Beiträge von winterth

    Hallo Ramsold,

    nun sollten wir wieder zum Thema zurückkehren.

    Die T81.4 als HD ist sicherlich falsch. Die HD wird nach „Analyse“ festgelegt.

    Die Kausalitätskette ist eindeutig. Komplikation nach Herz-OP, wobei Sie leider nicht geschildert haben, worin die Herz-OP bestand. Dies würde die Entscheidung zwischen der T82 und T81 leichter machen, denn die T81 ist stets den Exclusiva bei T81 und hier auch denen der T81.4 unterworfen.

    Wenn eine Osteomyelitis vorliegt und diese die Ursache für die Aufnahme ist, ist diese auch die HD. Nach DKR D005d ist die Ursache also die implantatbezogene Infektion (T84.6 hier infolge des komplexen Geschehens – sonst wäre nämlich nur die T84.6 als ND anzugeben - in Verbindung mit der Herz-OP also T82 oder T81) als ND anzugeben. Wäre es keine Osteomyelitis sondern „nur“ eine Wundheilungsstörung, müsste die infizierte Schicht (z.B. Muskel M60ff/Haut Lff) usw. als HD zum passenden T8er Code als ND herhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Hypki,

    zur Tenodese – meinen Sie nicht Reinsertion? – können Sie genauso wie bei anderen Weichteiloperationen, wenn das Material nicht explizit – wie bei der 5-814.1 – genannt wird, den Anker oder anderes Material mit 5-869.2 codieren. Dafür haben wir den Code damals eingefügt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Findus,

    es tut mir leid, dass ich mich nicht früher gemeldet habe. Die Sache ist mir schlicht unter die Räder gekommen.

    Was war es denn für ein Transplantat? Z.B. myokutaner Lappen. Diese müssen oft nach dem Angehen ausgedünnt werden. Eine „offene Stelle“ sollte es aber nicht geben.

    Die Heilungstendenzen bei Diabetes sind ungleich schlechter als ohne, also würde ich den Diabetes stets mit ins Spiel bringen, auch wenn es wohl vorrangig ein Transplantatproblem - (partielles) Transplantatversagen - ist.

    Nun zur Codierung: T86.88 + Diabetes inkl. seiner eventuellen Komplikationen + einschl. (diabetisches) Ulkus am Bein, denn eine Rolle dürfte wohl auch wie gesagt die diabetische Vasculopathie gespielt haben.

    Beim OPS wird es schwerer. Da wird codiert, was gemacht wird. Wenn es „nur“ die Revision einer „Hautplastik“ war, sind Sie mit der 5-907 schon richtig (die 5-983 wäre inklusive). Bei einem myokutanen Lappen sieht es anders aus, wenn auch Muskelgewebe und nicht nur Haut und subcutanes Fett mit ausgedünnt wird. Dann sollte man bei mehrschichtiger Ausdünnung doch auch an den Code 5-869.1 oder an die einzelnen Schichten denken. Die erneute Deckung wird ebenfalls neu codiert, je nachdem was und wie tief es gemacht wird.

    Das Alles wird man Ihnen ohne OP-Bericht kaum einzeln angeben können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Attila et al,

    für 2009 wird eine Lösung des Problems vorgeschlagen. Ob sie vom InEK genommen wird, bleibt abzuwarten. Solange bleibt nichts anderes übrig, als zu improvisieren, was am wenigsten falsch ist.

    Ist es nur das femoropatellare Gleitlager entspricht dies eher einem unikondylären Schlitten, wenn man das Gleitlager sozusagen als dritten Condylus betrachtet (ähnlich trimalleoläre OSG-Fraktur obwohl es nur 2 Malleoli gibt). Wird ein Condylus mitersetzt, entspricht es einer bicondylären Endoprothese usw. Mit der 5-822.x liegen Sie natürlich auch nicht falsch.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Ramsold,

    ganz so einfach würde ich es nicht sehen.

    Es tut mir leid, dass ich mich nicht früher gemeldet habe. Die Sache ist mir schlicht unter die Räder gekommen.

    Erst einmal ist es eine Komplikation nach Herz-OP – welche??? – das bedeutet T82.ff oder wenn nichts passt T81.ff. Dann geht es weiter: Osteomyelitis nach Sternum-Osteotomie mit Implantat also für diese Komplikation T84.6 zur Erkrankung M86.18 (8 und nicht 1, da die Grenze das Sternoclavikulargelenk ist). HD wäre dann die Osteomyelitis.

