Beiträge von docwilke

    Zitat


    Original von Schmitt:
    zweifelhaft ist, ob die Wiederkehrerkennzeichnung auch im Falle der Komplikation eine Rolle spielt. Aber es heißt ja: Die Absätze 1 und 2 gehen vor. Und eben nicht: Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 gehen vor.

    Deshalb meine (vielleicht zu?) kühne Behauptung: Auch bei Wiederaufnahme innerhalb der oGVD wegen einer Komplikation ist die Kennzeichnung der zweiten DRG als Wiederaufnahmepauschale relevant.

    Tummeln sich denn hier wirklich keine Juristen?!?

    Hallo liebe Diskuttanten,

    ich habe bereits bei den - schier endlosen - Diskussionen im BMGS zu §2 (8 Sitzungen mit je 10 Experten) immer wieder schüchtern betont, dass wir grossen Wert auf verständliche Formulierungen legen sollten. Dennoch bitte ich um Verständnis, dass Verordnungen nunmal ein bißchen im Juristendeutsch abgefasst sind. Das müssen die Leute im BMGS - übrigens grosses Dankeschön dorthin, das war echt kein kleines Stück Arbeit! - halt so machen.

    Nun aber die - hoffentliche - Klarstellung zu diesem Punkt der Diskussion: :rolleyes:

    Die Formulierung ...Absatz 1 und 2 ... gehen vor ist deswegen nötig, weil in diesen beiden Absätzen jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Fallpauschalen (siehe Katalog Spalte 13) von der Regelung ausgenommen sind.

    Somit sind z.B. Komplikationen einer Tumorbehandlung oder zweizeitige Diagnostik und OP eines Karzinoms auch innerhalb der oGvD von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen.
    Es wäre schlichtweg nicht zumutbar bei einer lebenswichtigen OP aus Abrechnungsgründen eine Zwangswartezeit einlegen zu müssen.

    Darüber hinaus wäre ich mit Modellrechnungen aller Art zurückhaltend bis nach den Anhörungen und der Schlussabstimmung, denn wir wissen noch nicht, ob das alles so auch am 03.10. in der unterschriebenen Verordnung stehen wird.

    Gruss aus München (noch sonnig, trotz Referentenentwurf :rotate: )

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Krause-Wichmann,

    willkommen im Club der Optionsleidenden!

    Derartige Anfragen erreichen uns auch ständig. Wir haben ja in München schon mal darüber gesprochen.

    Wir haben folgendes Vorgehen (mit unserem Justitiar abgestimmt).

    Aus unserer Sicht erlaubt der Landesvertrag nach §112 schon Erläuterungen zur Kodierung. Unser Anwalt dürckte sich in etwa so aus: Die Stellungnahme des Krankenhaus kommt einer textuellen Erläuterung der Kodierung gleich, die mit den §301 - Daten geliefert wurden. :vertrag:

    Soweit der Anwalt.
    Wir gehen folgendermassen vor:

    1.) Bei Eintreffen Rückfrage --> Prüfung durch unser MedControlling
    Falls wir glauben recht zu haben, Stellungnahme im Stil von:
    ...die Nebendiagnose XYZ wurde unserer Auffassung nach zu Recht
    kodiert, da diagnostischer/therapeutischer/pflegerischer (je
    nachdem was zutrifft) Aufwand verursacht wurde. Wir sehen daher
    keine Veranlassung, die Rechnung zu korrigieren und bitten um
    fristgerechte Bezahlung.
    Sollten Sie sich unserer Auffassung nicht anschliessen, bitten
    wir Sie zur Klärung des Sachverhaltes den MDK einzuschalten..

