Beiträge von CoDiBer

    Hallo,
    stimme Carla zu, wenn das CT üblicherweise zusätzlich, also auch bei Patienten ohne Tumorerkrankung und Verdacht auf Pneumonie durchgeführt wird. Wenn die Röntgenaufnahme die Pneumonie schon nachgewiesen hat, scheint hier der Verdacht auf Metastasen bestanden zu haben. In diesem Fall wären die Metastasen und der Primärtumor zu kodieren.

    Gruß
    CoDiBer

    Nach DKR D002 sind die Kodes aus dem Organkapitel vorrangig vor den Kodes für Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen und vor den T-Kodes zu verwenden.
    In diesem Fall wäre als Hauptdiagnose die Lebervenenthrombose (I82.0) als Hauptdiagnose denkbar. Die Leberzirrhose ist als Hauptdiagnose aber auch o.k. (siehe D002, wenn zwei oder mehr Diagnosen, gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen).

    CoDiBer