Lieber Herr rembs,
natürlich haben Sie recht: wenn die vertebragene Ursache eine reine Auschlussdiagnose war, dann darf sie nicht kodiert werden, logisch. Ich hatte aber (natürlich!;)) den Fall zu Grunde gelegt, dass im Rö-Bild ein grauslicher Verschleiß gefunden wurde, die Bewegungseinschränkung dokumentiert erheblich war und eine KG-Behandlung eingeleitet wurde.... (was ja nie so ist, natürlich, man sagt dem Patienten, er soll mal ambulant zum Orthopäden und zur KG gehen....! dann darf ich auch nichts kodieren (wobei natürlich mancher wieder sagen mag: aber ich mußte doch mit dem Patienten ein ausführliches Gespräch führen....Das sind Ressourcen!!!! Ein ausführliches Gespräch sollten wir aber eigentlich mit allen Patienten vor der Entlassung führen, so dass es bei jedem im Basispreis drin ist, finde ich!))
Honi soit, qui mal y pense...
P.
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Patricia Klein