Beiträge von winterth

    Hallo Alle miteinander,

    vielleicht darf ich noch ergänzen, dass die 5-786 an der WS nicht gilt. Auch der Zugangsweg ist zu codieren. An die Stelle der 5-786 tritt hier die 5-835, also die 5-835.2 zur 5-839.0 und 5-839.5, die auch noch fehlt, schließlich ist es eine Revision einer WS-OP.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone,

    die Trauben hängen tatsächlich hoch.

    Ich hoffe, Sie richtig verstanden zu haben, dass Sie mit Cross-finger eine Situation verstehen, wo ein Lappen des Nachbarfingers zur Deckung eines Defektes am Finger herangezogen werden soll.

    Da dann der Defekt mit Haut des Nachbarfingers gedeckt wird, ohne dass diese zunächst vom Spenderfinger gelöst wird, ist es ein gestielter Fernlappen (5-905.2 sofern es sich nur um Haut und Unterhaut handelt, alles andere wird anders codiert). Bitte vergessen Sie bei der Codierung nicht die Defektdeckung am Spenderfinger und die spätere Lappentrennung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone et al,

    über den Regazzoni Transport, finden sich nur wenige Angaben. Vielleicht können Sie das Verfahren Schritt für Schritt einmal beschreiben. Daraus dürfte sich dann auch die Codierung ergeben. Es ist nämlich ein Kreuz mit den OP-Verfahren, die einen Namen tragen, die von jedem anders – sprich modifiziert - interpretiert werden können..

    Ist es eine Defektdeckung über eine Kallusdistraktion und/oder Distraktionsepiphyseolyse oder zunächst eine Osteotomie und Distraktion über Fixateur externe in Kombination über einen unaufgebohrten Marknagel zur Richtungsstabilisierung?

    Letztendlich ist es eine Verlängerungsosteotomie wobei man streiten kann, ob eine Distraktionsepiphyseolyse noch im übertragenen Sinne als Osteotomie zu codieren wäre.

    Bei der Codierung würde ich unter anderem die Codes um 5-789.4; 5-781.4ff; 5-781.7ff; 5-781aff; 5-783.4; 5-783.5; 5-784.3ff; 5-784.4ff; 5-786.8; 5-786.m aber auch 5-786.9 in die Überlegungen einbeziehen.

    Aber vielleicht beschreiben Sie das Verfahren erst einmal genauer.


    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone,

    Warum soll eine Arthrodesenoperation nicht wiederholt werden können. Das muss doch im OP-Bericht als Klartext erwähnt sein, dass Maßnahmen wie bei einer Arthrodese durchgeführt wurden. Wenn ja ist es eine erneute Arthrodese und kann auch entsprechend codiert werden. Die beiden Codes Material raus und wieder rein sind davon unabhängig.
    Man vergesse dann aber nicht 5.983 zu codieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone und Ordu,

    das Naheliegenste wird mal wieder vergessen.

    Es dürfte sich um einen Spritzenabszess handeln.

    Die T80.2 konkurriert hier mit der T81.4, die je nach Ursache und Umfang der vorangegangenen Maßnahme zu verwenden ist, wenn - wie geschildert - mehrere Operationen folgten, dürften im Verlauf wohl beide Codes zum Tragen kommen. Dazu kommt dann noch der Abszess in der Schicht, in der oder in den der Abszess gefunden wurde (mit Erreger usw.).

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    es gibt durchaus schnell wachsende Metastasen, gerade weil der Primär-TM gerade entfernt wurde.

    Nicht selten wird das ganze Geschen dadurch erst richtig ausgelöst und beschleunigt.

    Was die fehlende Früherkennung angeht. Hätte man initial ein Knochenszintigramm angefertigt, hätte man den „heißen“ Herd vielleicht schon erkennen können. Aber es kann einem kaum als Unterlassung angelastet werden, wenn man bei einer frischen Fraktur ohne Kenntnis, dass ein TM in der Nähe sein kann, kein Szintigramm präoperativ anfertigt.

    Hinterher zu sagen, es sei alles inklusive, geht an den Prinzipien der Ex ante Entscheidungen vorbei.

    Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.

    Die Frage mit der pathologischen Fraktur wirft wieder die Frage nach dem adaequaten Trauma auf. Und die Antwort darauf ist nur vor Ort möglich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Thomas,

    natürlich ist es eine Komplikation. So würde ich das werten. Es gibt auch Spätkomplikationen. Fragen Sie mal nach wann das Heparin abgesetzt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Lupus,

    die L02 ist schichtabhängig auf die Haut und Unterhaut beschränkt. Daher kommt sie nur dann infrage, wenn sich der Abszess auch nur dort abspielt und zwar als Code zum T-Kode zusammen mit dem Erreger. Liegt der Abszess tiefer, kommen eben viele andere Codes statt der L02 in Frage.

    Die HD wird - so die Sache HD-relevant ist - nach DKR gewählt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Alle miteinander,

    warum wird eigentlich das Pferd oft von hinten aufgezäumt.

    Gehen wir einfach der Reihe nach.

    Es liegt eine Drogensucht vor, die kann nach F10-F19 codiert werden.
    Eine ernste Folge und Symptom dieser Sucht ist die ständige Selbstbeschädigung durch Spritzen von Drogen. Ob man nun die Selbstbeschädigung als eines der Symptome der Drogensucht (X84.9!) zusätzlich codiert, oder bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht weglässt (ich erinnere an die gerade sehr ernst zu nehmende auf der gleichen Ebene laufende Diskussion ob man die Komplikationen nach Piercing usw. 2008 bei den GKV-Versicherten mit dem Zusatzcode U69.10 trotzdem codieren darf/soll/muss oder mit Berufung auf die Schweigepflicht verweigern muss) sei dahingestellt.

    Tatsächlich handelt es sich um eine wie auch immer zustande gekommene Stichwunde – da keine medizinische Behandlung und somit auch therapeutisch erzeugten Wunde - meist mit Penetration in ein Gefäß, die nach „S“ zu codieren ist. Die damit zusammenhängende Frühkomplikation (Abszessbildung) wird dann mit dem korrespondierenden Code von T79 zusammen mit dem Erreger und der Lokalisation der Infektion (Infektion von … (Gewebeart)) codiert.

    Sollte es sich um eine Spätfolge handeln, wird aus dem „S“ Code der korrespondierende T9er Code und die T79 wird zur T89 – weil nicht mehr zeitbezogen -, dann ebenfalls zusammen mit dem Erreger und der Lokalisation der Infektion (Infektion von … (Gewebeart)).

    So würde ich es jedenfalls machen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone,

    mit der 5-907 sind Hautlappenplastiken gemeint. Wenn dies stimmt – darunter kann auch mal ein myocutaner Lappen fallen, ist Ihr Vorschlag richtig. Ich glaube aber nun aus Ihren Schilderungen herauszulesen, dass es sich um Muskellappen handelte um tiefe Defekte zu überbrücken oder gar Knochendefekte aufzufüllen.

    Üblicherweise – Ausnahme WS-Chirurgie – wird ein Zugangsweg nicht mitcodiert. Es gibt aber eine weitere berechtigte Ausnahme, nämlich dann, wenn der Zugang den Charakter einer eigenständigen OP hat. Z.B. eine elektive Olekranonosteotomie um bei einer Humeruskondylenfraktur überhaupt erst an die Fraktur heranzukommen. Wenn die Lappenhebung so außergewöhnlich war, dass ihr ebenfalls ein eigenes OP-Ziel zugebilligt wurde, kann man den Versuch unternehmen, diesen zusätzlich zu codieren, aber mit ungewissem Ausgang falls es zum Streit kommen sollte, denn die Ausnahme war eigentlich bisher nur für Knochenosteotomien gedacht.

    Einen eigenen Code - wie für Revision von Osteosynthesematerial ohne Wechsel - gibt es für die Weichteil-OP nicht. Die 5-907 kommt nur für die Cutis und Subcutis in Frage. So bleibt als am wenigsten falsch eigentlich für tiefere Revisionen nur die 5-853.7ff oder die 5-857.aff (s. Inklusivum) übrig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo Simone,

    ich weiß ja nicht, was primär codiert wurde, wenn Sie jetzt sagen, dass 2x die Arthrodese codiert werden würde.

    Wenn es vorher keinen Knochenkontakt gab, kann es vorher nur eine temporäre Arthrodese oder eine Defektüberbrückung mit Abstandshaltern bzw. nur eine Defektüberbrückung ohne Arthrodese gewesen sein. Wenn jetzt Druck auf die Knochenenden ausgeübt wird, wäre dies – von außen gesehen - die erste Arthrodese, oder waren Vorversuche fehlgeschlagen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin