Beiträge von styprek

    Hallo Mielke
    Wir handhaben das so. Wenn Patienten mit künstlichen Körperöffnungen
    kommen, diese aber selbständig versorgen, verschlüsseln wir nur das Vorhandensein also Z93.x. Wenn aber die Körperöffnungen von der Pflege versorgt werden nehmen wir Z43.x ohne Z93, da die Pflege einer Körperöffnung deren Vorhandensein voraussetzt.

    MfG Peter Saarbrücken

    Hallo
    Wir machen das so: Hypertonie ohne echokardiographisch nachweisbare Hypertrophie und ohne klinisch messbare Insuffizienz I10. Hypertonie ohne Hypertrophie aber mit Insuffizienz I10 und I50.0(eine Herzinsuffizienz anderer Genese)
    Hypertonie mit Hypertrophie ohne klinische Insuffizienz I11.9
    Hypertonie mit Hypertrophie und Insuffizienz I11.0
    Wir machen es also nach echokardiographischen und klinischen Kriterien. Mit etwas Erfahrung könnte aber auch bei fehlenden Echokardiographiemöglichkeiten nach Klinik und Rö Thorax eine Einteilung möglich sein. Schließlich gabs den Begriff hypertensive Herzkrankheit ja schon in Vor-Echokardiographie-Zeit.
    MfG Peter Saarbrücken

    Hallo E.Horndasch
    Wenn man überhaupt einen LSB egal welcher Art verschlüsseln will, dann nimmt man für den kompletten LSB I44.7. Meiner Meinung nach entbehrlich, da kein Ressourcenverbrauch und keine CCL-relevanz.
    MfG
    Peter Saarbrücken

    Hallo Michael, Hallo Admin
    Meiner Meinung nach eignet sich F13.7 nicht sonderlich gut zur Beschreibung eines postoperativen Durchgangssyndroms. Die Gruppe F10 bis F19 ist eigentlich zur Beschreibung von Suchtkranken gedacht, deshalb auch die verschiedenen Subkategorien wie schädlicher Gebrauch, Abhängigkeitssyndrom, akute Intoxikation usw.
    Bei einem Durchgangssyndrom postoperativ würde ich eher F09 bevorzugen. Darunter fällt auch eine symptomatische Psychose o.n.A., die wahrscheinlich die Phänomenologie des Durchgangsyndroms besser trifft.
    Gruß Peter Saarbrücken

    Hallo A.Rückert
    Die Symptomatik passt zwar zur Choledocholithiasis die Untersuchungsergebnisse eher nicht. Bei einem kürzlichen stattgefundenen Steinabgang sieht man in der Regel noch eine zeitlang eine Dilatation der ableitenden Gallenwege. Besteht Fieber? CRP hoch?Risikofaktoren für Gallensteinleiden:female, fair, fat, forty, fertile? Hepatitisserologie? Pankreas? Medikamenteneffekt?
    Wenn man sonst nicht fündig wird die Verdachtsdiagnose zur Hauptdiagnose also K80.50 evtl K82.8 Gallenwegsdyskinesie letztere aber meist ohne Enzymerhöhung.
    Gruß Peter Saarbrücken

    Hallo Ulrich
    Grundleiden I67.2 (es geht auch I67.8)als Hauptdiagnose mit Manifestationen F01.1 Multiinfarktdemenz.
    Dazu I69.3 G81.1 R32 R15 Wahrscheinlich immobil? Aphasie? Dysphagie?
    Ergibt B70A Relativgewicht 1,936 als Normallieger.
    Wenn eine akute Verschlechterung der vorbestehenden neurologischen Symptomatik den Krankenhaus veranlasst hat, würde ich den Apoplex als Hauptdiagnose nehmen. Führt in die gleiche DRG!
    Ich hoffe du kannst damit was anfangen
    Gruß aus Saarbrücken 19° sonnig

    Liebe Anna
    nicht so einfach zu beantworten. Man sollte die Akte genauer studieren. Was war zu erst? Zuerst der Sturz? Ursache für den Sturz?
    Wenn Fraktur Sturzfolge, dann ist es keine pathologische Fraktur sondern eine Osteoporose ohne pathologische Fraktur also M81..
    Hat die Spinalstenose zu neurologischen Ausfällen geführt, käme sie als Sturzursache in Frage, wenn andere Ursachen ausgeschlossen werden können wie TIA, Schwindel, Orthostase, Krampfanfall, medikamentöse Einflüsse, Alkohol u.a..Wie alt ist die Patientin?
    Viele Fragen, wenig Antworten.
    Wenn die Sturzfolgen den Krankenhausaufenthalt veranlasst haben, wäre für mich die Sturzursache die Hauptdiagnose, die Sturzfolgen Nebendiagnosen.
    Gruß aus Saarbrücken 22° Peter

    Hallo ihr Diskussionsteilnehmer
    Meiner Meinung nach kommt nur Z76.6 in Frage, wie Salome schon richtig gesagt hat. Dort heißt es unter anderem "Betreuung einer pflegebedürftigen Person während des Urlaubs der Angehörigen"
    Die von Claudia vorgeschlagenen Kodierungen Z63.3;Z75 und Z74.9 kommen in meinen ICD-Büchern überhaupt nicht vor. Kann es sein, dass du dich da vertippt hast oder hast du was, was wir nicht haben(natürlich nur auf die Kodierung bezogen!)?
    Gruß Peter, frisch aus dem Urlaub.

    Hallo Michael
    Nach meinem Wissensstand gibt es keine eigene Verschlüsselung für Parkinsonkrise. Ich habe auch heute in meinen Büchern nichts gefunden.
    Bleibt also nur G20. Warum aber internistische Abteilung? Steht die internistische Symptomatik im Vordergrund oder gibt es keine neurologische Abteilung in der Nähe?

    MfG Peter, gerade aus Urlaub zurück noch relativ entspannt!

    [quote]
    Original von Guenter_Konzelmann:
    Allegra,

    .

    Aber "hallo": die DKR gelten für die Codierungen, wie schon der Name sagt. Für die Abrechnung gelten KHEntgG, KFPV und Abrechnungsregeln (letztere noch nicht konsentiert).


    Hallo Guenter Konzelmann
    So dogmatisch kann man das auch nicht formulieren.
    Die DKR sehen solche Fälle vor und es spricht nichts dagegen entsprechend zu verschlüsseln, wie von "hallo" beschrieben.
    Die DKR sagen auf S VI:"Die Kodierrichtlinien sind ein Regelwerk, das primär die Abrechnung mit DRGs unterstützt." Sie haben ganz elementar
    mit der Abrechnung zu tun, sie sind sozusagen die Grundlagen der Abrechnung.
    MFG Peter Saarbrücken ab morgen in Urlaub!