Beiträge von PatKlein

    Lieber Herr rembs,

    natürlich haben Sie recht: wenn die vertebragene Ursache eine reine Auschlussdiagnose war, dann darf sie nicht kodiert werden, logisch. Ich hatte aber (natürlich!;)) den Fall zu Grunde gelegt, dass im Rö-Bild ein grauslicher Verschleiß gefunden wurde, die Bewegungseinschränkung dokumentiert erheblich war und eine KG-Behandlung eingeleitet wurde.... (was ja nie so ist, natürlich, man sagt dem Patienten, er soll mal ambulant zum Orthopäden und zur KG gehen....! dann darf ich auch nichts kodieren (wobei natürlich mancher wieder sagen mag: aber ich mußte doch mit dem Patienten ein ausführliches Gespräch führen....Das sind Ressourcen!!!! Ein ausführliches Gespräch sollten wir aber eigentlich mit allen Patienten vor der Entlassung führen, so dass es bei jedem im Basispreis drin ist, finde ich!))
    Honi soit, qui mal y pense...
    P.
    --
    Patricia Klein

    ?( ?( Leider nur als Vermutung: beides ist nur nötig für die neuen DRG´s B42 A-C. Denn die Einrichtun mit neurologischer bzw. neurochirurgischer Frühreha arbeiten schon lange mit dieser Eingruppierung, brauchen es also nur noch kodieren.
    GGf. warten Sie einfach auf die neuen Handbücher....
    Guß
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Lieber Herr Rembs,


    ich muss Ihnen widersprechen (natürlich total ungern, versteht sich
    :x ). Aber in den münsteraner Empfehlungen wird nur der Fall beschrieben, wo sich kein Grund für die Schmerzen fand, und dann werden natürlich die Symptome kodiert oder, falls keine da waren (wobei es dann doch eher selten ist, dass jemand ins KH kommt) die Z03.4. Hier ist aber ein Fall beschrieben, in dem abgeklärt wurde, dass die Beschwerden vertebragen waren. Und dann ist die M-Diagnose nach Kodierregeln die HD, wie Ihr Vorredner angegeben hat.
    Liebe Grüße
    Patricia.
    :besen:
    --
    Patricia Klein

    8) Nein, finde ich ganz und gar nicht. Alle Patienten mit OArmfrakturen müssen ihr Essen fertig gemacht bekommen, sind also aufwandshomogen. Kodieren um des Kodieren willens sollte man doch versuchen zu vermeiden.
    Nichts für Ungut
    Patricia

    --
    Patricia Klein

    Ich persönlich würde das "normaler Weise" schon auf das bundesdeutsche Vorgehen beziehen (denn so wird kalkuliert bei der InEK). Und da hilft nur das InEK weiter, denn die meisten Kataraktoperationen laufen ja meines Wissens nach ambulant, da kann es schon sein, dass im vollstationären Bereich vielleicht tatsächlich die meisten mit Narkose laufen.
    Eigentlich könnte man auch mal im Forum eine Kurzumfrage schalten: "Wie viele Kataraktoperationen machen Sie in Ihrer Klinik? Wie viele davon in Vollnarkose (Standby zählt natürlich nicht).
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Obwohl ich (immer noch!!!!)nicht bei den Kassen arbeite, Herr oder Frau "DR", war Ihre Antwort ganz nach meinem Herzen!
    Ich hänge einfach immer noch dem gesunden Menschenverstand an... (und in diesem speziellen Falle, wo die Nachblutung nach TE eine klassische Komplikation ist, muss ich ehrlich sagen, dass streng genommen der Fall sogar zusammengeführt gehört (denn die Wideraufnahmen sind eigentlich mit kalkuliert...). Oder????(
    Herzliche grüße
    Patricia :besen:
    --
    Patricia Klein

    :x ich halte ja immer noch Vorträge und in der DRG-Szene gibt es absolut niemanden, der nicht regelmäßig auf dieser Seite ist. Eigentlich sollte mal eine Analyse machen, wie viel Geld diese Seite dem Solidarsystem eingespart hat, weil alle Beteiligten mit weniger Zeit, weniger Beraterleistungen und weniger Ärger! auskommen.
    Der preis hat also genau die Richtigen "getroffen".:rotate: :rotate:
    --
    Patricia Klein

    :besen:Lieber Herr Gust,

    hören Sie auf, sich nach den derzeitigen Gewichten zu richten!! Gesundheitsministerium, InEK, Krankenkassen und DKG weisen immer wieder darauf hin, dass die Gewichte 2004 völlig anders sein werden.
    Und das wir in Deutschland auf Grund einer anderen Versorgungsstruktur vielleicht auch andere Pre-DRG´s brauchen, mag ja sein. Aber das sollte man erst evaluieren und dann sollte man die Kodierregel und dann den Algorithmus ändern. Immer schön der Reihe nach. Ich gebe zu, es nervt einen manchmal, aber man übersteuert solche Systeme sehr schnell. Und so entsetzlich viele Patienten mit einer echten Paraplegie werden Sie ja wahrscheinlich auch nicht haben. Oder sind Sie ein Zentrum? Dann hatten Sie allen Grund, dieses Problem bei der InEK bis Ende März ins Netz zu stellen und das haben Sie dann wahrscheinlich auch getan.
    Schöne Grüße (eigentlich sollte man bei dem Wetter nicht im Netz hängen, es sei denn, im Wasser....)8)
    --
    Patricia Klein

    Muss die Frage der Abrechnung der Wiederaufnahmen nicht mit der Basiskalkulation verknüpft werden? Hat das InEK einen spezifischen Zuschlag je DRG für Wiederaufnahmen eingerechnet oder nicht? Wenn nicht, muss doch rein oekonomisch-kalkulatorisch für jeden Wiederaufnahmefall eine neue DRG abgerechnet werden, oder sehe ich das falsch? Oder haben die Referenzhäuser ihre Wiederaufnahmen systematisch erfasst und angegeben, dann sind sie natürlich in der Kalkulation auch drin. Was sagen die Referenzhäuser dazu? Wie äußert sich das InEK?
    Bei den Fallpauschalen war es doch immer so: es wird abgerechnet, wie kalkuliert wurde. Hat sich das geändert? (zugegeben: das macht die Diskussion mit dem MDK bzw. den Kassen jetzt akut nicht unbedingt einfacher, weil bei denen derzeit auch eher ideologisch argumentiert wird (die Kassen meinen halt das eine und die Krankenhäuser meinen halt das andere).:bombe:
    Wenn die Wiederaufnahmen jetzt systematisch erfasst werden, dann fließen sie in die nächste Nachkalkulation ein und dann muß das Gewicht korrigiert werden.

    Ich bin ja Rheinländer: ich finde, man läßt die Wiederaufnahmen prinzipiell draußen, nimmt die Gewichte dann lieber ein bisschen runter und hat aber auf Kassen und Krankenhausseite weniger administrativen Aufwand (denn alle Kontrolleure der Kontrolleure und Juristen etc. werden ja solidarisch finanziert...). Es handelt sich um ein klassisch deutsches Problem, oder gibt es diese Frage in den AP-DRG´s, den AR-DRG´s, den LKF-Gruppen etc. auch? meines Wissens nach nicht. :x
    Schöne Sonntagsgrüße
    Patricia:besen:
    --
    Patricia Klein

    :rotate: :rotate: wir haben doch hier auch ein paar MDK-ÄrztInnen im Forum: kann man vielleicht hier mal etwas genauere Informationen bekommen? Es macht doch keinen Sinn, wenn wir uns gegenseitig versuchen, das Waser abzugraben. Es kostet alles nur zusätliches (und solidarisch finanziertes!!!!) Geld. Wenn man wüßte, was sich die Kassen und der MDK wüschen bzw. von uns erwarten, dann wird es doch für alle einfacher (ich weiß, ich bin blauäugig, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf).
    Überalle landauf landab kann man teure Kurse belegen zu "Führen mit Zielvereinbarungen", der Sachverstädnigenrat und das Gutachten für die Friedrich-Ebert- Stiftung betonen immer wieder, wie wichtig die vereinbarung von Leistungs- und Qualitätszielen im Gesundheitswesen ist, und im wirklichen Leben ist es dann ganz anders: "money makes the world go around...." Nicht nur die verbände der Ärzte und krankenhäuser kommen nicht aus ihren Schützengräben, nein auch die kassen liegen voll in Deckung. Und das BMG soll jetzt für alle die kastanien aus dem Feuer holen. Und egal was sie tun, danach sagen alle, die hätten ja keine Ahnung. Mich macht das im Moment total fertig, ich finde, das derzeitige Vorgehen hat mit Konfliktmanagement ungefähr soviel zu tun, wie ein McRib mit physiologischer Ernährung.
    Warum werden eigentlich immer nur die Gesundheitsoekonomen eingeschaltet (sorry an meine eigene Fakultät)? Hier wären ja mal Dr. Seibt und Co. gefragt. Wer sich auf die Verahndlung mit Entführern, Geiselnehmern und terroristen spezialisiert hat, kann es wohl mit verbänden aufnehmen, oder?
    Frustrierte Grüße von
    Patricia
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    Patricia Klein