Grüß Gott liebe Mitstreiter,
der OPS 5-036.8 spinale Duraplastik bereitet mir großes Kopfzerbrechen. Der MDK bestreitet die Kodierung.
Meine Argumetation ist folgende:
Gemäß DKR P003 wird auch die Versorgung von intraoperativen Komplikationen gesondert kodiert. Daher sehen wir auch den OPS 5-036.8 als gerechtfertigt an. Dem Argument, dass die Versorgung mit TachoSil ® keine Duraplastik darstellt, entgegnen wir mit dem Hinweis auf das Inklusivum des OPS: „Inkl.: Verwendung von klebbarem Material bei der Durchführung einer Duraplastik“.
Dementsprechend ist die Versorgung mit TachoSil ® eine Duraplastik.
Da bei sehr kleinen Defekten eine Naht meist nicht möglich ist, stellt TachoSil ® hier eine alternative Versorgungsmöglichkeit dar. Es ist im weitesten Sinne als Plastik zu bezeichnen, da hier körperfremdes Material benutzt wird um einen (kleinen) Defekt in einer Struktur zu verschließen.
TachoSil ® ist eine Fixkombination eines mit humanem Fibrinogen und Thrombin beschichteten Kollagenvlieses, das neben einer effizienten Blutstillung die Versiegelung von Geweben und Nähten gewährleistet. Bei Kontakt mit Flüssigkeiten lösen sich die Kleberkomponenten auf, dringen teilweise in die Wundoberfläche ein und lösen so die Fibrinogen-Thrombin-Reaktion aus. Es entsteht ein stabiles Fibrinnetz, das die kollagene Matrix fest mit der Wunde verbindet. Durch den Einsatz von TachoSil ® wird das Risiko einer postoperativen Liquorfistel und einer Infektion deutlich gesenkt.
Das Dimdi hat auf Anfrage bestätigt, dass die Verwendung von TachoSil ® bei einer Duraverletzung unter den OPS 5-036.8 fällt.
2015 wurde der OPS dahingehend geändert, dass es nun heißt : Verwendung von klebbarem Material zur Durchführung einer Duraplastik. Unser hiesiger Fachgutachter hat aber schon durchblicken lassen, dass der MDK auch 2015 die Verwendung von Tachosil nicht als Duraplastik anerkennen wird.
Einerseits habe ich Verständnis dafür, dass ein relativ unkompliziertes Verfahren eine Duraplastik sein soll, aber letztlich ist es doch ein Klassifizierungsproblem. Im Grunde genommen müsste der OPS gesplittet werden: ein Kode für große, teure Verfahren und einer für diese kleinen Eingriffe.
Den Verweis auf die Antwort vom Dimdi entlockt dem Gutachter immer nur ein mitleidiges Lächeln, da dies für den MDK nicht verbindlich ist.
Meine Frage ist nun: Hat schon einer von Ihnen den Kampf um die Duraplastik vor Gericht ausgetragen?
Für jeden Hinweis/Tipp/Empfehlung bin ich dankbar!
Auf in den Kampf Torrero!
Grüße aus Bayern
KayHo