Beiträge von Andrea-FS1

    Hallo Herr Rost,

    zu Ihrer 2. Frage:

    Privatpatient ist nicht gleich Privatpatient :biggrin:

    Der von Ihnen beschriebene Privatpatient bekommt nur eine Rechnung aus KH B, wenn er \"behandlungsvertraglich\" [c=#1200ff]wahlärztliche[/code] Behandlung während dem Aufenthalt in Ihrem KH gewünscht hat. Dann erhält er auch von sämtlichen \"Konsilaren\" und \"Verbringungen\" Rechnungen über die [c=#1200ff]wahlärztliche Leistung[/code], meistens gemäß der GOÄ, die allgemeine Krankenhausleistung bleibt davon unberührt.

    Wenn der Privatpatient \"nur\" Unterbringung in einem 2-Bettzimmer und Betreuung durch die \"normalen\" Mediziner gewünscht hat oder (gar noch schlimmer ?( ) nur bei einer Privaten KV versichert ist, weil er aus welchen Gründen auch immer nicht in einer gesetzlichen KK ist, dann rechnet das KH B mit Ihnen die Leistungen der HK-Untersuchung gemäß dem DKGNT als \"Konsilleistung\" ab, der Patient bekommt keine eigene Rechnung.

    Ich hoffe, daß das jetzt so einigermassen verständlch ist, ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen, sich bei Ihrer Aufnahme/Patientenabrechnung [c=#1200ff]vor Verbringung[/code] zu informieren, wie das mit der Abrechnung der Leistungen vom KH B und auch Transportkosten geregelt ist.

    Auch hier wünsch ich jetzt vorsichthalber gleich mal ein schönes Wochenende, ich verschwinde jetzt in meinen wohlverdienten Urlaub :i_baeh:

    Hallo Mikka, Cardiot und alle andren,

    und genau aus diesem Grunde sind die :icd: in den einzelnen Kapiteln so schön. Sie beschreiben ja immer irgendwas, wo die Medizin Fortschritte gemacht hat, um dem Patienten das Leben zu erleichtern, zu verbessern, etc. Ich hoffe, Sie alle wissen, was ich als Nichtmediziner meine, ich will niemanden auf den Schlips treten :augenroll:
    Die meisten :icd: aus den einzelnen Kapiteln \"nach med. Maßnahmen\" sind genauso PCCL-relevant wie die T80.x-T88.x Kodes.
    Wie \"Cardiot\" ja schon sagte, ist es im Klinikalltag (nicht mehr) machbar, die genaue Zusammensetzung der Stenose zu analysieren. Aber die \"vorhergehenden\" Eingriffe wurden ja gemacht, um akute Erkrankungen abzuwenden oder chronische Krankheiten zu mildern. Ein \"mechanischer\" Ersatz funktioniert nun mal nicht so gut wie das \"menschliche\" Original, ist ja auch aus anderen Bereichen bekannt :d_zwinker:

    Schon jetzt ein schönes Wochenende, endlich hab ich Urlaub :i_baeh:

    Hallo Mikka,

    aus der Diskussion, wann eine Stent-Stenose vorliegt, halte ich mich raus, da ich kein Mediziner/Kardiologe bin, aber als :icd: schlage ich I97.1 vor, da die T-Kodes ja diese Exklusiva beeinhalten und auch das alphabetische Verzeichnis diese Kodierung vorschlägt (siehe unter Stentstenose).

    Bewölkt mit etwas :sonne:

    Hallo Frau Hecke,

    die DKR ist wirklich unmissverständlich. Das KK-Prüfmodul :teufel: wird wahrscheinlich nur aufgrund Ihrer Angabe der SSW (ist bei Z34 nicht nötig) draufgestossen sein, da dazu auf jeden Fall ein weiterer :icd: aus dem Kapitel XV gehört und evtl. wurde auch der Fachabteilungsschlüssel GYN/Geburtshilfe übermittelt. Solange Sie die Patientin auf einer allgemeinchirurgischen Station behandelt haben, dürften Sie kein Argumentationsproblem unter Hinweis auf die DKR haben.

    Hallo Admins und Schmunzler,

    evtl. ist es doch an der Zeit, bei Registrierung einen Link zur allgemein gültigen Chatiquette anzulegen bzw. Neueinsteiger erst eine kleine Prüfung der Höflichkeit ablegen zu lassen :biggrin: . Den Link bekomm ich leider selbst nicht hin ;( .
    Nebenbei bemerkt, auch ich habe in letzter Zeit gemerkt, dass die Umgangsformen hier wie auch in andren Foren allgemein immer \"unfreundlicher\" werden, liegt das evtl. am Stress :d_gutefrage: .

    Noch immer :sonne: , also Zeit für den :i_bier1:garten

    Hallo Anfragen- und Kodiergeplagte :) ,

    ich hab seit Einführung der Anfragen ein neues, sehr gutes Freundschaftsverhältnis zum Kopierer :biggrin: ...
    Im Landesvertrag/Bayern gemäss §112 Abs. 1 und 2 SGB V steht als Fussnote, dass \"... die Übersendung der KH-Unterlagen (Kopien) nur im Ausnahmefall erfolgen soll und pflegesatzrelevant sind\". Der Vertrag ist von 1991 (!!!), ich hab beim Stöbern bisher aber keinen aktuelleren gefunden. Ich gehe also mal davon aus, dass er immer noch gültig ist. Bei unserer Verhandlung haben wir die Anzahl der Anfragen mit durchschnittlich 3 Kopien angesetzt, hat uns zwar keinen direkten Pluspunkt gebracht, aber dafür Entgegenkommen bei anderen diskussionswürdigen Differenzen :d_zwinker: . Seit Abschluss nehmen auch die direkten Anfragen der grossen Krankenkassen ab :d_gutefrage: .

