Beiträge von docwilke

    Hallo Herr Bücker,

    wir fragen derzeit alle unsere Kliniken ab und bitten den jeweiligen Chefarzt, uns zu sagen wie oft er welches ZE zu erbringen gedenkt.

    Dann ermitteln wir aus unserer Materialwirtschaft den sog. "gleitenden Durchschnittspreis" für das Material.

    Gleichzeitig teilen uns die Kliniken mit, ob mit der Erbringung des ZE ein vermehrter Personalaufwand einhergeht.

    Das ganze kalkulieren wir dann pro ZE.

    Die Summe aller ZE ziehen wir selbstverständlich von unserem DRG - Budget ab.

    Dann sind wir gespannt, was die Kassen dazu sagen werden :rotate:
    Leider haben wir derzeit auch noch keine Vergleichszahlen zu den ZE und wissen also vor den Budgetverhandlungen nicht, was andere verlangen, wir werden uns natürlich ein bissl schlau machen.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Ziebart,

    die Sachverhalte sind in der neuen und in der alten Verordnung gleich, nur die Formulierung ist anders.

    Wenn Mutter und Kind gesund und gemeinsam das KH verlassen, gibt es eine Rechnung, wo DRG der Mutter und DRG des Kindes draufstehen.

    Ist das Kind im KH behandlungsbedürftig, wird eine extra Rechnung gestellt (im alten System das "kranke Neugeborene").

    es war schon immer so, dass dann natürlich irgendwann ein Versicherungsverhältnis für das Kind zustande kommt.
    Im Zweifelsfall muss man mit der Versicherung der Mutter Kontakt aufnehmen.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Kilian,

    wir gehen unsere OPs nach der Liste der ambulanten Eingriffe durch und unsere Chefärzte schätzen dann aufgrund weiterer Parameter (Alter, PCCL, usw.) den Anteil ambulant erbringbarer Leistungen.
    Insgesamt sind das bei uns nur wenige, weil wir als Akuthaus (>50% Notfälle) der Maximalversorgung nicht viele Substitutionspotentiale haben, ich rechne mit max. 2% der chirurgischen Fälle.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    Diabetes-Schulung ist eine Leistung die unsere Kassen eigentlich als ambulant oder maximal teilstationär betrachten und kommt daher für DRG - Abrechnung eh nicht in Frage. :no:
    Dieses Jahr rechnen wir zwar die teilstationären Patienten auch mit DRG ab, leider hat der Gesetzgeber für nächstes Jahr tatsächlich etwas anderes ausgeknobelt.
    Derzeit kodieren wir allerdings schon den Diabetes als HD.:rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    Herr Schaffert hat - als Chirurg notabene - den Nagel auf den Kopf getroffen.
    Wir haben bei uns eine sehr große Diabetes Abteilung und unser Chef ist auch noch Präsident einer internationalen Geselschaft.

    Er sagt sinngemäß das gleiche wie Hr. Schaffert und ich denke, da kann sich der MDK sicher auch anschliessen.

    Schliesslich sollte immer auch das GKV - Prinzip gelten :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    P.S.: GKV heisst in Abwandlung des weiter oben gesagten: Geunder Klinischer Verstand.

    Sehr geehrter Herr Brenk,

    mit dem neuesten Patch für IS-H haben wir ein Kennzeichen bekommen, das nach den derzeitigen Regeln (innerhalb oGvD) prüft und jedem! Fall die Aufnahmeart "97" verpasst, ungefragt und ohne Möglichkeit der Unterdrückung :no:

    Man muss dann im DRG - Arbeitsplatz manuell entscheiden, ob Komplikation oder nicht und entweder Aufnahmeart "07 = Wiederkehrer" oder "01 = neuer Fall" vergeben.

    Wenn bei Entlassung feststeht, es war ein wiederkehrer muss eine - derzeit leider sehr komplizierte - Fallzusammenführung gemacht werden.

    Wie die SAP die Regeln für nächstes Jahr abbildet (oGvD, 30Tage, usw.) wissen wir auch noch nicht :rotate:

    Wir werden also aggressiv zuwarten

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin:

    Zitat


    Original von A. Sander:
    Erster Eindruck: Reduktion der Fallzahl um knapp 10 %, Reduktion des CM um ca. 5 %. Bedarf sicher noch der sehr genauen Analyse, trotzdem:

    Traurige Grüße aus DU, trotz des wieder schönen Wetters

    Hallo Herr Sanders,

    das erscheint mir eine ungewöhnlich hohe Zahl!
    Nach unseren Vorab - Berechnungen (ohne Grouper) kommen wir auf 0,8 - 1,2%, je nach In- und Exklusiva (wir hatten noch nicht die endgültige Liste). :rotate:

    Haben Sie ggf. Besonderheiten in Ihrem Leistungsspektrum (viel Orthopädie mit Vorabdiagnostik, große Lungenheilkunde, sehr wenig Onkologie)? :roll:

    Was ich von Expertenberechnungen im Rahmen der Vorbereitung der KFPV so kenne wurden dort auch 1-3% für realistisch gehalten. :kangoo:

