Beiträge von NorrinRadd

    Hallo zusammen,

    gibt es irgendein Urteil oder § welcher die Aufwandspauschale bei Nachverfahren erklärt?

    Problematik: Auf ein negatives Erstgutachten haben wir Widerspruch als NVI01 eingereicht. Dieser wurde angenommen und mit dem MDK besprochen. Ergebnis die Abrechnung ist korrekt. So der Wortlaut der Kasse. Ein Zweitgutachten wird nicht erstellt.

    Können wir dann trotzdem die Aufwandspauschale abrechnen?

    Vielen Dank für alle Antworten.

    Hallo zusammen,

    wir haben in der letzten Woche auch hitzige Diskussionen über dieses Thema geführt.

    Von einer KK haben wir die Mitteilung erhalten, dass nur 700 Zeichen möglich wären. In unserem System (Nexus) lassen sich INKA Nachrichten aber bis ins unendliche Schreiben. Gibt es hier eine Begrenzung oder ist das ein IT-Problem der Kasse? M. W. n. sind nur MBEGs auf 700 Zeichen begrenzt.

    Ebenso die gleiche Kasse, sollen auch wir in unserem "Widerspruch" deutlich detaillierter das Problem beschreiben. Z. B. auch, welches Medikament, in welcher Dosis wann gegeben wurde, was in der Pflegedoku steht, ... Wir sehen hier eigentlich einen "erzwungenen" Verstoß gegen den Datenschutz. Klar ist, dass die Kassen am längeren Hebel sitzen und die Macht über Nachverfahren ja oder nein oder MDK Zweitbegutachtung inne halten. Es kann aber nicht sein, dass ich mich zwingen lassen muss straffällig zu werden, nur weil die KK mich dazu zwingt? Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um?

    Des weiteren kam zur Diskussion, ob man der Kasse mit der NVI01 INKA eine Frist setzen kann, bis wann diese sich melden möge, oder kann ich die INKA gleich auf Wiedervorlage 2021 setzen?

    Für jede hilfreiche Antwort, recht herzlichen Dank!

    Hallo zusammen,

    wir sind momentan dabei unseren MDK Prozess umzugestalten - auch unsere IT.

    Meine Frage in die Runde. Was halten Sie von Standardwidersprüchen bei immer wiederkehrenden Problematiken?

    Macht so etwas Sinn oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo zusammen,

    ich habe - als Nichtmedizinier - folgendes Wirbelsäulenproblem.

    Die Informationen sind leider nicht wirklich viele, da es sich um einen Selbstzahler handelt und er erstmal wissen möchte, was auf Ihn zukommt.

    Die Inormationen:
    Diagnose: 
    Cervicale Spinalkanalstenose C 4 bis C 7. 
    Parkinson.OP:Mikroskopische Dissektomie L4/5, L5/6, L 6/7.Unkovertebrektomie C 4 bis C 7 bds.Cage mit Knochenersatzstoff C 4 bis C 7.Plattenspondylodese C 4 bis C 7 von ventral.


    Mein Kodierung würde nun so aussehen:

    HD M48.02, ND G20.90

    OPS

    5-831.0 Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe: Exzision einer Bandscheibe

    5-836.53 Spondylodese: Ventral: 3 bis 5 Segmente

    5-984! Mikrochirurgische Technik (Zusatzkode)

    5-832.2 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelkörper, total

    5-83b.72! Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule: Durch intervertebrale Cages: 3 Segmente

    5-835.b0! Knochenersatz an der Wirbelsäule: Verwendung von keramischem Knochenersatzmaterial: Ohne Anreicherung von Knochenwachstumszellen

    5-030.72 Zugang zum kraniozervikalen Übergang und zur Halswirbelsäule: HWS, ventral: Mehr als 2 Segmente

    5-83b.32 Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule: Durch ventrales Schrauben-Platten-System: 3 Segmente

    5-033.0 Inzision des Spinalkanals: Dekompression

    5-839.62 Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals: 3 Segmente


    DRG I09C, CW 3,230, Verweildauer 8-10 Tage


    Meine Frage an euch, habe ich was vergessen, falsch gemacht oder passt das so?


    Grüße und vielen Dank im Voraus!!!!!!

    Norrin

    Hallo zusammen,

    folgende Problematik, bei der ich aus der FPV leider nicht ganz schlau werde. ?(

    Patientin wird am 06.05.2013 in die geriatrische Reha Klinik verlegt und wird am 21.05.2013 zurückverlegt.

    Fall A

    DRG I09A MDC 08 operativ VWD 47 Tage HD T84.4

    Aufn. Notfall, Entl. Verlegung in Reha

    Fall B

    DRG E77F MDC 04 medizinisch VWD 7 Tage HD J96.0

    Aufn. Notfall, Entl. Verlegung in Reha

    Wiederaufgenommen wird die Patientin wegen ansteigenden Entzündungsparametern, Fieber, Schüttelfrost und geblichem Auswurf.

    Die Kasse verlangt nun eine Fallzusammenführung wegen Rückverlegung.

    Meine Frage, ist das richtig oder kann hier die Fallzusammenführung nicht durchgeführt werden, da die Wiederaufnahme außerhalb der oGVD liegt?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo hoto12,

    Ja, wir kodieren unsere Vanguard-Prothesen mit dem Zusatzcode. Verbaut werden gerne bei uns auch zusätzliche Schrauben von Biomet.

    Die Prothese gibt es in beiden Varianten. Bei Widerspcühen schicken wir dem MDK gerne auch immer die Produktbeschreibung mit.

    Grüße

    NorrinRadd

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade einen Fall vor mir liegen in dem die Kasse die Aufwandspauschale ablehnt, nachdem der MDK mitgeteilt hat, dass in unserer Kodierung die ND R11 vergessen wurde. Die Kasse argumentiert nun, dass die Prüfung gar nicht erst zu Stande gekommen wäre, wenn wir die ND übermittelt hätten.

    Hat die Kasse hier Recht, muss ich die Aufwandspauschale stornieren?

    MfG und Dank

    Hallo Herr Scheubach,

    wir gehen in diesen Fällen sehr einfach vor. Bevor es zu einer Korrektur (meistens bereits bei Erstanfragen) kommt telefonieren wir zunächst mit dem KTR.

    Entweder dieser geht den "normalen" weiteren weg ins "Widerspruchsverfahren" oder er lässt die neue Rg. wieder vom MDK prüfen. Sollte das Prüfergebnis dann für uns positiv ausgehen rechnen wir auch die AWP ab. Sollte die Kasse nicht zahlen = Klage, dann zahlt sie. Grundlage ist hierfür ja auch eine neue Rechng.

    In einigen Fällen kann aber der KTR urplötzlich die manchmal gleiche DRG nachvollziehen und der Fall ist abgeschlossen. Die AWP ist dann zwar "Essig" aber ich habe den Fall nicht mehr am Hals.