unter den Kostenträgern.

    Wir haben da ganz verschiedene CMI's für die verschieden KK. Diese mögen verschieden sensibel für (oder gegen?) die Katalogänderungen sein.

    Gruesse

    Jan Helfrich

    Moin (Hamburgisch für sehr geehrter Herr soundso)

    Sie schreiben, sie hätten am 8.12.2003 eine Liste mit CCL-Werten für die Diagnose des Jahres 2003 gefunden. Das war denn aber knapp ?! Ich hoffe Sie haben eine Liste für ICD GM 2004 (oder so) gefunden.

    Das selbst stark ausdifferenzierte neue ICD Bereiche z. Zt. noch gleiche CCL-Werte haben liegt daran, dass neue Kodes noch nicht in den Kalkulationsdaten vorhanden sein konnten (die waren ja noch nicht da). Ob diese Kodes geeignet sind die Kosten für einen Fall besser zu beschreiben zeigt sich dann in der nächsten Kalkulation.

    Es ist also wahrscheinlich die Liste für 2004. Spannender ist in Bezug auf ausdifferenzierte Kodes (Hypertonus, Herzinsuffizienz, etc.) die Liste für 2005.

    mfg Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Ich bin gerade dabei fachabteilungsweise Schulungen für unsere Ärzte vorzubereiten.

    Dabei Frage ich mich, und jetzt Euch / Sie wie man eine solche Veranstaltung denn pädagogisch sinnvoll gestaltet.

    Ich habe keine Lust 70 Folien frontal "gegen die Kodierenden" zu werfen.

    Macht es also aus Eurer Sicht Sinn Traumatologen den Unterschied zwischen einer 1-Gefäß-Krankheit am Herzen und einer 3-Gefäß-Krankheit am Herzen zu erklären ? Und woher sollen, die dass im Alltag wissen, wenn der Patient zur Metall-Entfernung kommt?

    Muss im Gegenzug jeder Internist wissen, wie eine Fraktur der Lendenwirbelsäule nun verschlüsselt wird ?

    Habt Ihr Warnungen/Anregungen für einen Anfänger ?

    Noch eine ganz triviale Frage : Wann verschlüsselt man denn wohl die "Sonstige Physiotherapie" und wo sind "Spezielle Verfahren zur Untersuchung von XY" Definiert ?

    Vielen Dank im Voraus


    Jan Helfrich
    Marienkrankenhaus Hamburg

    Moin


    wenn der Code (25.1ff) passt ist ja Alles gut. Ansonsten wurde mir auf einer Schulung vermittelt, dass man (frau) Ausschlüsse nicht kodiert. Es bleiben also die Symptome die zur Ausschlussuntersuchung geführt haben. Hier z.B. Belastungsdyspnoe, Angina pectoris etc.

    Vieleicht hilft es


    Gruss aus Hamburg

    Jan Helfrich

    Guten Tag Forum

    Auf einer Veranstaltung in Berlin hat ein Teilnehmer einen anderen Verteilungsschlüssel vorgeschlagen.

    Die Erlöse werden der aufnehmenden Abteilung zugeschlagen. Und jetzt Kommt, es die Kosten auch. Die aufnehmende Fachabteilung ist Fallmanager. Die aufnehmende Fachabteilung bestimmt, ob der Patient aufgenommen wird oder nicht. Die aufnehmehmnde Fachabteilung bestimmt zunächst auch, was weiter mit dem Patienten geschieht.

    Ich finde diese Lösung in ihrer "Einfachheit" erschlagend.

    Gruss Jan Helfrich (Marienkrankenhaus Hamburg)

    Hallo Herr Konzelmann

    Prozeduren nicht Kodieren ist klar. Aber....

    Was ist im Segment DAU im Entlassdatensatz nach § 301 ?

    Wenn ich im KIS Beatmungzeiten erfasse, dann laufen die da auch rein.

    Folge : Die Kasse kriegt gegebenenfalls Beatmungsstunden ohne OPS-Schlüssel es sei denn, wir löschen die Zeiten vorher raus.

    Und ich denke, dass war der Kern der Frage

    Stunden dann ohne OPS-Schlüssel senden, oder nicht?


    Grüße

    Jan Helfrich

    Hallo Forum

    Ich habe einmal gelernt, dass man so lange Fragen muß bis man es verstanden hat. Deshalb wärme ich diesen Thread wieder auf.

    Ausserdem lese ich zu schnell und sehe schlecht.

    Die ursprüngliche Frage war :

    "Wie ist das eigentlich mit den Beatmungsstunden?
    Müssen auch die Beatmungsstunden erfasst und übermittelt werden, die nicht codierungsrelevant sind? (Z.B. Nachbeatmung nach Operation unter 24 Stunden.)"

    Beispiel:

    Patient wird in Inhaltionsnarkose operiert (3 Stunden) und dann 3 Stunden nachbeatmet.

    Beatmungszeit 6 Stunden. DKR sagt nicht kodieren. Soll die Beatmungszeit trotzdem an die Krankenkasse gesendet werden ??

    Grüsse (auch an die Waterkant)

    Jan Helfrich
    Marienkrankenhaus Hamburg

    Hallo Forum

    Ich habe gerade ein Problem mit „Wartetagen“ soll heißen ein Patient ist Verlegungsfähig (Reha-fähig) kann aber erst einige Tage später verlegt werden, weil die aufnehmende Einrichtung vorher keine Kapazitäten hat.

    Die Kassen lehnen nun zunehmend die Kostenübernahme für solche „Wartezeiten“ ab, weil der Aufenthalt nicht medizinisch begründet sei.

    Konkretes

    Beispiel 1 :

    Eine Patientin wird mit Angina Pectoris aufgenommen. Recht schnell wird eine operationswürdige 3-Gefäss-Erkrankung diagnostiziert, die Patientin stabilisiert und alle präoperativen Maßnahmen durchgeführt. Nun vergeht noch 1 Woche bis die Patientin verlegt werden kann. Der MDK urteilt, das die Patientin nicht entlassfähig ist, dass aber die Operation schon eine Woche früher möglich gewesen wäre. (Frage wo?)

    Beispiel 2 :

    Hallo Forum

    Bei Hüftendoprothesen Rechnen wir bis zum Wundheilungsdatum die A-Fallpauschale ab. Danach Tagesgleiche Pflegesätze, wenn die Verweildauer nicht für die B-Fallpauschale ausreicht, sonst B-Fallpauschale.

    Nun ergeben sich häufiger „Wartezeiten“ zwischen Wundheilungsdatum und Verlegung in die anschließende Reha. Die KK argumentiert der Patient sei nach erreichen des Wundheilungsdatums Reha-fähig und verweigert die Kostenübernahme für die „Wartetage“ zwischen Wundheilungsdatum und Verlegung in die Reha.

    Wie ist bitte die rechtliche Lage für solche „“systemimmanenten“ Wartetage?

    Was habt Ihr für Erfahrungen mit den KK ?

    Gruß und Dank im Voraus

    Janus-MK