    Hallo Frau Rückardt,

    zur Linksherzinsuffizienz selber: Die Kodierer Ihrer Klinik berufen sich wahrscheinlich auf die :dkr: 0902a, dort steht aber ausdrücklich auch drin, dass ein akutes [c=#0009ff]kardiales[/code] Lungenödem als :icd: I50.14 zu verschlüsseln ist. Die Diagnose Linksherzinsuffizienz ist nach den NYHA-Stadien unterteilt , bei uns ist der Röntgenbefund bei Aufnahme ausschlaggebend. Wenn dort von einem Lungen[c=#0009ff]ödem[/code]die Rede ist, wird NYHA IV ( :icd: I50.14) kodiert, wenn \"nur\" von einer [c=#0009ff]Stauung[/code] die Rede ist, nehmen wir NYHA II-II, je nach Echobefund und Anamnese des Patienten. NYHA I wird bei uns genommen, wenn der Patient schon eine vorbekannte (leichtgradig) reduzierte LV-Funktion hat und wir an der vorbestehenden Therapie nichts ändern.

    Die Dyspnoe bei COPD-Patienten wird in unserer Klinik bei bekannter/bestehender Linksherzinsuffizienz mit J44.1x kodiert, vorausgesetzt natürlich, man sieht im Röntgen-Thorax, dass die Lungenfunktion durch reduzierte Lungenfunktion eingeschränkt ist (also nur bei NYHA II - IV). Selbstverständlich gibt es ausserhalb der herabgesetzten Herzfunktion noch andere Auslöser für die Dyspnoe, aber da werden Sie wahrscheinlich auch die Ursache behandeln und folglicherweise den Auslöser der exazerbierten COPD als Hauptdiagnose nehmen müssen.

    Zur korrekten Kodierung gehört aber nun mal die Frage, ob die Infektexazerbation schon bei Aufnahme bestand, siehe :dkr: -Definiton Hauptdiagnose \"... retrospektiv zur Aufnahme führte...\". Sie können die Infektexazerbation der COPD nicht als Hauptdiagnose angeben, wenn diese bei Aufnahme (noch) nicht bestand. Die Wahl der Hauptdiagnose muss für jeden einzelnen Fall neu überdacht werden, je nach Ansetzen der Therapie bei Aufnahme bzw. wie von Mikka bereits erläutert.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen diesmal besser helfen.

    PS: Ich nehm die Smileys her, damit die ernsten Themen wengistens etwas aufgelockert werden :d_zwinker:

    Hallo Frau Rüchardt,

    die entscheidende Frage ist, ob die infektexazerbierte COPD bereits bei Aufnahme bestand und auch von Anfang an behandelt wurde. Dies ist leider anhand Ihrer Beschreibung (...im Verlauf, begleitend...) nicht klar ersichtlich. Falls beide Diagnosen bereits bei Aufnahme bestanden, schliesse ich mich Mikka´s Meinung an.
    Im übrigen ist bei dem 1. Kodiervorschlag die J18.8 wegzunehmen, ist in J44.0x bereits eingeschlossen.

    Hochwasser auf dem Rückzug, ansonsten :sonne:

    Hallo Martra,

    wenn es wirklich eine reine Wunschsectio war, dann wird es auf jeden Fall eine primäre Sectio zu verschlüsseln.
    Nach Abklärung, ob wirklich keine medizinische Indikation vorlag, geht meistens die Diskussion ob primär oder sekundär los...
    Wenn die Sectio bereits zu einem anderen (späteren) Termin bereits geplant war und sei es nur die OP-Reservierung und die Patientin bekommt einen vorzeitigen Blasensprung (egal ob mit oder ohne muttermundwirksamen Wehen), dann war es auf jeden Fall eine primäre Sectio, Indikation aus :icd: O30.x - O36.x, die evtl. Höhergruppierung erfolgt durch die Nebendiagnosen z. B. vorz. Blasensprung, Oligohydramnion, etc.
    Falls zuerst der vorzeitige Blasensrpung OHNE muttermundwirksame Wehen erfolgte und die Patientin erst dann den Wunsch nach einer Sectio äusserte, ist eine sekundäre Sectio zu verschlüsseln.

    Hallo Nike,

    die infekt-exazerbierte COPD wird 2005 im Gegensatz zu 2004 ohne die \"akute\" Infektion verschlüsselt.
    Jetzt kommt es drauf an, was Ihr Kodierprogramm bzw. Sie unter Monieren versteht... :d_gutefrage: Ist es nur ein Hinweis, daß Sie evtl. diagnostizierte Erreger erfassen sollten (so unser KR-Check) oder geht der Fall dann nicht über §301 weg, da ein Syntaxfehler vorliegt?

    Ebenfalls überschwemmt bzw. auf die nächste Welle wartend 8o