Hallo Papiertiger,
eine Antwort ist gar nicht so einfach.
Unter der Prämisse, dass der Patient vorzeitig zur ME kam entfällt die Z47.0 und auch die Notwendigkeit, die alte Diagnose wieder zur HD zu machen.
Sie können also die Verhältnisse, die jetzt vorhanden sind, codieren.
Wenn die Beschwerden bei der Schwellneigung die Urasche für die vorzeitige Aufnahme waren, müssen Sie dafür Codes finden.
Ich würde den doch noch bestehenden Infekt vorschlagen, der zu den Beschwerden führte, auch wenn die Antibiose erst nach der Entlassung einsetzte, so stellt doch die operative Herdsanierung mit der ME usw. bereits eine Behandlung eines Infektes dar.
Also T84.6 + M86.15 (HD) + B95.ff + M17.1 als Diagnose und 1-697.7 (es war wohl eine diagnostische Arthroskopie; ansonsten käme der entsprechende Code aus 5-81ff in Frage, eine Prüfung im OP-Bericht wäre sinnvoll).
Die ME entspricht dann der 5-878.ff je nach Material.
Die Biopsie (nicht der Abstrich, der hat keinen Code) ist dann je nach Gewebe 1-502.ff (nur Weichteil) oder 1-503.ff (Knochen enthaltend) oder beides.
Auch muss geklärt werden ob wieder ein Medikamententräger eingebracht wurde.
Der OP-Bericht könnte auch klären, ob ein schichtübergreifendes Debridement stattfand die 5-787 sagt aber nur die ME aus, aber nicht die darüber hinaus stattfindenen Maßnahmen.
Das wäre mein Vorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Winter
Berlin