Beiträge von styprek

    Liebe Gemeinde
    Ein Problem beschäftigt seit geraumer Zeit unsere Experten im Haus.
    Es geht um die korrekte Wahl der Enlassungsart bei Übergang von vollstationärer in teilstationäre Behandlung im gleichen Haus. Eine Fraktion favorisiert die Entlassart "regulär beendet" und anschließende Neuaufnahme zur teilstationären Behandlung. Eine weitere wählt "Verlegung in ein anderes Krankenhaus", weil "regulär beendet" nur für fallabschließende Behandlung reserviert ist. Eine dritte wählt "Verlegung zwischen den Geltungsbereichen", weil teilstationäre Behandlung noch nicht über Fallpauschalen abrechnet wird. Wer weiß Rat.

    MfG
    Peter v. Styp-Rekowsky Saarbrücken

    Hallo Frau Marzian
    ich kann ihre Meinung nur teilen. Diese psychiatrischen ICD sind ungeeignet zur Beschreibung der Symptomatologie bei kindlicher Hypoglykämie. Diese Verhaltensauffälligkeiten sind ja nur im Rahmen der Hypoglykämie zu beobachten und voll reversibel und erfüllen somit nicht die Kriterien zur Kodierung unter F91.-bis F94.-.
    Gruß aus Saarbrücken
    Peter Styp-Rekowsky

    Hallo Reinhard

    Da ich dazu auch nichts verbindliches gefunden habe, würde ich das pragmatisch handhaben.
    Patient kommt in die Psychiatrie, wird dort aufgenommen und auf eine Intensivstation weiterverlegt. Psychiatrie meldet Krankenkasse Diagnose und Entlassung in einen anderen Geltungsbereich. Intensivstation nimmt auf verschlüsselt und meldet Datensatz nach §301 an Krankenkasse. Damit ist eigentlich vorläufig die ärztliche Dokumentationspflicht erfüllt. Nun ist die Krankenkasse am Zug diesen kniffligen Fall abrechnungstechnisch zu lösen. Da meines Wissens für einen Tag nicht 2mal bezahlt wird, könnte die Krankenkasse vorschlagen: Wir rechnen den kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie vorstationär ab. Der DRG-Aufenthalt beginnt dann erst am Tage 2. Irgendwie wird der erste Tag doch vergütet werden müssen. Vielleicht fragen wir mal den Kassenfürsten, wie er diesen Fall aus der Sicht der Krankenkasse lösen würde.
    Mehr fällt mir zu diesem Thema nicht ein. Ein bisschen dürftig zwar aber ich wollte dich nicht so allein hängen lassen.
    Gruß Peter Styp-Rekowsky

    Hallo Herr Sander

    Danke für die Blumen, dass ich ins Schwarze getroffen habe, denn normalerweise bin ich eher ein mittelmäßiger Schütze.
    Die zweite Variante ihres Vorschlages würde ich favorisieren, nur weiß ich nicht, wie weit ihr Krankenhaus von unserem entfernt liegt, damit sie uns Patienten verlegen können.
    Zur ersten Variante kann ich nicht viel sagen, weil ich den Fortschritt ihrer Bemühungen um eine umfassende Abbildung ihrer Reha-Aktivitäten nicht kenne. Real gesprochen ist es ein Rechenexempel.
    Mehreinstellung von Therapeuten vielleicht auch Ärzten versus Mehrerlöse bei überprüfbarer Anwendung der jetzt so heiß diskutierten
    OPS 855..Diese Arbeit kann ich ihnen nicht abnehmen. Eines aber, glaube ich, ist sicher, die Kostenträger werden diese "teure" OPS gerade wenn sie nicht von den klassischen Leistungserbringern verschlüsselt wird besonders genau prüfen. Wenn sie entsprechend gewappnet sind dann "Glück Auf" wie man im Saarland noch gelegentlich sagt.
    Gruß Styprek

    Hallo Herr Sander,
    möchte auch nicht penetrant wirken. Erlauben Sie mir aber bitte die Feststellung, dass, wenn jemand ein paar posts weiter oben zum gleichen Thema fragt, was ist eigentlich Assessment, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weit davon entfernt die OPS-Ziffer 855..
    abrechnen zu dürfen.
    Nichts für ungut, musste aber gesagt werden.
    Mit freundlichem Gruß
    P.Styp-Rekowsky Saarbrücken

    Hallo Forum
    die bisherige Diskussion ist doch sehr aufschlussreich für das Verständnis dieses neuen Systems. Kaum erscheinen die neuen Fallpauschalen schon wird geschaut, wo der beste Erlöß zu kriegen ist. Genauso funktioniert unser System! Wie Patklein richtig bemerkte, wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Anstatt das jeder versucht, das was er am besten kann zu optimieren, sollen jetzt bislang verschmähte Weiden abgegrast werden. Es ist schon ein immenser Unterschied , ob ein alter Mensch in einem Akuthaus liegt oder in einer Geriatrie, die das entsprechende Wissen um die Besonderheiten und Komplexität der Krankheiten im Alter besser beherrscht. Glauben sie mir, ich habe beides erlebt. Als Internist mit klassischer Ausbildung in mehreren Akutkrankenhäusern weiß ich aus eigenem Erleben, dass der alte Mensch im Akuthaus schlechterdings schlechter versorgt wird, weil dort allenthalben zumindestest latent die Meinung vertreten wird , da könne man ja doch nichts mehr machen. In geriatrischen Einrichtungen wird in erster Linie nach den Ressourcen des alten Menschen gesucht. Das kann man grob gesagt als Assessment definieren. Darauf aufbauend wird ein individueller Behandlungsplan erstellt an dem viele beteiligt sind angefangen von der Pflege über die Sozialarbeiter,Ergotherapeuten, Physiotherapeuten Psychologen, Theologen, Logopäden, Musiktherapeuten... In wöchentlichen Teamvisiten wird über den Verlauf der Krankheitsgeschichte diskutiert, es werden Therapieziele definiert, verändert, kurzum es ist vieles anders, als es in Akuthäusern auch heute noch üblich ist. Nicht umsonst bekommen wir als geriatrisches Akuthaus viele Verlegungen von den umliegenden Krankenhäusern. Jetzt als Akuthaus ohne spezifisches Wissen um das Wesen der Geriatrie und ohne entsprechende Strukturen die Geriatrische Komplexbehandlung als OPS verschlüsseln zu wollen, halte ich geradezu für eine Einladung zur MDK-Prüfung, dem die nicht spezialisierten Häuser nicht gewachsen sind. Nicht umsonst ist diese Ziffer so ausführlich definiert. Die dort genannten Kriterien dürfte kein "normales Haus" erfüllen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Samstagabend immer noch nicht abgeschaltet

    Zitat


    Original von S_Glocker:
    Eine PEG ist nicht zwangsläufig mit einer Gastroskopie verbunden. z.B. bei Patienten mit nicht passierbarem Ösophagus wird diese auch radiologisch kontrolliert angelegt.

    Gruß
    sg

    Hallo Stefan
    Das kenne ich auch nicht! Wenn es so etwas gäbe, dann dürfte es nicht PEG heißen, denn PEG ist ein Abkürzung für perkutane endoskopisch kontrollierte Gastrostomie.
    Kannst du mir näheres über dieses Verfahren erzählen?
    Im Voraus vielen Dank
    Peter Saarbrücken

    [quote]
    Original von R. Schaffert:


    Vermutlich hatten die Krankenkassen Angst, dass die Krankenhäuser aufgrund des Abschlags bei Verlegung anstatt zu verlegen, in den Fällen wo möglich, die Patienten am Abend entlassen mit dem Hinweis, sich am nächsten Morgen im anderen Krankenhaus vorzustellen. Das soll wohl durch diese Regelung unterbunden werden. Dass damit jetzt aber auch Fälle betroffen sind, wo sich der Patient von sich aus oder weil er einen neue Erkrankung oder einen Unfall hat in einem anderen Krankenhaus aufgenommen wird, ist Pech für die Krankenhäuser aber nicht zu ändern.


