Beiträge von christin

    Hallo Herr Cramer, hallo Berndt,

    ein leistungsrechtlicher Überprüfungszeitpunkt unter DRG´s ist meiner Meinung nach mehr als unsinnig. Der Kostenträger kennt zu diesen Zeitpunkt nur die Aufnahmediagnose, also weder die abzurechnende DRG noch die OGVD.

    Ich denke ein Anruf bei der zuständigen KK spart da viel Arbeit und Papier, da jeder Fall immer nur retrospektiv betrachtet werden kann.


    PS: Die zuständigen SachberabeiterInnen bei denn KK nehmen auch erst seit kurzer Zeit am Optionsmodell teil, also sollte man zuerst die direkte Kommunikation nutzen, so läßt sich vieles schnell klären.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christin

    Hallo Forum,

    nachdem ich mich erst seit kurzer Zeit mit den Kodierrichtlinien beschäftige, habe ich eine Frage zu folgender Fallkonstellation.

    HD: S02.7 Multiple Frakturen der Schädel- und Gesichtsknochen
    ND: Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen Fixationsvorrichtung
    OPS 5-779.3 Entfernung von Osteosynthesematerial an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen

    Warum lande ich hier in der Fehler-DRG 901Z und nicht in der DRG I23Z (lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial außer an Hüftgelenk und Femur). In diese DRG gelange ich nur mit der HD Z47.0, die nach den DKR nicht als HD kodiert werden darf, sondern die ursprüngliche Verletzung.

    Ist die Abrechnung der 901Z nun korrekt?

    MfG
    Christin