Hallo Forum,
meines Wissens werden bei einer Fallzusammenführung die Entlassdiagnosen des 1. Aufenthaltes storniert über die 301-Meldung, d.h. eine Korrektur oder Löschung ist gar nicht notwendig!
Unser Softwarehersteller GWI hat aber uns auch noch nicht zeigen können wie eine Zusammenführung im System aussieht. Meiner Meinung nach sind beide Aufenthalte als einzelne Fachabteilungsaufenthalte im System abzubilden und aus deisen eine gemeinsame Entlassdiagnose zu kodieren. Ob dabei für die Groupierung eine neu Überfallnummer für beide oder mehrere Aufenthalte gebildet wird und die ursprünglichen unberührt bleiben kann ich leider noch nicht sagen, da GWI das noch nicht umgesetzt hat, geschweige denn uns Anwendern kommuniziert hat welchen Lösungsweg sie verfolgen!
MfG
--
Stephan Huth
Städtisches Klinikum Dessau
Abteilung Medizin-Controlling