Hallo Herr Rost,
zu Ihrer 2. Frage:
Privatpatient ist nicht gleich Privatpatient :biggrin:
Der von Ihnen beschriebene Privatpatient bekommt nur eine Rechnung aus KH B, wenn er \"behandlungsvertraglich\" [c=#1200ff]wahlärztliche[/code] Behandlung während dem Aufenthalt in Ihrem KH gewünscht hat. Dann erhält er auch von sämtlichen \"Konsilaren\" und \"Verbringungen\" Rechnungen über die [c=#1200ff]wahlärztliche Leistung[/code], meistens gemäß der GOÄ, die allgemeine Krankenhausleistung bleibt davon unberührt.
Wenn der Privatpatient \"nur\" Unterbringung in einem 2-Bettzimmer und Betreuung durch die \"normalen\" Mediziner gewünscht hat oder (gar noch schlimmer ) nur bei einer Privaten KV versichert ist, weil er aus welchen Gründen auch immer nicht in einer gesetzlichen KK ist, dann rechnet das KH B mit Ihnen die Leistungen der HK-Untersuchung gemäß dem DKGNT als \"Konsilleistung\" ab, der Patient bekommt keine eigene Rechnung.
Ich hoffe, daß das jetzt so einigermassen verständlch ist, ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen, sich bei Ihrer Aufnahme/Patientenabrechnung [c=#1200ff]vor Verbringung[/code] zu informieren, wie das mit der Abrechnung der Leistungen vom KH B und auch Transportkosten geregelt ist.
Auch hier wünsch ich jetzt vorsichthalber gleich mal ein schönes Wochenende, ich verschwinde jetzt in meinen wohlverdienten Urlaub :i_baeh: