Beiträge von winterth

    Hallo alle miteinander,

    ganz recht, es endet immer mit dem adaequaten Trauma. Ein adaequates Trauma für eine Fraktur liegt dann vor, wenn ein gesunder – dazu gehört natürlich auch ein altersentsprechender, aber sonst gesunder – Knochen mit großer Wahrscheinlichkeit in gleicher Situation auch brechen würde.

    Codiert wird dann

    Adaequates Trauma: S72.11 (HD) + C90.ff + C79.5

    Nicht adaequates Trauma (pathologische Fraktur): C79.5 (HD) + M90.75* + C90.ff

    So würde ich es machen. Entschieden wird die Frage vor Ort. Das geht aus der Entfernung nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    natürlich sind Ass usw. Antikoagulantien, schließlich hemmen sie die Gerinnung.

    Die D68.3 käme also durchaus in Frage. Zu Fragen wäre nur – hier sind wohl eher Terminologiefreaks gefragt, ob mit der hämorrhagischen Diathese nicht nur die Blutungsneigung gemeint ist und nicht die Blutung selbst. Für die Blutung fällt der S-Code aus, es lag kein Trauma vor.

    Aber wenn nach den einschlägigen Wörterbüchern die Blutung eines Magengeschwürs eine Komplikation des Magengeschwürs ist, so käme zur D68.3 noch die T81.0. Diese wäre, wenn die D68.3 nicht vom Wort her die Blutung einschließt, dann die HD.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Emma,
    da haben Sie den Nagel auf den Kopf getroffen. Genau dass ist der grund, weshalb die WHO den Prozedurenschlüssel nie für amtlich erklärte. Die Entwicklung geht nun einmal schneller weiter als, man mit der Schlüsselentwicklung hinterher kommt.

    Mit dem Spacer sind Sie bei der Interimsprothese auf der sicheren Seite. Aber ich gebe zu, es spricht auch einiges für eine Sonderprothese.

    Mehr kann ich dazu gegenwärtig nicht sagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin.

    Hallo Finke,

    ich habe bei Ihrer Codierung noch ein paar Probleme. Die habe ich schon bei meiner ersten Antwort geschildert. Da geht Arthroskopie und offene OP durcheinander. Aber darum geht es Ihnen wohl heute nicht. Vielleicht wurde ja tatsächlich beides durchgeführt. Ich würde da mal in den OP-Bericht sehen.

    Wenn die Probenentnahme gemacht wurde, wird sie auch codiert, da gibt es für mich nichts zu diskutieren. Schließlich gibt es Kliniken, die die Biopsie nicht durchführen. Auf den histologischen Befund in der KG würde ich aber achten, sonst kann es Ärger geben. Denn auch einen Routineteil kann man mal vergessen oder aus bestimmten Gründen nicht durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    die monokausale Codierung trifft in der Orthopädie und Traumatologie sowieso so gut wie nie zu. Das wird bei der Codierung zur Freude der Kassen meist übersehen.

    Die korrekte Zuordnung zu einer DRG ist ausschließlich Sache des Groupers. Wenn der mit der Mehrfachcodierung teilweise nicht klarkommt, muss man ihn eben ändern. Man hatte schließlich jahrelang Zeit dazu. Schließlich muss sich die EDV dem Menschen und der tatsächlichen Medizin unterordnen und die Medizin sich nicht dv-technischen Unfähigkeiten unterordnen.

    Das Problem haben wir doch schon jetzt bei den meisten Wechseloperationen. Da das InEK unseren Verbesserungsvorschlag, die Wechseloperationen und andere Ungereimtheiten im Endoprothesensystem zu beseitigen, nicht umsetzte, sehe ich nicht länger ein, warum ich absichtlich unspezifischer codieren soll, als dies möglich ist. Das DIMDI ist daran jedenfalls nicht schuld.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Papiertiger,

    eine Antwort ist gar nicht so einfach.

    Unter der Prämisse, dass der Patient vorzeitig zur ME kam entfällt die Z47.0 und auch die Notwendigkeit, die alte Diagnose wieder zur HD zu machen.

    Sie können also die Verhältnisse, die jetzt vorhanden sind, codieren.

    Wenn die Beschwerden bei der Schwellneigung die Urasche für die vorzeitige Aufnahme waren, müssen Sie dafür Codes finden.

    Ich würde den doch noch bestehenden Infekt vorschlagen, der zu den Beschwerden führte, auch wenn die Antibiose erst nach der Entlassung einsetzte, so stellt doch die operative Herdsanierung mit der ME usw. bereits eine Behandlung eines Infektes dar.

    Also T84.6 + M86.15 (HD) + B95.ff + M17.1 als Diagnose und 1-697.7 (es war wohl eine diagnostische Arthroskopie; ansonsten käme der entsprechende Code aus 5-81ff in Frage, eine Prüfung im OP-Bericht wäre sinnvoll).

    Die ME entspricht dann der 5-878.ff je nach Material.
    Die Biopsie (nicht der Abstrich, der hat keinen Code) ist dann je nach Gewebe 1-502.ff (nur Weichteil) oder 1-503.ff (Knochen enthaltend) oder beides.
    Auch muss geklärt werden ob wieder ein Medikamententräger eingebracht wurde.
    Der OP-Bericht könnte auch klären, ob ein schichtübergreifendes Debridement stattfand die 5-787 sagt aber nur die ME aus, aber nicht die darüber hinaus stattfindenen Maßnahmen.

    Das wäre mein Vorschlag.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    wenn ich mich hier einmische, so deshalb, weil ich glaube, wenn es zu einer traumatischen Aortendissektion kommt, muss noch Anderes passiert sein (Polytrauma o.ä.).

    Eine traumatische Aortenruptur mit Blutung usw. kann ich mir wie eine traumatische Hirnblutung gut vorstellen. Da ist die Codierung eindeutig und klar; aber eine isolierte Dissektion, also noch ohne Blutung ohne weitere Schäden?

    Man sollte sich überlegen, ob es sich hier nicht um einen – infolge eines Traumas ausgelösten diagnostischen Maßnahmen – mehr zufällig gefundenen und eventuell lebensrettenden Zufallsbefund handelt. Das Trauma selbst würde sich dann eventuell auf ein stumpfes Bauchtrauma o.ä. reduzieren.

    Eben so wie es vor Jahren durch die Presse ging, dass jemand durch Messerstiche ermordet werden sollte, die aber nicht tödlich waren, aber bei der Diagnostik ein Lungencarzinom entdeckt wurde, und somit durch den Mordversuch dem Patienten das Leben gerettet wurde.

    Daran sollte man bei aller Diskussion auch mal denken.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Attila,

    zu 1. Das Debridement ist sicherlich schichtübergreifend, also eher 5-689.1.
    Zu 2. hier würde ich es genauso codieren.
    zu 3. und 4. hier hilft nur improvisieren, was am wenigsten falsch ist. Denn das IneK hat die Änderungsentwürfe zu den Wechsel-OP´s abgelehnt.
    Da der tibiale Anteil nur als Platzhalter eingebaut wird, würde ich es auch so codieren und eben nicht als Wechsel-Op. Also Entfernung einer Sonderprothese 5-823.a und Einbau eines Platzhalters 5-829.9. Da die Entfernung schon codiert ist und damit auch der Femurale Anteil mitcodiert ist, würde ich hier dann nur noch den isolierten Einbau eines Inlays codieren 5-822.c für den Fall, dass es nur locker unbefestigt eingelegt wird (der Code ist zwar eigentlich für etwas andres vorgesehen. aber hier liegt eine besondere Situation vor, die ungewöhnliche Maßnahmen erfordert. Ist es befestigt kommt nur 5-822.xff in Frage.

    Hilft Ihnen das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin