Beiträge von Huth

    Hallo Forum,

    der GKV-Spitzenverband hat mit Datum 5.2.2021 seine Festlegung über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Absatz 4 SGB V überarbeitet.

    Unter anderem wird für das Ergebnis bei den abgeschlossenen Prüfungen auf die 1. übermittelte KAIN mit MDK01, MDK02, MDK03 und MDK10 abgezielt . Eine versehentlich falsch übermittelte KAIN kann damit auch nach Korrektur nicht berücksichtigt werden, selbst wenn Sie im betrachteten Quartal erfolgt sein sollte.

    Hallo Forum,

    ich habe mich zuerst auch über diese Bedingung gewundert, kannte ich bisher auch nicht und nach meiner Recherche ist Sie doch schon ziemlich alt.

    Im Definitionshandbuch Band 1 im Kapitel 4.9 2. Absatz wird von Umleitungen gesprochen, die es seit Version 2015 bereits gibt. In Band 4 sind dann eine ganze Reihe von Umleitungen aufgeführt, unter anderem auch "Umleitung Eingriffe bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems" ab Seite 1069 im Buch, bzw. Seite 1079 der PDF.

    Hallo Forum,

    hatte diese Jahr auch mit diesem Problem zu tun, mussten ein Neugeborenes verlegen, hatten es 15h beatmet und auf unserer Kinderintensiv versorgt. Unserer Grouper hat hierfür die P60C mit BWR von 0,0 ermittelt. Wir nutzen ORBIS und in den hinterlegten DRG Katalogen ist neben den bekannten Spalten auch eine Zusatzspalte für die Mindestverweildauer von 24h vorhanden, die nur bei der P60C aktiv gesetzt ist. Die Mindestverweildauer ist ausschließlich aus der Bezeichnung zur DRG abzuleiten und für das Krankenhaus, in dem die Geburt stattfand, zu berücksichtigen. Das ist vom InEK im Dezember 2005 für das DRG-System 2006 auf Bitten von GKV und DKG klargestellt worden.

    Gruß

    Stephan Huth

    Moin Forum,

    die Einschränkung in Bezug auf die angezeigten Prüfaufträge der Krankenkassen mit Rechnungsdatum Quartal 1 2020 ist nur bei Anwendung der Eingrenzung der Prüfeingänge auf alle anderen Kennzahlen des MDK Reformgesetztes nachvollziehbar. Ob das die Kostenträger auch so sehen würde ich stark bezweifeln, da "Treu und Glaube" bei Kostenträgern eine völlig andere Intonation hat als Leistungsempfänger oder Leistungserbringer sehen und erwarten. Da der GKV Spitzenverband bis Mitte April zur Veröffentlichung der Rechnungseingänge im Quartal 3 2019 eine völlig andere Auffassung hatte als mit seiner Veröffentlichung zum 17.4.2020 kundgetan hat, lässt das weitere Vorgehen in den nachfolgenden Kennzahlen nichts Gutes erwarten. Es wird weiterhin viel Geld außerhalb der Patientenversorgung versenkt für Abrechnungsstreitigkeiten.

    Hallo,

    da die Zuzahlung durch das KHRG auf das Kranknenhaus übertragen wurde, stellt sich für mich folgnede Frage:

    KK lässt VWD durch MDK prüfen. Gutachten kommt zu dem Schluß das VWD um 2 Tage gekürzt werden kann. VWD nach MDK aber weiterhin über der uGVD. Ist in diesem Fall gegnüber der KK die Zuzahlung zu kürzen und eine Nachtragsrechnung um die gekürzten Zuzahlungstage zu erstellen, natürlich neben den 300 € MDK Pauschale ?

    MfG

    Hallo Herr Heller,

    ich habe vor einiger Zeit in einem Krankenhaus gearbeitet in dem der MCAP bei Produkteinführung auch angeschafft wurde. Die Ergebnisse des MCAP waren für eien Controlling damals nicht zu gebrauchen und haben eine Reihe von Supportanfragen gestellt. Da ich seit 1 1/2 Jahren keinen direkten Zugang mehr zu MCAP habe, kann ich die bisher geleisteten Weiterentwicklungen nicht beurteilen. Aber aus der Erstinstalltion und einigenUpdates wieß ich, daß man manchmal den Chronoserver für den MCAP Datensatz aktualisieren muß. Versuchen Sie doch mal das einmalige Chronoserverkommando zu aktualisieren und erneuern so alle bisherigen MCVAP Datensätze. Wahrscheinlich wurden die Änderungen aus MDKM nicht in den MCAP-Datensatz übernommen!

    MfG

    Hallo Systemlernender,

    Bei der Fragestellung muß man zwischen zwei Verteilungen unterscheiden.

    1. In Deutschland sind rund 74 Mio Menschen in der GKV versichert. Bezogen auf die KK kann man damit den Versichertenanteil ermitteln.

    2. Nicht alle 74 Mio Versicherten haben jährlich einen oder mehrere Krankenhausaufenthalte. Aus den den rund 17 Mio KH-Fällen kann man eine Kostenträgerverteilung erstellen.

    Die Werte aus 1 und 2 müssen, wie Sie ja bereits festgestellt haben, nicht deckungsgleich sein. Das liegt an der unterschiedlichen Grundgesamtheit.

    MfG

    Hallo rogerrabbit,

    Die Spezifikation 8.0 greift auf alle Aufnahmen 2005, also vom 1.1.2005 bis 31.12.2005 zurück. Zusätzlich müssen alle Fälle bis 31.1.2006 entlassen sein. Damit werden die Überlieger 2005/2006 nach Spezifikation 8.0 dokumentiert, sofern eine Entlassung bis 31.1.2006 stattgefunden hat. Entlassungen ab dem 1.2.2006 bei Aufnahme in 2005 sind nicht dokumentatiosnpflichtig.

    MfG

    Hallo Findus,

    die operative Vakuumversiegelung ist jedes mal zu kodieren. Die Dauer der Versiegelung ist gemäß DIMDI Hinweis zu 8-190 und DKR P012 nur einmal zu kodieren. Die operative Entfernung wird gemäß Hinweisen aus 5-916.a verschlüsselt.

    => Sie haben einmal den zeitlich passenden Kode aus 8-190.1_ zu kodieren. Dieser Kode steht für die kumulierte Behandlungsdauer mit VAC, er schließt alle nicht operativen Anlagen/Wechsel/Entferneungen mit ein. Zusätzlich haben Sie x Kodes aus 5-916.a für x Anlagen/Wechsel unter OP-Bedingungen und die entsprechenden operativen Entfernungen.

    MfG