    So würde ich es machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Horndasch,

    es tut mir leid, dass ich mich nicht früher gemeldet habe. Die Sache ist mir schlicht unter die Räder gekommen.

    Erst einmal muss geklärt werden, warum die Verriegelung nachträglich durchgeführt wurde. Dislokation, Lockerung usw. also T84.1 + was passierte. Der zweite Eingriff ist elektiv, also scheiden die 5-79er Codes aus. Die 5-983 ist auf jeden Fall richtig, genauso wie die 5-786.0. Wenn nichts weiter als die Schraube gemacht wurde käme noch die 5-789.xff in Frage.

    So würde ich es machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Nicole,

    es gibt dafür noch keinen Code. Sie müssen daher auswählen, was am wenigsten falsch ist, also entweder 5-825.x was unspezifisch nur die obere Extremität bedeutet und in meinen Augen zu wenig ist, oder die 5-825.4, was zwar über das Ziel hinausschießt, aber immerhin das Ellenbogengelenk bedeutet und bezüglich des Umfanges nur ½ falsch ist. Wenn die KK oder der MDK meckert, verweisen Sie darauf, dass die DRG-AG der DGU und der DGOOC sich seit Jahren bereit erklärt hat, dass Endoprothesenkapitel einer Revision zu unterziehen, was das InEK und nicht DIMDI stets bisher abgelehnt hat. Warten wir auf die neuen Ergebnisse für 2009, vielleicht hat das InEK ein Einsehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Kodi,

    wäre die Spongiosa aus dem Beckenkamm gekommen, wäre Manches einfacher. Die OD ist ein Defekt bzw. erkrankter Knochen. Seine Ausräumung ist also 5-782.ff. Bezüglich der Spongiosaplastik gehen die Ansichten leider auseinander. Es geht um die Frage, was ist ortständiger Knochen. Die Antwort wird jedes Jahr präziser definiert. Trotzdem gibt es immer wieder Ungenauigkeiten in der Definition.

    Ich würde hier trotzdem die Spongiosaplastik kodieren, denn der Knochen wurde nicht dem Talus entnommen. Mal sehen, ob 2009 nicht wieder etwas Neues bringt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    ich würde aus Systematikgründen, in dem Moment, in dem Implantate (um-)mittelbar beteiligt sind, die T84 der T81 vorziehen. Auch infolge des Exclusivums bei T81.

    Operationen mit Implantaten haben nicht selten andere Zugangswege, größere Schnitte, die Gegenkortikalis wird perforiert und kann Blutungen setzen, der Fremdkörperkontakt kann versteckte Nekrosen bilden, die dann für sekundäre Blutungen verantwortlich zeigen, Gewebe kann über Kanten reiben usw.

    Auf jeden Fall ist nicht auszuschließen, dass das Material an der Entstehung (un-)mittelbar beteiligt ist.

    Insofern würde ich auf jeden Fall, wenn Fremdmaterial im Spiel ist, die T84 vorziehen. Ist kein Fremdmaterial im Spiel gilt z.B. die T81. Bei konservativen Maßnahmen die T88 usw.

    So macht das Ganze Sinn.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Udanells,

    ich darf hier mit einem Missverständnis aufräumen. Die Verbundosteosynthese wird wie eine Materialkombination codiert. Das bedeutet nicht, dass nur Verbundosteosynthesen unter die Metrialkombination fallen.

    Wenn eine Osteosynthese mit verschiedenen Materialien durchgeführt wird, in Ihrem Beispiel Platte + Fibre-Wire, so wird dies als Materialkombination codiert.

    Aber: Wenn die Plattenosteosynthese die 4-Fragmentfraktur versorgt, und die Fibre-Wire-OP die Rekonstruktion/-fixation der Rotatorenmanschette darstellt – also nichts mehr mit der Osteosynthese zu tun hat – sieht die Sache anders aus.

    Osteosynthese: Plattenversorgung also 5-79ff
    Rekonstruktion/-fixation der Rotatorenmanschette 5-805.ff - je nach dem was am besten passt – oder 5-855.01 + 5-869.2 (Osteosynthesematerial bei Weichteil-OP).

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter