Das Thema "Privatliquidation unter DRG´s" wurde ja schon im Ärzteblatt behandelt. Es wird langfristig natürlich darauf hinauslaufen, dass nicht etwa die Privatliquidation abgeschafft wird (denn manche Patienten werden auch weiterhin von Chefärzten exclusiv behandelt werden wollen). Aber dann wird eben der Behandlungsvertrag unterschrieben, die Liste der Chefärzte drangeheftet, und immer, wenn irgendein Chefarzt irgendetwas am Patienten leistet, wird das Krankenhaus die Leistung abrechnen. Unter einer Kostenträgerrechnung kann dann das Haus die Erlöse wieder abteilungsspezifisch verteilen, die Chefarztgehälter können dann budgetabhängige Zulagen enthalten. Ist es so nicht auch viel gerechter als im Moment? Und für die Patienten im interdisziplinären Behandlungsprozess auch viel besser? und medizinisch hochwertiger? Es stellt allerdings an unser ärztliches Miteinander ganz andere Anforderungen. Und auch wenn die Internisten immer beleidigt sind bei dem Beispiel mit der Galle: es ist kein Vorurteil, es ist Erfahrung! 14 Tage stationär eine Hypertonie einstellen und dann zur Elktiv-OP in die Chirurgie verlegen: ist das medizinisch sinnvoll? Muss die Hypertonie nicht unter häuslichen Bedingungen eingestellt werden? Und sollte danach die Operation gemacht werden? Ist das Problem hier nicht die Tatsache, dass die Kliniken immer meinen, im niedergelassenen Bereich würden Ärzte plötzlich alles Gelernte vergessen? Und dass man Sorge hat, den Patienten vielleicht an ein anderes Krankenhaus zu verlieren.
Tja, wir werden alle ziemlich viel lernen müssen, der interdisziplinäre Aufnahmeprozess ist nur eine von vielen, hauptsächlich kulturellen Veränderungen, die uns im Krankenhaus unter DRG´s ins Haus stehen. Packen wir´s!
So, heute gehe ich früher ins Bett (heute morgen kam ich kaum aus den Federn, weil ich noch bis fast 24 Uhr gechattet habe).
Gruss und gute Nacht
Patricia:drink:
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Patricia Klein