Hallo Forum,
wir schlagen uns immer noch mit der Frage herum, ob denn die begonnene oder versuchte antibiotische Sanierung nun obligat für die Kodierung ist, oder nicht. Nach den \"Klarstellungen\" des DIMDI, würde ich nun annehmen, dass diese nicht erfolgen muß, um den Code abrechnen zu können, wenn man entsprechend anders seine 120 Minuten dokumentiert?
Wie sehen die anderen das?
Gruß aus Hamburg,