    Bin auf jeden Fall gespannt, wie sich das weiter entwickelt, unser Hersteller hat leider den Grouper nocht nicht geliefert. :no:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Guten Morgen allerseits,

    ich freue mich, dass Sie - Hr. Schmitt - meinen Vorschlag unterstützen :rotate:

    Einen derartigen Vorschlag habe ich auch letzte Woche "auf den letzten Drücker" beim BMGS eingereicht. Ob er Gehör findet, können wir alle aber erst in der endgültigen KFPV lesen, die übrigens wahrscheinlich am 06.10. im Netz sein wird.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Stefan,

    bin zwar nicht von der Kasse, aber wir rechnen seit Januar DRGs ab und ich kenn' mich mit der KFPV ein bisschen aus (Mitwirkender) :3

    Leider, leider stimmt Ihre Feststellung nicht. :no:
    Für 2003 gilt §8 Abs.5 KHEntgG, ab 01.07. die Änderungen des FPÄndG.

    Falls ein Patient wegen Komplikation wieder aufgenommen, ist es völlig gleichgültig, welche DRG im zweiten Aufenthalt erreicht wird, es darf keine neue abgerechnet werden. Maximal Zuschläge für oGvD - Überschreitung (auf Basis der ersten DRG).

    Nebenbei bemerkt: Vorgesehen ist hier, natürlich nur "echte" Anwesenheitstage (=Belegungstage i.S. d.Gesetzgebers) für die Ermittlung der oGvD heranzuziehen, wenn jemand ernsthaft glaubt, die Tage zu hause könnte man mitzählen, dem wünsche ich viel Spass mit dem MDK :mdk:

    Spannend ist allerdings die Frage, wann ist es eine Komplikation?
    Was ist Komplikation überhaupt?

    Gerade wegen dieser Frage und v.a. wegen einem z.T. enormen Wildwuchs (manche Ersatzkassen reklamieren jede WA innerhalb der oGvD als Komplikation) :rolleyes: haben wir beim Re-Design der KFPV größten Wert auf einheitliche Betrachtung gelegt.

    1.) Alle WA innerhalb der oGvD (ausser den ausgenommen Fächern) werden zusammengeführt, wenn sie in die gleiche BasisDRG fallen. Falls neue Nebendiagnosen hinzukommen darf ggf. neu eingestuft werden.

    für die oGVD gilt: zur Bestimmung, ob WA vorliegt oGVD 1.Fall
    zur Bestimmung, ob Zuschläge in Anspruch genommen werden können gilt die oGVD der DRG des 2.Falles.

    2.) unbenommen davon,, kann die Kasse natürlich bei verschiedenen DRGs noch den Verdacht der Komplikation äußern, wir gehen davon aus, dass diese Rückfragen aber seltener werden :roll:

    So, hoffentlich ist alles klar. :rotate:

    Ansonsten stehe ich für Fragen immer gerne zur Verfügung

    Gruss aus München (sonnig, weil ich heute auf die Wies'n geh :drink: )
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo zusammen,

    ich schliesse mich Hr. Winter's Theorie an, denn wir hatten auch schon einige solche Fälle X(

    Die Begründungen variieren, meist aber "Aufenthalt erscheint bei dieser ERkrankung zu lange, bitte einen Tag kürzen".

    Allerdings sind das bei uns i.d.R. Patienten, die bei
    1.Tag Abschlag = 2
    z.B. dann 3 Tage da waren. Is klar, wenn wir einen Tag streichen würden, gäbe es Abschlag. ?(

    Aber wir sind da hart wie Sanella :-p

    Wir haben auch schon ein paarmal MDK-Gutachten widersprochen und uns dann meist doch mit der Kasse auf dem kleinen Dienstweg geeinigt.

    Bin gespannt, wann die ersten Klagen wegen ND-Kodierung oder "Verweildauer" laufen und was da rauskommt, das wird ja dann richtungsweisend sein. :vertrag:
    In Deutschland braucht man anscheinend immer erst ein Gerichtsurteil, um manches zu klären, was einem ansonsten der GMV sagen würde :no:

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr/Frau Nikolai,

    nachdem die Regelung ja erst ab Anfang Oktober "offiziell" wird, haben wir hier noch keinen Ablauf festgelegt.

    Wir beschäftigen uns derzeit mit drei Themenblöcken im Bereich Wiederkehrer:

    1.) Budgeterstellung/korrekte Fallzählung:
    Das machen wir über eine offline Datenbank

    2.) Erkennung ab 2004
    Diese Aufgabe werden die Aufnahmekräfte übernehmen

    3.) Problem der Kennzeichnung in SAP
    Um die Patienten zu erkennen, brauchen sie ein Wiederkehrer
    Kennzeichen, das ist in unserer neuesten Softwareversion jetzt
    angeblich drin, wie komfortabel sich das im Arbeitsablauf
    nutzen lässt, wissen wir noch nicht, wir haben die Version erst
    4 Tage online.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin: