Beiträge von Shyelivkioa

    Hallo, ich habe eine Frage zu Kreuz-/Sterncodes. Wenn unter einem Sterncode im ICD10 nur ein Kreuzcode hinterlegt ist, ist dieser dann nur für diese Diagnose zu nehmen oder kann ich den Sterncode auch an eine für mich sinnvolle Diagnose hängen?

    Beispiel: E75.2 Sonstige Sphingolipidosen (Morbus Niemann Pick Typ C bei Kindern) und als Sterncodes F02.0* Demenz bei Pick-Krankheit (hier steht als alleiniger Kreuzcode die G31.0 dahinter)

    Für Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus!

    Viele Grüße

    Shyeli

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Kodierung von Zweitmalignomen nach Jahren der Remission des Ersttumors bzw. der Ersterkrankung.

    Es handelt sich hier nicht um ein Rezidiv!

    1. Fall: Ersterkrankung: Akute lymphatische Leukämie, Zweiterkrankung: Osteosarkom am Humerus. Kodiere ich die Leukämie nur als Leukämie in der Eigenanamnese?

    2. Fall: Ersterkrankung: Medulloblastom (C71.6) ... kein Resttumor, Therapie seit mehreren Jahren abgeschlossen, Zweiterkrankung: Maligner Tumor im Frontallappen. Kann ich den 1. Tumor wahrscheinlich nicht mehr kodieren, oder???

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

    Freundliche Grüße

    Shyeli

    Hallo Bruce,

    selbstverständlich kannst du das ZE2019-35 abrechnen und nein, dafür gibt es keinen OPS-Code. Der Code 5-410.11 ist nur für die Klinik, in der die Stammzellen gesammelt werden. Spielt allerdings für die Transplantation so gar keine Rolle. Wir hier bei uns in der Klinik müssen unserer Leistungsabrechnung das ZE2019-35 per Mail übermitteln. Die meisten Kliniken haben mit den Krankenkassen auch noch verschiedene Entgelte für dieses ZE ausgehandelt. Es ist ja auch ein Unterschied, ob man das Transplantat aus Deutschland, Europa oder den USA bezieht. Frag bei euch einfach mal nach, die müssen das ja wissen.

    Fazit: Bei jeglichem Fremdbezug von allogenen Stammzellen, ob nun aus peripherem Blut oder Knochenmark, muss eure Klinik das ZE abrechnen. Bei den meist verhandelten 13.000 - 33.000 € (je nach Bezug) wäre das sonst ein immenser Verlust für eure Klinik.

    VG

    Shyeli

    Einen schönen guten Morgen,

    ich habe da mal eine generelle Frage.

    Unsere Chirurgen sind der Meinung, dass der Code: 5-921.0 - Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen - auch zutreffend ist, wenn bei den Patienten (Kinder) in der Erstversorgung die Verbrennungsblasen, in Folgebehandlungen die Wundflächen, mit in NaCl getränkten Tupfern abgewischt werden. Gekrönt werden die OP-Berichte mit dem Wort Dermabrasio.

    Habe ich da irgendwo einen Denkfehler? Das ist doch dann nicht chirurgisch oder?:/

    VG Shyeli

    Hallo liebes Forum,

    kann mir vielleicht jemand helfen? Es gibt ja nun unzählige Wundverbände die man auf Verbrennungswunden auflegen kann.

    Gibt es irgendwo eine Übersicht, die ich bisher leider nicht gefunden habe, aus der man ersehen kann, um was für einen Verband (Feuchtverband mit ... , Fettgazeverband, Hydrokolloidverbände usw.) es sich letztendlich handelt?

    Z.B. Mepilex AG

    Vielen Dank schon mal im Voraus!

    Shyeli

    Hallo,

    ich habe auch mal wieder eine Frage:

    Patient, 13 Jahre mit Hodentorsion vor 10 Jahren, anschließend Hodenatrophie mit Hoden-Ex und Anlage einer Prothese.

    Aktuell aufgenommen zum Hoden-Prothesenwechsel wegen Größenzunahme des verbliebenen Hodens.

    Der Chirurg kodiert die Hodentorsion mit N44.0 von vor 10 Jahren als HD. Ich bevorzuge für meine Kodierung allerdings die Z48.8 - Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff als HD. Hat jemand vielleicht noch eine bessere Idee? Alle anderen für mich in Frage kommenden Diagnosen können in dem Fall leider nur ND sein z.B. Z90.7, Z87.4.

    VG

    Shyeli

    Hallo,

    ich möchte das Thema bzw. die Fragestellung hier gern noch einmal aufwerfen.

    Verschlüsselt man nun bei o.g. Kombination also Keimnachweis in der Verbrennungswunde und Behandlung mit einem oder mehreren Antibiotika die T79.3 + Keime oder die T89.02 + Keime? Das ist mir hier immer noch nicht ganz klar. Aufnahme war ganz klar die Verbrennung also stellt sich die Frage der ND.

    Ich danke schon mal für Ihre Antworten und vielleicht hat ja jemand einen Vergleichsfall mit MDK-Stellungnahme?

    Da die Kodierung der Nebendiagnosen einen Unterschied von 35.000 € ausmacht, wäre es schon mal interessant zu wissen, wie es korrekt ist.
    VG

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich komplexer Fehlbildungssyndromen die bereits operiert wurden.

    Patient jetzt 3 Jahre alt, Diagnosen: OEIS-Komplex mit großer Omphalocele, vesikointestinaler Fissur, Analatresie, urogenitaler Kloakenfehlbildung, Spina bifida, Fehlen einer eindeutigen äußeren Genitaldifferenzierung, Harntransportstörung bei Megaurether, Duodenalstenose.
    Die Omphalocele wurde postnatal versorgt mit primärem Bauchdeckenverschluss sowie Anlage eines endständigen Anus praeter im linken Unterbauch im Sinne eines Dünndarmstomas mit Absetzen desselben von der "Darmblasenplatte".
    Es kommt bei dem Patienten zu rez. Harnwegsinfektionen, die antibiotisch behandelt werden. Es wurde über die "Darmblasenplatte" bisher nur eine Ostiumöffnung gefunden. Dies wurde schon des Öfteren untersucht. Eine endgültige Verlegung von bzw. Ausleitung von Darm und Harnröhre ist bisher nicht durchführbar.

    Kodiere ich nun bei den einzelnen Fällen nun immer noch alle Fehlbildungen? Letztendlich erfolgt die Aufnahme des Patienten immer mit irgendwelchen Problemen, die auf die ursprünglichen Fehlbildungen zurück zu führen sind.


    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
    VG
    Susi