    Für die Bearbeitung aller Rückfragen haben wir ein Tool in SAP
    zusammengeschraubt, das uns hilft, die Übersicht zu
    behalten. ;D

    2.) Wenn die Kasse dann zahlt, gut. Wenn nicht kommt in der Regel ein
    MDK Gutachten, dass wir dann wieder prüfen, denn auch da können
    wir nicht immer zustimmen. :mdk:

    3.) Wenn wir auch dem MDK nicht zustimmen können, Versuch der Klärung
    mit den Kollegen vom MDK. :rolleyes:

    4.) Wenn alles nix nützt (ich habe gerade ein paar Fälle, zum Glück
    wenige :rotate: ), Brief an Kasse, dass und warum wir dem MDK
    widersprechen und nachdem es ja noch keinen Schlichtungsausschuss
    gibt, Androhung der Klage beim Sozialgericht. :vertrag:

    Jaaaa, sie haben Recht mit dem was Sie jetzt bestimmt denken:
    Das ist eine Schweinearbeit :(

    Andererseits weigern wir uns kategorisch, dass Sachbearbeiter bei Kassen über die Notwendigkeit oder Richtigkeit medizinischer Dokumentation entscheiden. :no:

    Mit zwei Kassen haben wir einen guten Dialog und die haben auch ärztliche Berater, mit denen wir dann telefonieren und das was im Rahmen der Klärung ohne :mdk: möglich ist diskutieren. Das ist sozusagen der kurze Dienstweg.

    Wenn Sie weitere Infos brauchen, rufen Sie mich einfach an, meine Nummer haben Sie ja.

    Gruss aus München (immer noch sonnig)
    Michael Wilke :smokin:

    Zitat


    Original von Blaschke:
    Eigenartig... Warum haben die Kollegen denn den Tumor zweimal verschlüsselt?
    Die "Histologie" eines Tumors wird nicht zusätzlich verschlüsselt (im Gegensatz zu den "Erregern" aus B95-B97), sondern ist entweder Bestandteil des ICD-Codes (z. B. Melanom C43.- oder die follikulären non-Hodgkin-Lymphome C82.-) oder für die Codierung irrelevant (z. B. Bronchialkarzinom, egal welcher Typ).

    Ist mir unklar, wie der MDK auf diese absurde Idee kommt. Gibt es dazu nähere Begründungen?

    Hallo Herr Blaschke,

    ich fand es auch eigenartig, aber die Kollegen wollten es besonders gut machen :rotate:

    Aber wie dem auch sei, danke für den Hinweis auf die Histologie, steht das im ICD oder DKR irgendwo zitierfähig?

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Sanders,

    wenn Sie mich nach meiner persönlichen Meinung bzgl. der Volatilität der Klassifikation fragen, würde ich fachlich sagen, dass sie eigentlich nicht sehr gross sein dürfte.

    Die genannten Punkte (>800 DRGs, Anhörung der Fachgesellschaft) führen aber zu nicht einschätzbaren politischen Änderungspotentialen. Ganz zu schweigen von den Effekten, die Änderungen an den Abrechnungsregeln hätten.

    Zu Ihrer anderen Frage werden Sie mir - hoffentlich - nachsehen, dass ich als Mitglied der Expertenkommission vom BMGS aus zu einem hohen Grad an Vertraulichkeit verpflichtet bin und Ihnen deshalb - obwohl ich so meine Verdachstmomente habe - die Antwort darauf schuldig bleibe. Schliesslich sind wir in einem öffentlichen Forum! :rotate:

    Aber weg von der Politik und den Lobbyisten.
    Der einzige Weg jetzt schon etwas zu tun sind qualitative Analysen, bei denen Sie z.B. für Ihre TOP50 BasisDRGs eine Art Überleitung erstellen, anhand geänderter Diagnosen oder PCCL Zuordnungen und sich so ein erstes Bild verschaffen könnten.

    Generell sollten Sie aber ggf. auch die strategische Überlegung anstellen, ob für Ihr Haus eine Verhandlung noch in 2003 anzustreben ist. Es kann durchaus Faktoren geben, die eine Verhandlung in 2004 sinnvoll machen. Meine Telefonnumer steht im Internet: http://www.drgcc.de

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo liebes Forum,

    wir dachten immer, wir können kodieren !:)

    Jetzt sind wir aber selber ratlos.
    Deshalb hoffen wir auf Hilfe bei folgendem Fall:

    Ein Mädchen (5 Jahre) kommt mit V.a. auf Appendizitis in's Krankenhaus und wird operiert. Grund Ihrer Beschwerden ist aber ein blutendes, zerfallendes Meckel'sches Divertikel.
    Bei der Histologie ergibt sich ein Karzinom.
    Wir stellen die Indikation zur Reoperation und entfernen einen Teil des Ileums sowie des Omentum major.
    Die abschließende Histologie ergibt ein Fibrosarkom, das unsere Kollegen als C49.9 geschlüsselt haben.

    Folgende Kodierung haben wir bei der Kasse abgeliefert (sicher falsch gewesen):
    HD K57.20
    ND K37
    ND K63.1
    ND C17.3
    ND R10
    ND K65.9
    ND K92.2
    ND C49.9

    und die entsprechenden OPssse für die Eingriffe plus CT und Portimplantation.

    Unsere HD ergab DRG G02A Grosse Eingriffe am Darm mit CW 4,1200

    Der MDK ist der Ansicht, wir hätten C49.9 kodieren müssen.

    Das ergäbe aber (wegen der geringen Spezifität des Kodes) eine FehlerDRG 901Z, CW 1,605

    Selbstverständlich war die "Divertikulose" im Original ein Missgriff, wir würden aber dafür plädieren, dass C17.3 die HD darstellt, da das Mädchen wegen eines zerfallenden Tumors des Dünndarms operiert wurde und die Tatsache, dass es sich um ein Fibrosarkom handelt, den Grund für die stationäre Aufnahme nicht wesentlich beeinflusst.
    Ausserdem fänden wir es geradezu grotesk, wenn man die DKR so auslegen müsste, dass man zur FehlerDRG gezwungen wird. Das ist ja nicht gerade der "Klassiker", wo der Patient mit Fraktur einen Herzinfarkt erleidet und dafür sind die FehlerDRGs ja gemacht.

    Was meint Ihr dazu?

    Gibt es ggf. Alternativen, die wir übersehen haben.

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin:

    Zitat


    Original von A. Sander:
    Es mag sein, daß wir es noch mit einer Veränderung im einen oder anderen CW zu tun bekommen werden, allerdings werden die Änderungen diskret sein.

    Hallo Herr Sander,

    zufällig bin ich Mitglied in der Expertenkommission, die das BMGS berät und habe an der KFPV 2004 mitgewirkt.

    Aufgrund unserer sehr kontroversen Diskussionen, die zum jetzigen Entwurf geführt haben und der Tatsache, dass am 16./17.09. die Fachgesellschaften, Verbände, Gemeinden, ... gehört werden sowie der Aussicht, danach nochmal eine Expertenrunde zu machen, teile ich Ihre o.g. Ansicht keinesfalls! :rolleyes:

    Auch bzgl. des Katalogs ist m.E. das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn dort gibt es einigen Diskussionsbedarf, nicht zuletzt die - zwar hirnrissige aber bestehende - Vereinbarung, nur 800 DRGs mit max. drei Unterteilungen zuzulassen.

    Änderungen in der KFPV und im Katalog tragen andererseits wechselseitig dazu bei, dass Ihre Modellrechnungen allenfalls eine Tendenzaussage erlauben werden und das geht auch ohne Grouper.
    Allein die WA - Regelung kann zwischen 0,5 - 2% Ihrer Fälle betreffen.

    Das BMGS hat sich als Veröffentlichungstermin den 02. oder 03. Oktober gesetzt und ich bin mir sehr sicher, dass es dann - von welchem Hersteller auch immer - ab Mitte/Ende Oktober Grouper gibt.

    Alle vorherigen Auswertungen hielte ich für spekulativ.

    Außerdem sind wir das doch gewohnt, dass zwischen Weihnachten und Neujahr alles DV-technische im Krankenhaus umgestellt wird :rotate:

    Gruss aus dem sonnigen München
    Michael Wilke :smokin:

    Zitat


    Original von Rembs:
    Ritterspiele der Moderne

    Schwarze Listen - schwarze Ritter
    bei der Krankenkasse?


    Oder

    Ist es das gute Recht eines jeden, der leidet, gewissermaßen wie ein Kreuzritter in die Lounge der Kasse zu treten und die „Herausgabe“ der Liste zu fordern??

    Hallo Herr Rembs,

    manchmal geht mir beim alltäglichen Wahnsinn des Optionsmodells die Sprache durch. :teufel:
    Damit Sie das bitte nicht falsch verstehen: Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass sich in den Krankenhäusern etwas ändern muss und bestimmte Leistungen ggf. auch zukünftig anderen Versorgungsformen zugeführt werden müssen.
    Dennoch bin ich ein grosser Freund des partnerschaftlichen Dialogs, den wir mit zwei Kassen bei uns auch sehr gut führen.
    In diesem Sinne fände ich es einfach gut, wenn wir als Haus auch eine Chance kriegten, das was die Kassen für überflüssig halten zumindest bei uns schon mal zu prüfen, um dann in den Verhandlungen auch wirklich verhandeln zu können und nicht mit Auswertungen konfrontiert zu werden, die wir nicht bewerten können.

    Deshalb also mein - hoffentliche verständlicher Wunsch - diese Liste mal zu bekommen und analysieren zu können.

    Gruss aus München (heute sonnig)
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr/Frau Heymann,

    eine Liste habe ich leider nicht - wäre auch bei regionalen Preisunterschieden nicht sinnvoll. :(

    Aber vielleicht hat Ihre MAWI einen sogenannten gleitenden Durchschnittspreis für die jeweiligen Produkte. ?(

    Außerdem soll man nicht die Arbeit anderer Leute machen, wenn vermeidbar. Der Einkauf muss Ihnen sonst halt eine Komplettpreisliste aller Implantate liefern (das hat er bestimmt) und Sie rechnen den Durchschnittspreis selber aus.

    Hoffentlich helfen meine Ideen Ihnen weiter

    Gruss (derzeit aus Leipzig)

    Michael Wilke :smokin:

    Guten Abend Herr Wolkenstein,

    Zitat


    Original von wolkenstein:
    Ich würde Ihnen gerne zu helfen versuchen, aber ich glaube, dass man dazu ein paar Informationen mehr zu Ihrer Institution und / oder deren Aufgaben benötigen würde.

    Ich glaube der Kollege "DRG - Checker" arbeitet bei einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse. Die erhalten nämlich alle Infos von uns Krankenhäusern (oder in seinem Fall manchmal wohl auch nicht) ohne so lästige Umwege wie den MDK. :jay:

    Wie dem auch sei, lieber Kollege DRG - Checker,

    ich finde es bemerkenswert, wie viel Mühe Sie sich bei der Rechnungsprüfug geben und kann Ihren Wunsch nach mehr Information gut verstehen, warum die Häuser trotz der hohen Summen die auf dem Spiel stehen nicht liefern frage ich mich auch. ?(

    Dennoch: Selbst wenn Sie als Unfallkasse (stimmt das?) nicht den gleichen Bestimmungen wie gesetzliche Krankenkassen unterliegen, sind Sie wohl doch auch, wie letztes Jahr vom BSG festgelegt, zunächst zur Zahlung verpflichtet, da Sie ja annehmen müssen, das Krankenhaus rechnet korrekt ab, Sie unterstellen uns doch nichts böses, oder? :rotate:

    Ich würde Ihnen empfehlen, zur Beschleunigung der Kommunikation den jeweiligen Chefarzt im Krankenhaus anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass Sie ohne aussagekräftige Unterlagen den Betrag von XXTausend Euro (wieviel auch immer) - am besten rot, fettgedruckt - nur unter Vorbehalt, respektive (je nach Ihrer Rechtslage, die ich nicht genau kenne) gar nicht bezahlen werden.

    Schauen Sie mal was passiert :roll:

    Gruss aus München

    Michael Wilke :smokin: