Beiträge von docwilke

    Hallo liebes Forum,

    ich muss es wieder mal sagen, dies ist echt ein unerschöpflicher Quell - nicht immer der Freude - aber der Informationen. Gestern habe ich das Thema G-AEP mit einem Kollegen aus Berlin diskutiert, schon finde ich heute ein Dokument dazu!

    MyDRG - weiter so :rotate:

    Nun zu einem unangenehmen Thema:
    Bei einigen Recherchen zur Fehlebelegung habe ich gehört, dass die Kostenträger eine "schwarze Liste" mit Diagnosen haben, die als Hauptdiagnose und vielleicht auch noch kurzem Klinikaufenthalt als TOP - Kandidaten für Fehlbelegung gehandelt werden :vertrag:

    Nun bin ich weit davon entfernt, alles zu glauben was man so hört, falls es eine solche Liste gibt (manche Kodierwerkzeuge zeigen da kleine rote Fragezeichen an :jay: ), wäre es doch im Sinne der "gleich langen Spieße" mal toll, die eigenen Kurzlieger damit abzugleichen. :-p

    Wahrscheinlich wird uns dann gleich schlecht, dennoch wissen sollte man's denke ich doch.

    Hat vielleicht irgendein Forumsmitglied diese Liste, womöglich als Exceldatei, das wäre toll ?? :icd:

    Ich bin schon sehr gespannt

    Gruss aus München (Wetter seh' ich nicht mehr, ist schon wieder dunkel vor meinem Bürofenster)
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Nast,

    Sachen gibt's!
    Ein derartiges Ansinnen ist an uns noch nicht herangetragen worden und ich wäre auch gespannt, wie ein MDK-Gutachter dies sieht. Die präoperative Vorbereitung bei ansonsten gesunden Patientinnen kann natürlich vorstationär gemacht werden, es gibt aber genauso oft gute Gründe für eine stationäre Aufnahme.

    Wir haben derzeit das Problem, dass in einer Abteilung die PAtienten ausreichend lange vor Aufnahme vorstationär untersucht werden und dann vorstationär & DRG abgerechnet werden, das gefällt den Kassen auch wieder nicht. ?(

    In Ihrem Fall hieße das aber ja, dass der sogenannte vorstationäre
    Tag dann NICHT abgerechnet werden dürfte, weil es ja innerhalb der 5 Tagefrist vor Aufnahme ist. :-p

    Da kann man nur noch den Kopf schütteln. Wenn wir auf dieser Ebene diskutieren müssen, dann viel Spass ab 01.01.2004.

    Zusammenfassend denke ich, falls Sie aus Ihrer Doku heraus einen Grund für die Aufnahme haben, schreiben Sie doch einen Kurzbericht, dazu kenne ich keine Gesetzeslage, die eine Aufnahme am OP-Tag jetzt schon zwingend vorschreibt. Lassen Sie das auf jeden Fall nicht auf sich sitzen. :kong:

    Gruss aus München
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo zusammen,

    das wird ja immer bunter!
    Ich werde mir jetzt auch die Begriffe: DRG, Medizincontrolling und was so dazu gehört schützen lassen, dann müssen alle Firmen, die das verwenden eben in Zukunft eine Genehmigung von mir einholen!!

    Ausserdem darf ich den geschätzten Herrn der Fa. B hier korrigieren:

    Kein Arzt, der den Begriff Klinischer Behandlungspfad(R) verwendet, muss sich das von der Firma genehmigen lassen, er muss lediglich in der Fußnote seiner Veröffentlichung darauf hinweisen, dass der Begriff "eingetragenes Warenzeichen ..." ist.

    Wenn das aber mit dem Merkenschutz so weitergeht, werden unsere Artikel in Zukunft sehr kurz und die Hinweise auf geschützte Marken einen ganz neuen Raum einnehmen :vertrag:

    Gerade im Zusammenhang der - wie sag ich's jetzt? - leitlinienorientierten, standardisierten Beschreibung und Behandlung von Patienten im Krankenhaus, halte ich auch eine größtmögliche Offenheit für das beste, wenn schon nicht Open Source, dann wenigstens Open Mind!!, denn nur über den Austausch mit anderen lernen wir dazu :jay:

    Also - weiter so myDRG! (ist das eigentlich schon geschützt?) :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von KKDRGSB:
    Dies wird zur Zeit in in den Gremien besprochen und es soll für den 01.01.2004 hier eine entsprechende Änderung der Abrechnungsbestimmungen kommen.

    Zufällig bin ich Mitglied in dem Gremium, das sich mit diesen Fragen befasst und ich kann Sie beruhigen.

    Gerade dieses Thema wird eindeutig geregelt werden.

    Wie darf ich aus Vertraulichkeitsgründen nicht sagen, aber Sie alle können es ab Mitte August im Referentenentwurf der neuen KFPV 2004 nachlesen.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo ToKo,

    wenn Sie einen Patienten nachstationär behandeln, zählen die Tage der Behandlung ja ebenfalls zur Verweildauer und falls Sie dann die oGvD überschreiten, können Sie ja sogar noch Zuschläge erhalten!

    Deswegen sollten Sie die Untersuchung unbedingt kodieren, aber die Rechnung noch nicht schreiben, v.a. wenn sich sogar manchmal noch die HD ändert.
    Auch die Addition der Tage auf die VwD macht es m.E. notwendig, die Rechnung erst nach Abschluss der Behandlung zu schreiben.

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Forum,

    tolle Idee, ein extra Forum für konkrete Abrechnungsfragen einzurichten. Dickes Lob für Sommerhäuser, Selter und Co.! :rotate:

    Ich starte gleich mit einer Frage, an der sich (hoffentlich) die Geister reiben werden.

    Wir erhalten schuhkartonweise Post von den Krankenkassen mit Briefen, die in etwa alle so lauten:

    Notwendigkeit der stationären Krankenhausbehandlung nicht erkennbar. Bitte senden sie uns eine ärztliche Stellungnahme gemäß §39 KHG.

    Soweit so schlecht.
    Nun habe ich zwei Fragen:
    Nachdem ich nicht so gut lesen kann (Brillenträger) :rolleyes: habe ich im §39 garnix über Stellungnahmen gefunden, nur dass wir im Krankenhaus die Notwendigkeit der stationären und teilstationären Behandlung zu prüfen hätten.
    Also was sollen wir schicken?

    Etwas erhellender ist da unsere Landesvereinbarung (Bayern), die uns nötigt der Krankenkasse auf Anfrage einen Kurzbericht des Krankenhauses zukommen zu lassen. Notabene! Der Begriff ärztlich wird wohlweislich vermieden, da es - auch in Bayern - immer noch der Job des MDK ist, ärztliche Unterlagen zu prüfen.
    Wir schicken daher nur einen ausdruck unseres DRG-Arbeitsplatzes, da manchmal nicht alle Diagnosen und Prozeduren bei den Kassen ankommen.

    Ein weiterer Brieftext, den wir sehr lieben:
    Im vorliegenden Fall halten wir ICD XXXX als gerechtfertigt, die HD zu sein und ICD XXXX erscheint uns eine nicht relevante Nebendiagnose .

    Jetzt bin ich völlig verwirrt! :no:
    Ich dachte, sowas diskutieren wir eigentlich auch mit dem MDK :mdk:

    Wer von euch macht ähnliche Erfahrungen, will sagen, stellt ein zunehmendes "Verschwimmen" der Zuständigkeiten von Kassen und MDK fest und hat ggf. auch schon Erfahrung wie man damit optimal umgeht.

    Wir verhalten uns i.d.R. konziliant und prüfen jede Anfrage der Krankenkasse auf Stichhaltigkeit.
    - Wenn die Kasse recht hat, ändern wir die Rechnung :jay:
    - Ansonsten weisen wir höflich aber bestimmt darauf hin, dass wir nach sorgfältiger Prüfung keine Fehler in der Dokumentation feststellen konnten und um zügige Begleichung der Rechnung bitten.
    Andernfalls müsse die jeweilige Kasse eben den MDK befassen :mdk:

    Das macht allerdings eine Höllenarbeit. Es gibt Mitarbeiter bei uns, die mittlerweile 80% ihrer Arbeitszeit mit dem Abarbeiten von Reklamationen verbringen, das kann's doch nicht sein, oder?

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Flöser,

    Ihr Post ja - erwartungsgemäß - richtig Wellen geschlagen.
    Ohne jetzt die vielfältig zitierten Beiträge werten zu wollen eine ganz praktische Erfahrung aus meiner Kodierschulungskarriere.
    Wir haben in unserem KH 1998 mit dem Thema angefangen und machen seitdem eine Menge Schulungen pro Jahr.
    Seit 2000 schulen wir auch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Krankenhäusern.

    Eine zentrale Erfahrung - gerade für den Anfang - ist: Der Prophet im eigenen Hause gilt nichts!.

    Wir stellen immer wieder fest, dass jemand von außerhalb hier als Motivator "Wunder" wirken kann. Ich hatte mich im Jahre 2000 mit einigen Themen in unserem Haus "festgefahren" und nach einem Referat eines externen Kollegen war plötzlich der Knoten geplatzt.

    Ich bin mit sicher, falls Sie so etwas in's Auge fassen, können Sie nur profitieren.
    Referenten gibt es ja mittlerweile en masse, da findet sich bestimmt auch jemand in Ihrer Nähe . :rotate:

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Frau Runge,

    ich schliesse mich meinem Kollegen Nusser an.
    Alle drei Konstellationen sind KEINE Wiederaufnahmen nach $8, Abs.5. Aber gerade zu Konstellation 1 ist mir ein lustiges MDK-Gutachten in die Hände gefallen, wo sehr blumig aber völlig abwegig erklärt, wird, dass die Geburt eine Komplikation der Wehen sein könne, bzw. es wird darauf abgehoben, dass ...die Geburt natürlicherweise mit Wehen beginnt, es sich also um einen - wenn auch unterbrochenen - zusammenhängenden Sachverhalt handle und damit um einen Fall.
    Das Gutachten hat bei uns einige Lacher ausgelöst und nach einem klärenden Telefonat mit dem MDK (incl. kleinem DRG - ABC) war alles gegessen.

    Dennoch können Sie sich freuen:
    Ab 2004 wird es klare Regelungen zu diesem Thema geben, um Missverständnisse so klein wie möglich zu halten. Ob's einfacher wird, weiss ich allerdings auch nicht. ?(

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Stephan,

    wir hatten bei uns ein ähnliches Problem, als wir zum 01.01.2003 umgestiegen sind.
    Nachdem wir allerdings SAP IS-H / IS-H*MED einsetzen, konnten wir durch Unterstützung unserer EDV-Abteilung eine Art "Übernahme" der letzten Diagnosen & Prozeduren bewerkstelligen.

    Letztlich kommt es darauf an, dass Sie wirklich die Kombination:
    1 Besuch = 1 Fall = 1 DRG L61Z hinbekommen, denn ansonsten stimmen hinterher Ihre Fallmengengerüste aus der AEB nicht mehr!! :vertrag:

    Sie sollten Ihren Hersteller "bedrängen", falls es keine komfortable Möglichkeit gibt, selber in die EDV einzugreifen.

    Das Problem müsste dort eigentlich auch bekannt sein :rotate:

    Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall gutes Gelingen

    Gruss
    Michael Wilke :smokin:

    Hallo Herr Haubold, hallo Forum,

    Die Erlösausgleiche für 2003 und 2004 sind im FallpauschalenGesetz geregelt und es kommt generell erst zu Ausgleichen, wenn der vereinbarte Gesamtbetrag überschritten wird.
    Tritt dieser Fall ein (wegen CMI - Unterschreitung oder zu wenig Fällen), dann werden in 2003 95% Mindererlösausgleich fällig.
    Problematisch ist lediglich der Fall, dass Ihr CMI steigt und Sie MEHRERLÖSE haben, denn Mehrerlöse "aus verbesserter Kodierung" müssen zu 100% ausgeglichen werden.

    Tatsächlich ist es denkbar, dass Ihr CMI steigt, Sie aber weniger Fälle erbringen als geplant und unter dem Strich haben Sie weniger Erlöse erzielt. Dies führt dann wieder zum Mindererlösausgleich, da Sie ja den vereinbarten GESAMTBETRAG nicht erreicht haben.

    Zum Thema "LKA 2004" und Gefahr der Budgetabsenkung wegen VwD - Verkürzung.

    Wir haben bei Modellrechnungen für verschiedene Krankenhäuser noch ein anderes Phänomen festgestellt:
    Reduziert sich die VwD sinken in aller Regel die oGVD - Zuschläge und die uGVD - Abschläge werden mehr!
    Also durch eine Reduktion der VwD wird nicht nur Ihr Budget 2004 abgesenkt, Sie laufen auch Gefahr Ihren CMI nicht zu erreichen und Mindererlöse zu produzieren. In einigen Kassen herrscht dazu noch die Meinung: "Was nicht erlöst wird, braucht das KH auch nicht" und schwupps wird Ihr Budget 2004 weiter abgesenktX(

    Deshalb ist eine laufende Kontrolle des Leistungsgeschehens und der Vergleich mit der Vereinbarung 2003 so wichtig wie noch nie zuvor!!

    Gruss aus dem sonnigen München

    Michael Wilke :smokin:

    Hallo ToDo,

    ich empfinde die Krankenkassen überhaupt nicht als Feind, zumindest nicht die Arbeiter an der "Basis" :rotate:

    Wir führen seit dem Umstieg sehr konstruktive Gespräche v.a. mit einer Kasse und dies trägt enorm zum gegenseitigen Verständnis bei.

    Denn mit der Fülle der Daten die übermittelt werden, können wir überhaupt erstmals auf einer "fundierten" Basis miteinander sprechen!

    Wenn es schon unsere Standesvertreter auf Bundesebene nicht hinkriegen, sich zu einigen, so wäre es doch toll, wenn wir das eine oder andere Problemchen auf dem "kleinen Dienstweg hinbekommen" könnten.

    Also auf gute Zusammenarbeit und fruchtbaren fachlichen Austausch

    Gruss aus dem sonnigen München (Wir sind ja Meister & Pokalsieger :drink: )

    Michael Wilke :smokin: