Beiträge von Laupi

    Zitat


    Original von jemebu:
    ... um eine Aufnahme zur Ausnüchterung handelte.

    Bei Versicherten die lt. Kassenakte bereits schon in dem Krankenhaus bekannt sind (Drehtürpatienten) und lediglich zur Ausnüchterung aufgenommen werden, da lehnen wir die Kostenzusage gelegentlich ab und verweisen darauf, dass die Patientengeschichte bereits bekannt ist und die vollstationäre Behandlungsbedürftigkeit nicht nachzuvollziehen ist.


    Und wer zahlt dann die Aufnahme zur Ausnüchterung, die man um keine Verletzung der Aufsichtspflicht, oder wie das in dem Fall auch immer heißt, quasi zwingend vornehmen muss, damit man nicht bereits mit einem Fuß im Knast steht? Nachdem Alkoholismus eine Krankheit ist und ich im Solidarsystem auch die Behandlung eines Selbstmordkanditaten, sowie die eines notorischen Extremsportlers mitzahle, warum nicht auch die eines Alkoholikers???:d_gutefrage:

    Gruß, Laupi

    Hallo Maja,

    böse gefragt: hat "die" Kasse die Gewissensbisse bei umgekehrter Konstellation ?

    (Bsp. Rheumatiker mit NPP liegt stationär, das Enbrel muss mitgetragen werden (Kosten pro Woche 500 Euro), auch im AHB Bereich (Tagssatz ca 115 Euro) - die Kassenmitarbeiterin hat größtes Verständniss - das ist nicht ironisch gemeint, aber so steht`s nun mal im Gesetz :vertrag: )

    Langfristig wird sich das regulieren - hoffe ich.

    Anmerkung Ressourcenverbrauch: Aufklärung der Eltern, Kontrollsono... :baby:

    Laupi

    Hallo Todo,

    oftmals kommt es auch beim Diktieren des entgültigen Entlassbriefes zu einer "Erleuchtung", da man sich ausgiebig mit der Akte beschäftigt (beschäftigen muss/endlich beschäftigen kann). Dies sollte sicher nicht so sein, aber ist oft auf Grund der Arbeitsüberlastung Tatsache - vielleicht hat "irgendein" Kollege hastig kodiert (der Zuständige im Dienstfrei... Möglichkeiten gibt es viele).:besen:

    Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

    Ein schönes Wochenende allen, bei herrlicher Bergsicht und frühlingshaften Temperaturen :dance1:

    Laupi

    Hallo Forum,

    was gilt denn nun???

    In meinem Vertrag steht nur was von 38.5 std. (hüstel) und Teilnahme am Bereitschaftsdienst....

    Die Verunsicherung unter den Kollegen ist groß, telefonische Kontaktaufnahme zu aussagefähigen MarburgerBund-Verantwortlichen in Bayern nicht möglich.:isnihn:

    Gruß, U. Laupichler ?(

    Wie bitte???????????????????

    Herr Rembs, Sie sind einfach unglaublich, wo haben Sie das wieder her? Daß das den Damen/Herren Bundestagsabeordneten nicht peinlich ist, bei dem Gehalt!!!

    Wütende Dienstgrüße bei grandioser Bergsicht,
    U. Laupichler:kong:

    Hallo Forum,

    wir haben eine Pat. orthopädisch aufgenommen, da sie noch stillt, hat sie ihren Säugling mitdabei und es mussten diverse Dinge organisiert werden. Kann ich dies entsprechend verschlüsseln?


    Z39.1 Betreuung und Untersuchung der stillenden Mutter ist ja wohl eher gynäkologisch gemeint? :baby:

    Danke, Laupi

    Original von Selter:
    Am besten richtig.


    Hallo Herr Rembs,

    da haben Sie sicherlich recht (was die Form angeht), aber man beachte die Reihenfolge :shock1: und dann ;)
    andererseits wäre vielleicht ein freundlicher Hinweis für \"GEFI\" auch hilfreich gewesen???

    Für meine internistische Oberärztin :dance1: :dance1: :
    SLAP Läsionen sind Labrumveränderungen im Schultergelenk - und ich überlege den ganzen Abend schon was SLAP genau heißt...


    - Jetzt weiß ich auch warum diese 32 h Dienste verboten werden, man blickt einfach nicht mehr durch den Abkürzungsdschungel der Medizin und macht aus der AP einen AP und schon ist der Patient chirurgisch...
    Jetzt :besen: ins Bett und :strauss: was da nachts noch kommen mag,

    allen eine wunderschöne Nacht, Laupi :D :D