    Hallo Reinhard
    So verstehe ich das nicht. Der Gesetzgeber wollte nur verhindern, dass Missbrauch getrieben innerhalb der gleichen DRG. Aber mit Sicherheit sind nicht diese Fälle gemeint, wo ein frisch entlassener Patient am Entlassungstag auf dem Weg zur Apotheke von einem Auto angefahren wird und mit einer Beckenfraktur ins Krankenhaus kommt, aus dem er nach Behandlung einer Pneumonie vor nicht weniger als 24h entlassen wurde. Diese theoretisch vorstellbaren Fälle würden weder die Krankenkassen noch der MDK als strittig ansehen.

    Schönen Gruß Peter Saarbrücken

    Hallo Herr Mautner
    Danke für die prompte Antwort, aber so ganz habe ich das nicht verstanden. Sie sagen auf der einen Seite es gibt neben der KHK "unzählige" weitere Ursachen für einen Myocardinfarkt, sagen aber auf der anderen Seite die Kodierung der KHK ist keine Frage, da die chronische KHK mitbehandelt wird. Es gibt also einen Myocardinfarkt ohne KHK (wie von ihnen erwähnt aus anderen Ursachen z.B Polyzythämie), die KHK wird aber selbstverständlich mitbehandelt. Dem kann ich leider nicht so ganz folgen. Bitte um weitere Erläuterung.
    Gruß Rekowsky

    Hallo Forum
    eine symptomlose KHK führt in der Regel nicht zu einer stationären Aufnahme. Also nur die symptomatische d.h. Angina pectoris oder schlimmstenfalls ein Myocardinfarkt. Insofern kann aus meiner Sicht in diesem Falle nur die Angina als Hauptdiagnose in Frage kommen.
    Aber in diesem Zusammenhang eine Frage meinerseits an das Forum.
    In unserem Krankenhaus schwelt die Frage: Wie stehts es mit einem Myocardinfarkt. Die einen verschlüsseln die KHK mit sozusagen als
    Grundkrankheit. Die andern lassen die KHK weg mit dem Argument, ein
    Myocardinfarkt sei immer die Folge einer KHK und somit schon inbegriffen. Beide Argumente haben etwas für sich. In den DKR bin
    ich leider nicht fündig geworden.
    Gruß Peter aus Saarbrücken frühherbstlich mild

    Hallo Klüber
    ist das nicht ein bisschen übertrieben lapidare Daten wie Körpergewicht und Körpergröße gleich mit Hinweisen auf das Strafgesetzbuch zu versehen? Wie wärs denn mit einem freundlichen Anruf bei der Krankenkasse ob denn triftige Gründe bestehen, an der Richtigkeit der Verschlüsselung zu zweifeln. Wir wollen doch möglichst stressfrei mit den Krankenkassen zusammenarbeiten.Ich habe eigentlich gute Erfahrungen gemacht mit Telefonaten. Es menschelt gleich vielmehr, raus aus der Anonymität. Viele Mitarbeiter bei den Krankenkassen sind geradezu dankbar einen Ansprechpartner zu finden, der ihnen nicht immer gleich mit der Keule droht. Die machen doch auch nur ihren Job und wollen nicht dauernd beschimpft werden, damit sie abends nach Feierabend noch ein paar nette Worte für ihre Lieben übrig haben. Aller Anfang ist schwer. Es kostet schon ein bisschen Überwindung den Ansprechpartner bei der Kasse zu kontaktieren. Aber wenn sich im Laufe der Zeit ein gewisses Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, erspart man sich so manchen Schreibkram und man ist besser drauf! Also ran an die Hörer. Raus mit dem Strafgesetzbuch.

    MfG Peter v. Styp-Rekowsky