Beiträge von Astronomix

    Hallo Eckardt, hallo Lars,

    vielen Dank für Eure Antworten. Werde jetzt mit unseren Ärzten noch einmal über die Kodierung der G95.81 an Stelle der G95.88 sprechen und beim MDK Widerspruch einlegen. Nochmal vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Es grüßt aus Kölle am Rhing
    Michael

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    nachdem ich bislang fast ausschließlich lesend von Ihren Beiträgen pofitiert habe - vielen Dank für all die Informationen - wende ich mich mit einem konkreten Problem an Sie. Wir stellen uns folgende Frage:

    Eine Patientin leidet nach einem Bandscheibenvorfall mit nachfolgender Operation seit 2003 an einer inkompletten Querschnittslähmung. Sie war nun in 2005 wegen demenzieller Veränderungen (HD F03) in stationärer Behandlung.

    Die behandelnden Ärzte kodierten die chronische inkomplette Querschnittslähmung G82.13-82.66! und die Blasenentleerungsstörung mit der G95.88 als Nebendiagnosen.
    Die G95.88 führt den Fall beim Grouping in die B61Z, mit der Folge, dass pro Tag 600,-€ in Rechnung gestellt wurden, weil es noch keine Vereinbarung dazu gab.

    Der MDK kritisiert nun die Kodierung und würde lieber einen Code aus N31.- verschlüsselt sehen. Hier argumentieren die Ärzte, dass in den Exklusiva für die N31: \"Durch Rückenmarkschädigung\" angegeben ist.

    Wie sehen Sie den Sachverhalt?

    Viele Grüße aus Köln
    Michael Hempe

    Hallo zusammen,

    ich sehe das ähnlich kritisch, auch wenn die \"Codierkreativität\" der Chirurgen wirklich beachtlich ist..... :augenroll:
    Aber im ICD 10 Version 2004 werden Hämorrhoiden von der Kodierung unter K62.- aussgeschlossen:

    K62.- Sonstige Krankheiten des Anus und des Rektums
    Inkl.: Analkanal

    Exkl.: Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie ( K91.4 )
    Hämorrhoiden ( I84.- )
    Stuhlinkontinenz ( R15 )
    Ulzeröse Proktitis ( K51.2 )

    Ich würde daher auch die von AnMa vorgeschlagene Kodiervariante wählen, um nicht dem Vorwurf des Abrechnungsbetrugs durch vorsätzliches Upcoding ausgesetzt zu werden.

    Grüße aus Köln
    Michael Hempe

    Hallo Dokumentar,

    wenn ich das richtig sehe, ist an diesem Ergebnis die Prozedur

    1-426.4 (Perkutane Biopsie an Lymphknoten, Milz und Thymus mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Lymphknoten, paraaortal)

    schuld, die in Zusammenhang mit der Hauptdiagnose
    I42.1 (Hypertrophische obstruktive Kardiomyopathie)

    dazu führt, dass die "Prüf-DRG"
    902Z (Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose)ausgegeben wird.

    Ohne diese Prozedur müsste die F42A (RG: 1,086) herauskommen. Hoffe das hilft weiter.

    Grüße aus Köln
    Michael Hempe