Hallo Herr Cramer, hallo Berndt,
ein leistungsrechtlicher Überprüfungszeitpunkt unter DRG´s ist meiner Meinung nach mehr als unsinnig. Der Kostenträger kennt zu diesen Zeitpunkt nur die Aufnahmediagnose, also weder die abzurechnende DRG noch die OGVD.
Ich denke ein Anruf bei der zuständigen KK spart da viel Arbeit und Papier, da jeder Fall immer nur retrospektiv betrachtet werden kann.
PS: Die zuständigen SachberabeiterInnen bei denn KK nehmen auch erst seit kurzer Zeit am Optionsmodell teil, also sollte man zuerst die direkte Kommunikation nutzen, so läßt sich vieles schnell klären.
Mit freundlichen Grüßen
Christin