Beiträge von RAILWIL

    Guten Tag Alle,

    Es geht um die Veschlüsselung eines sehr aufwendigen OP-Eingriffes am Thorax.

    Diagnosen:

    1. Traumatische, eingeklemmte Lungenhernie 6. Rippe links bei
    2. Rippenserienfraktur links (5.-8. Rippe; nach Sturz aus ca. 5 m Höhe)
    3. Pneumothorax links

    Es erfolgte : VATS links, Rippenteilresektion 6. Rippe links, Lungenkeilresektion Lingula, Implantation eines Parietex-Netzes (9 cm rund),

    Der MDK ist der Meinung, dass der OPS 5-346.81 (Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung: durch alloplastisches Material) nicht zu kodieren und durch den OPS 5-346.60 (Plastische Rekonstruktion der Brustwand: Resektion am knöchernen Thorax mit Rekonstruktion: partielle Resektion, Rippe) zu ersetzen sei.

    Nun meine Frage: Die Implantation eines Netzes beim Leistenbruch oder wie in diesem Fall an der Thoraxwand erfolgt immer zum Schutz, nämlich zum Schutz vor einem Rezidiv der Hernie. Die Frage der Rekonstruktion der Leiste oder der Thoraxwand wird unterschiedlich interpretiert. Es gibt aber für den Thorax leider keine spezifische Codiermöglichkeit für die Versorgung eines solchen Problems (im Gegensatz zur Leiste). Der Begriff „Rekonstruktion“ bzw. „plastische Deckung“ ist nicht eindeutig, sodass unsere Netzimplantation da einfach rausfällt.

    So wie der MDK es verschlüsselt, ist die Netzimplantation völlig außen vor und wir bleiben auf den Kosten für diesen Teil der OP sitzen (ist der Löwenanteil der chirurgischen Materialkosten dieser OP). Der OPS 5-932 (Art des verwendeten Materials für Gewebeersatz und Gewebeverstärkung) hat ja keinen Bezugs-OPS und ist ohnehin nicht bepreist. Haben Sie einen Vorschlag wie man das ressourcengerechter codieren kann? Können Sie mir die helfen offizielle, die Codierung betreffende Definition der „Thoraxwandrekonstruktion“ zu finden?

    Ich hoffe auf Ihre Hilfe?(

    Hallo Willis,


    leider wurde die respiratorische Insuffizienz nicht im Entlassungsbericht oder in der Krankenakte erwähnt, ich habe leider nur die Überwachungsbögen mit den schlechten Sättigungswerten und der Sauerstoffgabe. Reicht das für eine Klage? :huh:

    Hallo Forum
    Ich hätte gerne eure Meinung

    Fall: Kind mit Bronchitis & Respiratorischer Insuffizienz (Sättigung 88%)
    Wir kodieren nach Empfehlung des Kodierleitfadens für Kinder u.Jugendmedizin( G-Kind)
    ND J96.0
    bei O2 Gabe über 4 STD um Sättigung über 92% zu halten.
    Laut MDK Gutachten ist die J96.0 nicht zu kodieren ist, da diese nicht im Entlassungsbericht erwähnt wurde und nicht durch pathologische Blutgasveränderung belegt wurde. (keine ärztliche Diagnose).
    Wir haben daraufhin widersprochen mit dem Hinweis auf den Kodierleitfaden und mit der Argumentation kontinuierlliche Sauerstoffgabe über 4 Stunden.
    Im 2. Gutachten argumentiert Der MDK damit, dass die Kodierleitfäden nicht Teil der allgemeinen Deutschen Kodierrichtlinien und damit auch nicht allgemein gültig sind. Keine BGA - keine resp. Insuffizienz belegt
    Laut unserem Kinderarzt soll dieser Fall nun in die Klage, hat jemand schon Erfahrung wie die Erfolgschancen sind?
    Ich hoffe auf Eure Erfahrung ;(

    Hallo liebes Forum,

    ich brauche dringend Hilfe zur Kodierung der Nebendiagnose O36.5.

    Die Kasse ist der Meinung, dass der Kode O36.5 Betreuung der Mutter wegen fetaler Wachstumsretardierung nicht zur verschlüsseln ist, da die Mutter nicht mehr betreut wurde, da das Kind schon 6 Stunden nach Aufnahme geboren wurde.

    Das Kind war bei der Geburt 2290 Gramm schwer und 47cm groß, die Mutter war in der 39 SSW.

    Ich hoffe auf eure Hilfe

    Danke :)