Leider, leider Herr Harder haben die Krankenkassen das auch noch nicht entschieden. Aber damit Unklarheiten beseitigt werden, folgender Hinweis:
Eine DRG ist eine Fallpauschale. Fallpauschalen sind als eine Leistung zu sehen, die nicht getrennt bzw. gesplittet werden kann, sie ist als eine zusammenhängende Leistung zu sehen.
Im schlimmsten Falle, wenn Sie nicht weiterwissen, ist ein Anruf bei den Krankenkassen nicht schlimm. Diese werden bestimmt eine Auskunft erteilen.
MfG
Kutte